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Privathaftpflicht: Zahlt die Versicherung bei Fahrlässigkeit und Vorsatz?

2 Min Ob man etwas aus Versehen kaputt macht oder einen Schaden willentlich verursacht, ist bei der Police entscheidend - Versicherungen können Regulierung auch verweigern

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Julianna Adamska
13.07.2017
2 Min

Eine Privathaftpflichtversicherung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Verursacht man einem anderen einen Schaden, werden die Schadenersatzansprüche vom Versicherer beglichen. Unberechtigte Forderungen hingegen werden von den Versicherungsgesellschaften abgewehrt. Entsteht der Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, kommt es auf die Versicherungspolice an, ob die Versicherung auch zahlt. Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen im Bereich der persönlichen Risikovorsorge. Denn schon ein kleines Missgeschick kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Doch nicht immer ist die Haftpflichtversicherung gezwungen zu zahlen. Bei fahrlässigem Verhalten kann der Versicherer auch die Leistungen verweigern, womit man als Versicherungsnehmer unter Umständen auf hohen Kosten sitzen bleibt. Daher ist es beim Abschließen einer privaten Haftpflicht wichtig, darauf zu achten, dass auch grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist.

Einfache und grobe Fahrlässigkeit bei der Privathaftpflichtversicherung

Unterschieden wird bei der Betrachtung von Versicherungsfällen zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Wer kurz unaufmerksam ist und die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, handelt „einfach“ fahrlässig. Etwas passiert dann aus Versehen ohne dass man damit gerechnet hat: man lässt etwas fallen oder stößt unabsichtlich den teuren Bonsai der Freundin vom Regal. Dagegen muss man bei grob fahrlässigem Handeln unterstellen, dass das Erkennen der Gefahr möglich war, derjenige aber trotz besseren Wissens gehandelt hat. In Großstädten zum Beispiel sieht man gerade im Sommer oft große Kakteen und Blumentöpfe auf Fensterbrettern, die keinen Fallschutz haben. Man muss davon ausgehen, dass bei einem stärkeren Wind oder Regen die Töpfe fallen und dabei Passanten verletzen oder parkende Autos beschädigen. Man unterstellt in diesem Fall eine ungewöhnliche hohe Verletzung der erforderlichen Sorgfalt. Dazu muss man wissen, dass im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit bei sehr günstigen Versicherungsverträgen nicht mit eingeschlossen ist. Insbesondere wenn es zu kostspieligen Sachschäden oder Personenschäden kommt, kann es sich daher lohnen, ein paar Euro mehr pro Jahr in diesen extra Schutz zu investieren.

Zahlung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz?

Je nachdem, was die Privathaftpflicht abdeckt, übernimmt sie die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden und reguliert diese. Ein Freibrief für Dummheiten ist das aber nicht: Wer gegen gesetzliche Pflichten verstößt, dem kann die grobe Fahrlässigkeit weiterhin vorgehalten werden. Ist diese von der Police ausgeschlossen, bleibt einem nichts übrig, als die entstandenen Kosten allein zu tragen. In einigen Fällen kann es auch passieren, dass Leistungen entsprechend der Einschätzung der Versicherungsgesellschaft oder des angerufenen Gerichtes, gekürzt werden. Unbesorgt kann man dagegen bleiben, wenn man eine umfassende Haftpflicht abgeschlossen hat, die auch dann zahlt, wenn man sich grob fahrlässig verhalten hat.
Ausgeschlossen von Versicherungsleistungen sind in jedem Fall Schäden, die man mit Absicht bzw. mit Vorsatz verursacht hat. Wer also seinen Kaktus loswerden will und ihn aus dem Fenster auf den Parkplatz wirft, darf nicht damit rechnen, dass die Haftpflicht einspringt, wenn man dabei einen erheblichen Schaden anrichtet. Denn nur Schäden, die ohne den Willen des Versicherungsnehmers entstehen, sind im Versicherungsschutz inbegriffen.

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