Niemand sitzt beim Autofahren einfach nur hinter dem Lenkrad und widmet seine Aufmerksamkeit zu einhundert Prozent dem Verkehr. Nebenbei wird nachgedacht oder sogar anderen Tätigkeiten nachgegangen. Doch was ist im Auto erlaubt? Zu diesem Thema kursieren zahlreiche Mythen und Falschinformationen. Einige davon haben wir ausgewählt und erläutern sie nachfolgend.
Verzehr von Speisen beim Autofahren
Einige Menschen sind der Meinung, es sei nicht gestattet, einen Pkw zu lenken und gleichzeitig etwas zu essen. Dabei ist der Verzehr von Speisen durchaus gestattet, es existiert kein explizites Verbot.
Allerdings darf der Genuss von Lebensmitteln den Fahrer nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken. Gleichzeitig muss sich der Fahrer in der Lage befinden, das Fahrzeug jederzeit sicher zu steuern. Hiervon lassen sich wiederum Einschränkungen ableiten. Wer z.B. während der Fahrt von einem Sandwich abbeißt und es danach zur Seite legt, hat nicht viel zu befürchten. Anders ist die Situation zu bewerten, wenn der Fahrer es versucht, Spaghetti mit Gabel und Löffel zu essen, während er seinen Pkw mit den Knien lenkt. Eine ausreichende Kontrolle über das Fahrzeug ist in solch einer Situation nicht gegeben.
Führen von Telefongesprächen am Steuer
Was das Telefonieren während des Fahrens anbelangt, so hat der Gesetzgeber mittlerweile eine sehr klare Regelung geschaffen, die weitläufig bekannt ist: Das Telefonieren am Steuer ist ausschließlich in Verbindung mit einer zugelassenen Freisprecheinrichtung gestattet. Handy in der Hand beim Autofahren? Da kennt die Polizei kein Pardon.
Steht keine Freisprecheinrichtung zur Verfügung, gilt es zum Telefonieren mit dem Fahrzeug zur Seite zu fahren und anzuhalten. Den Motor eingeschaltet zu lassen, ist übrigens nicht gestattet. Er muss abgestellt sein, ansonsten droht nicht nur ein Verwarnungsgeld, sondern außerdem ein Punkt in Flensburg.
Gurt unter den Achseln tragen
Nicht jeder Kraftfahrer legt den Sicherheitsgurt so an, wie vorgeschrieben. Einige Personen ziehen es aus Gründen des Komforts vor, den Gurt nicht vor der Schulter, sondern stattdessen unter den Achseln zu tragen. Einige sind der festen Überzeugung, dies sei zulässig.
Doch zur Überraschung vieler Kraftfahrer ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, wie ein Gurt anzulegen ist. Der klassische 3-Punkte-Sicherheitsgurt muss vor der Schulter angelegt sein. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor, der mit einem kleinen Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Die gesetzliche Regelung dient der Sicherheit aller Insassen. Sollte der Gurt unterhalb der Achsel angelegt sein, kann dieser bei einer starken Bremsung oder Kollision den Oberkörper nicht so wirksam zurückhalten. Der Körper wird so bei einem Unfall weiter nach vorne gebeugt, wodurch schlimme Verletzungen drohen.
Tragen einer Sonnenbrille hinter dem Steuer
Es kursiert das Gerücht, dass das Fahren mit Sonnenbrille verboten sei. Die getönten Gläser würden die Identifizierung des Fahrers verhindern, sollte dieser geblitzt worden sein. Eine entsprechende Rechtsvorschrift existiert jedoch nicht, d.h. das Fahren mit Sonnenbrille ist gestattet. Der Fahrer sollte lediglich darauf achten, dass seine Brille nicht die Sicht beeinträchtigt. Bei einer Änderung der Lichtverhältnisse, wie z.B. der Einfahrt in einen Tunnel, kann somit die Notwendigkeit bestehen, die Sonnenbrille abzunehmen.
Das Fahrzeug unbekleidet lenken
Ein kurioses Thema ist das Nacktfahren. Weil es laut Ansicht einiger Personen gegen die guten Sitten verstößt, sei es angeblich verboten. Solch ein Verbot gibt es jedoch nicht, d.h. wer möchte, kann sich unbekleidet hinter das Lenkrad setzen. Allerdings darf niemand belästigt werden und zugleich ist zu prüfen, ob Schuhwerk für eine sichere Betätigung der Pedale benötigt wird.
Barfuß zu fahren ist nämlich ebenfalls erlaubt, solange die vollständige Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet ist und es sich um eine private Fahrt handelt. Bei allen beruflichen Fahrten besteht hingegen die Verpflichtung, Schuhwerk zu tragen.
Sollten Sie hinter dem Steuer etwas tun, was nicht erlaubt ist und deshalb einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Autoversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Deshalb das Handy lieber weglegen und statt Chatten lieber Musik hören – und gern mitsingen.