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Kann ich meine Autoversicherung am Zweitwohnsitz anmelden?

5 Min Was gilt heute für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes bei der Versicherung und die Ummeldung eines Autos?

Weißer SUV steht vor Haus
Susann Schlemmer
24.06.2021
5 Min

Bis vor einigen Jahren war es möglich, das Auto auch am Zweitwohnsitz zuzulassen. Heute können die Bewohner der rund zwei Millionen Zweitwohnsitze in Deutschland diese Option nicht mehr wählen. Schade, denn häufig war dies mit niedrigeren Beiträgen der Autoversicherung aufgrund günstigerer Regionalklassen am Nebenwohnsitz verbunden. Wie die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes grundsätzlich geregelt ist, ob bei einem Umzug das bisherige Kfz-Kennzeichen mitgenommen werden darf und was bei der Auto-Ummeldung zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Wer muss einen Zweitwohnsitz anmelden?

Typische Zweit- oder auch Nebenwohnsitze sind Wohnungen für Berufspendler, die häufig nur unter der Woche genutzt werden. Aber auch das Wochenendhaus auf dem Land, das Feriendomizil in den Bergen, das Hausboot auf der Spree oder das Zimmer des Sohnes in der Studenten-WG, während der Hauptwohnsitz weiterhin bei den Eltern besteht, sind Zweitwohnsitze. Jeder, der in Deutschland einen oder auch mehrere Zweitwohnsitze hat, hat eine Meldepflicht. Diese ist detailliert im Bundesmeldegesetz geregelt. Es gibt allerdings eine Ausnahme: wenn die Unterkunft nicht länger als sechs Monate genutzt wird, besteht keine Meldepflicht des Nebenwohnsitzes. Angemeldet werden muss das Quartier innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Passiert das nicht, droht ein Bußgeld. Die Höhe variiert je nach Gemeinde, aber mit etwa 20 bis 50 Euro sollte gerechnet werden. Grundsätzlich egal ist dabei, ob die Immobilie gemietet oder gekauft wurde.


Hinweis: Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus müssen immer dann als Zweitwohnsitz gemeldet werden, wenn sie zur privaten Nutzung dienen – ganz gleich, ob für zwei Wochen oder mehrere Monate im Jahr. Wird die Unterkunft jedoch ausschließlich zur Weitervermietung an Feriengäste genutzt, ist die Anmeldung nicht notwendig.


 

Was gilt als Erstwohnsitz?

Als Erst- bzw. Hauptwohnsitz gilt der Lebensmittelpunkt. Der Ort, an dem Familie sowie soziale Kontakte leben, und zu dem eine starke Verbindung besteht – so definieren die Behörden den Hauptwohnsitz. Auch wenn, rein zeitlich betrachtet, mehr Zeit an einem anderen Ort verbracht wird. Das trifft etwa auf Berufspendler zu, die häufig Montag bis Freitag in ihrer Nebenwohnung am Arbeitsort verbringen, das Wochenende bei ihrer Familie.

Kann ich mein Auto am Zweitwohnsitz zulassen und damit auch versichern?

Nein, diese Wahlfreiheit herrschte nur bis zum Jahr 2007. Heute ist eine Kfz-Zulassung am Nebenwohnsitz nicht mehr möglich. Das bedeutet, mögliche kostenreduzierende Faktoren wie eine günstige Regionalklasse können nicht mehr mitgenommen werden. Denn: Die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge hängt auch vom Ort der Zulassung ab. In Ballungszentren und Großstädten ist der Straßenverkehr in der Regel riskanter und damit häufig die Autoversicherung teurer. Dieser Preisunterschied lohnte sich für etliche Autofahrer mit günstigem Zweitwohnsitz im ländlichen Raum. 2007 hat der Gesetzgeber dieses Schlupfloch geschlossen.

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Muss ein Auto am Hauptwohnsitz gemeldet sein?

Ja. Heute kann die Zulassung des Pkw nur noch dort beantragt werden, wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat – am Erst- bzw. Hauptwohnsitz.

Wie läuft grundsätzlich das Ummelden eines Fahrzeugs ab?

Wer umzieht und die Adresse seiner Hauptwohnung ändert, muss sich beim Einwohnermeldeamt an-bzw. ummelden und seine neue Anschrift mitteilen. Auch das Auto muss nach einem Umzug am neuen Wohnort registriert werden. Allein 2019 wurden aus diesem Grund etwa eine Million Fahrzeuge umgemeldet, wie der ADAC berichtet. Grundsätzlich sollte die Ummeldung „unverzüglich“ bei der lokalen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.

Für den vereinbarten Termin bei der Zulassungsstelle sind einige Dokumente erforderlich. Welche das sind, lesen Sie in der Übersicht!

Checkliste – Unterlagen für die Ummeldung

  • gültiger Personalausweis oder
  • gültiger Pass mit der aktuellen Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung beim TÜV
  • gültige Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung bzw. die eVB-Nummer (erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung)
  • das SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer

 


 

Hinweis: Wenn Sie nicht selbst die Ummeldung vornehmen können, ist das auch durch einen Vertreter oder eine Vertreterin möglich. Dazu sind eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises von Ihnen notwendig. Außerdem müssen Vertretende den eigenen Personalausweis dabeihaben.

 


 

Geht die Ummeldung auch online?

Ja, eine Online-Ummeldung oder Zulassung ist seit 2019 möglich. Dafür sind allerdings einige Voraussetzungen notwendig. Der Fahrzeuginhaber muss über einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und dazugehöriger PIN verfügen. Zudem wird die kostenlose Ausweis-App des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik benötigt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II müssen mit einem Sicherheitscode versehen sein. Für die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das seit dem 2015 automatisch der Fall, für die Zulassungsbescheinigung Teil II seit 2018. Nur diese Fahrzeuge sind von der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V) erfasst und damit die Daten der Hauptuntersuchung online hinterlegt. Eine weitere Voraussetzung ist ein bestehender Kfz-Versicherungsschutz. Der Nachweis erfolgt per elektronischer Bestätigung durch die Versicherung.

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 Kann ich das Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug behalten?

Ja. Zunächst war diese Option nur in einigen Bundesländern möglich, seit 2015 gilt sie durch eine Aktualisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in ganz Deutschland. Grundsätzlich funktioniert es ähnlich wie die Rufnummernmitnahme des Mobilfunkanbieters: Wer über Länder- und Zulassungsgrenzen hinweg umzieht, darf sein altes Nummernschild mitnehmen. Zieht ein Autofahrer beispielsweise von Berlin in den Speckgürtel nach Brandenburg, kann er das „B“ im Kfz-Kennzeichen behalten. Für ehemalige Großstädter wie Berliner ist das super: Fahren mit dem City-Kennzeichen, aber den in der Regel günstigeren Landtarif zahlen. Denn die Kfz-Versicherung bleibt vom Kennzeichen unberührt. Es gilt: Welche Regionalklasse in der Autoversicherung gilt, entscheidet der Wohnort.

Fazit: Eine Kfz-Zulassung am Zweitwohnsitz und damit Versicherungsbeiträge einsparen, funktioniert seit einigen Jahren nicht mehr. Einzig die Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine Gegend mit niedrigerer Regionalklasse oder der Wechsel zu einem günstigeren Versicherer bringen auf Dauer eine Ersparnis.

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