Ist ein Unrecht geschehen, sind sie eine wichtige Hilfe bei der Aufklärung: Zeugen. In diesem Zuge spricht die Polizei mit allen Personen, die möglicherweise etwas zur Klärung eines Falls beitragen könnten. Natürlich können Zeugen auch vor Gericht geladen werden. In solchen Fällen haben sie natürlich bestimmte Pflichten – aber auch Rechte. Was Sie als Zeuge genau erwartet, lesen Sie hier.
Von der Polizei vernommen: keine Aussagepflicht
Wer Zeuge einer Straftat wurde oder jedenfalls möglicherweise etwas zu ihrer Aufklärung beitragen kann, der kann von der Polizei vernommen werden. Natürlich ist es gut und wünschenswert, wenn Sie mit der Polizei kooperieren – schließlich möchten wir alle in einem Land leben, in dem Menschen zu ihrem Recht verholfen und Unrecht geahndet wird. Dennoch besteht keine Pflicht, bei der Polizei auszusagen oder überhaupt mit einem Polizeibeamten zu sprechen. Was viele nicht wissen: Noch bis vor kurzem sah das Gesetz sogar ein generelles Schweigerecht gegenüber der Polizei vor. Seit einiger Zeit hat sich dies etwas geändert. Liegt ein direkter Auftrag von der Staatsanwaltschaft vor, dürfen Zeugen nun zur Aussage verpflichtet werden. Fragen Sie, falls Sie nicht aussagen möchten, auf jeden Fall zuerst die Beamten, ob eine Pflicht zur Aussage besteht. Als nächstes sollten Sie sich schnellstmöglich einen Rechtsbeistand suchen.
Rechtsschutz lohnt sich – auch für Zeugen
Damit Sie für alle Fälle gewappnet sind, lohnt es, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist anders als viele denken-nicht nur für Fälle relevant, in denen Sie selbst vor Gericht Ihr Recht erstreiten möchten oder verklagt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie, eine entsprechende Deckung vorausgesetzt, sich auch als Zeuge einen Anwalt als Rechtsbeistand nehmen. Sind Sie erst einmal vorgeladen, ist es bereits zu spät für eine Versicherung – die Kosten müssten Sie dann selbst tragen. Bedenken Sie immer: Jeder kann unverhofft in die Situation kommen, Zeuge einer Straftat zu werden. Daher ist hier eine gute Vorsorge besser, als am Ende auf hohen Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Als Zeuge vor Gericht: Ihre Rechte und Pflichten
Anders als bei einer Polizeivernehmung verhält es sich vor Gericht wie folgt: Wer als Zeuge geladen wird, hat in jedem Falle die Pflicht, zu erscheinen und die Wahrheit zu sagen. Ein Aussageverweigerungsrecht gibt es nur für besondere Fälle, nämlich z.B. dann, wenn Sie mit Ihrer Aussage sich selbst oder einen Angehörigen belasten würden. Als Angehörige zählen Verwandte in direkter Linie sowie Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. In Ausnahmefällen – meist dann, wenn Ihre Aussage in dem Fall ein sehr großes Gewicht hat – kann man Sie vereidigen lassen. Sagen Sie dann die Unwahrheit, können Sie wegen Meineids belangt werden. Hier ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen. Sie sehen: Ein Rechtsbeistand macht auch für Zeugen Sinn. Das ist natürlich insbesondere dann der Fall, wenn Sie beispielsweise gegen Freunde oder Verwandte aussagen müssten, für die Sie sich nicht auf das Aussageverweigerungsrecht berufen können. Ein Anwalt hilft Ihnen, hier die richtigen Wege zu beschreiten. Wer bezüglich der Kosten vorsorgen möchte, schließt am besten schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung ab