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Waisenrente: Diesen Anspruch haben Kinder von Verstorbenen

3 Min So stellen Sie die Versorgung Ihrer Kinder sicher

waisenrente mobil
Stephan Hertz
08.10.2019
3 Min

Stirbt ein Elternteil vorzeitig, ist das nicht nur eine persönliche Tragödie: Meist müssen Familien mit Kindern neben der Trauerarbeit auch finanzielle Probleme bewältigen. Zwar steht den Kindern eine Waisenrente zu. Diese reicht allerdings kaum aus, um die entstandene Versorgungslücke zu schließen. Es gibt jedoch Lösungen, um die Familie im Fall der Fälle finanziell abzusichern.

Wer hat Anspruch auf Waisenrente?

Was ist Waisenrente? Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) steht diese monatliche Rente den Kindern von Verstorbenen zu. Sie ist in der Regel eine Leistung der Rentenkasse und stellt einen Teil der Altersrente des verstorbenen Vaters beziehungsweise der Mutter dar. Bezugsberechtigt sind neben leiblichen auch adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder. Stirbt der Vater eines nicht ehelich geborenen Kindes, hat es nur im Falle einer Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung Anspruch auf Waisenrente. Nicht nur Minderjährige, sondern auch Erwachsene erhalten bis zum 27. Lebensjahr Waisenrente, sofern sie ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Bis zum 18. Geburtstag bezieht allerdings nicht das Kind selbst, sondern der Vormund die Waisenrente.

Ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben, erhalten Kinder die sogenannte Halbwaisenrente. Die Vollwaisenrente steht Kindern zu, wenn beide Eltern verstorben sind. Eine Voraussetzung muss jedoch erfüllt sein: Mindestens ein verstorbener Elternteil muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zeiten der Kindererziehung sowie geringfügige Beschäftigungen werden angerechnet. Einen Anspruch auf Waisenrente haben auch die hinterbliebenen Kinder von Beamten. Eine Ausnahmeregelung gilt zudem bei jung verstorbenen Berufsanfängern.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig beim Rententräger stellen. Im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Höhe der Waisenrente

Der Rententräger berechnet die Waisenrente individuell. Wie hoch sie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Sozialleistung nur einen Bruchteil der Altersrente ausmacht:

  • Halbwaisenrente: 10 Prozent der Altersrente der/des Verstorbenen
  • Vollwaisenrente: 20 Prozent der Altersrente der/des Verstorbenen mit der höchsten Rente

Zur Berechnung der Vollwaisenrente werden nicht die Altersrenten beider Eltern zugrunde gelegt. Stattdessen macht sie 20 Prozent der Rente des Elternteils mit dem höchsten Anspruch aus. Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls verstirbt: Halbwaisen erhalten dann von der Unfallversicherung 20 Prozent und Vollwaisen 30 Prozent des Bruttojahresgehalts des verstorbenen Elternteils.

Wichtig ist auch, dass die Höhe der Waisenrente auf Basis des zum Todeszeitpunkt bestehenden Rentenanspruchs berechnet wird. Je mehr Berufsjahre der Elternteil in die Rentenkasse eingezahlt hat, desto höher ist der Anspruch auf Waisenrente. Für jeden Beitragsmonat gibt es einen Zuschlag, den die Rentenkasse auf der Grundlage von Entgeltpunkten ermittelt. Bei der Halbwaisenrente gibt es für jeden Monat 0,0833, bei der Vollwaisenrente 0,075 Entgeltpunkte.

Bei jung Verstorbenen ist demnach mit deutlich weniger zu rechnen. Zudem mindern Abschläge die Höhe der Waisenrente, wenn der Elternteil vor der aktuell gültigen Altersgrenze von 65 Jahren verstorben ist. Pro fehlenden Monat zieht die Rentenkasse 0,3 Prozent von der Waisenrente ab. Allerdings begrenzt sie den Abschlag auf maximal 10,8 Prozent. Die durchschnittliche Waisenrente liegt übrigens bei circa 160 Euro pro Monat. Mit einem hohen Rentenbetrag ist demnach nicht zu rechnen.

Doch wie sieht es bei Kindern aus, die eine Ausbildung absolvieren und finanziell noch nicht auf eigenen Beinen stehen? Dazu ist es hilfreich, Folgendes zu wissen.

  • Waisen brauchen bis zum 25. Lebensjahr keine Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
  • Beziehen sie ein Ausbildungsgehalt oder üben sie neben dem Studium einen Nebenjob aus, wird das Entgelt nicht auf die Waisenrente angerechnet, sofern bei über 18-Jährigen ein monatlicher Freibetrag nicht überschritten wird.
  • Die Waisenrente hat Einfluss darauf, wie hoch andere Leistungen wie BAföG oder Wohngeld ausfallen.

Kinder besser absichern

Auch wenn ein Anspruch auf Waisenrente besteht, bedeutet dies also keineswegs, dass sich damit der komplette Unterhalt für die Kinder stemmen ließe. Viele Familien sind auf das Gehalt beider Partner angewiesen. Insbesondere dann, wenn der Hinterbliebene den Kredit für einen Hauskauf oder ein neues Auto alleine abzahlen muss, droht nicht nur ein finanzieller Engpass, sondern mitunter auch eine Verschuldung. Die Witwer- beziehungsweise Witwenrente wiegt das fehlende Gehalt ebenfalls nicht auf, denn auch sie macht nur einen Teil der Altersrente aus.

Gerade bei jüngeren Kindern muss der Vater oder die Mutter plötzlich beruflich kürzer treten, um den Verlust zu verarbeiten und den Nachwuchs alleine zu betreuen. Das belastet das Familienbudget noch mehr. Und wer möchte die Kinder angesichts der neuen Umstände aus ihrem gewohnten Alltag herausreißen und ihnen aus finanziellen Gründen Musikunterricht, Fußballverein oder alljährliches Ferienlager verweigern? Nicht zuletzt kostet auch eine Ausbildung, ein Studium oder die erste eigene Wohnung Geld. Noch härter trifft es die Kinder von Alleinerziehenden sowie Partner von Selbstständigen, die nicht freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei Letzteren besteht kein Anspruch auf Waisenrente.

Unterm Strich reichen die Leistungen der Sozialversicherung nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Jedoch gibt es Möglichkeiten, die Familie umfassend abzusichern und die Vorsorge für die Kinder zu verbessern. Bei einer Risikolebensversicherung erhalten die Hinterbliebenen die bei Versicherungsabschluss vereinbarte Summe. Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt sein, dass die hinterbliebenen Familienmitglieder die kommenden Jahre gut über die Runden kommen. Aus diesem Grund kann die Risikolebensversicherung die finanzielle Absicherung eher gewährleisten.

Da die Versicherungssumme als Erbschaft zählt, fällt bei Überschreitung des Freibetrags Erbschaftsteuer an. In Bezug auf die Versorgung Ihrer Kinder ist es hilfreich, Folgendes zu wissen:

• Bei minderjährigen Waisen verfügt der Vormund über das Geld, ihn sollten vor allem Alleinerziehende zu Lebzeiten bestimmen.
• Auch Ihre Kinder können Sie zu Bezugsberechtigten erklären.
• Kinder werden in der Erbfolge bevorzugt und erben – sofern testamentarisch nicht anders bestimmt – neben dem überlebenden Elternteil.
• Ist die Erbmasse so groß, dass der Freibetrag für die Erbschaftsteuer überschritten werden würde, empfiehlt sich eine Überkreuzversicherung. Dadurch stehen Vollwaisen zwei steuerfreie Versicherungssummen zu.

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