Hat man vor, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, kann man sich auf einen umfangreichen Katalog an Fragen gefasst machen. Um den besten Tarif zu finden und das optimale Leistungsspektrum zu ermitteln, muss man unter anderem beantworten, wie viele Kilometer man mit seinem Auto schätzungsweise im Jahr fährt, wie viele Personen das Auto nutzen, wo es üblicherweise geparkt wird und so weiter und so fort. Es gibt hier immer wieder Autofahrer, die vermeintlich gewitzt sind und meinen, man könne bei den Angaben mogeln, um am Beitrag zu sparen. Immerhin macht es einen gewaltigen Unterschied, ob ein Auto die längste Zeit in einer sicher verschlossenen Garage auf Sonnenschein-Touren wartet oder ob es jeden Tag durch halb Deutschland bewegt wird. Doch kommt es dann zu einem Schadensfall, fliegt die Schummelei auf. Unangenehm wird das vor allem für den Kfz-Halter, der seiner Versicherung nachträglich Geld überweisen muss. Im schlimmsten Fall drohen aber auch empfindliche Vertragsstrafen oder sogar die Kündigung. Das kann passieren, wenn Versicherungsbedingungen nicht eingehalten werden:
Falsche Angaben im Vertrag – Änderungen nicht mitgeteilt
Um einen Rabatt zu ergattern oder um trotz klammer Finanzlage überhaupt eine Kfz-Versicherung zu bekommen, werden häufig falsche Angaben gemacht. Im Versicherungsantrag wird geschummelt und werden Tatsachen verschwiegen. Doch Falsch-angaben fliegen spätestens nach einem Unfall auf. Die Versicherung bekommt Wind davon, dass der angebliche Garagenwagen immer am Straßenrand parkt oder der auf einen Fahrer versicherte Wagen von einer ganzen Wohngemeinschaft genutzt wird? Im besten Fall errechnet man auf Basis der geänderten Datenlage die Versicherungsbeiträge neu und fordert die Differenzen nach. Im schlimmsten Fall wird eine Vertragsstrafe verhängt, die bis zu einen vollen Jahresbeitrag ausmacht. Achtung: Als Versicherungsnehmer ist man nicht nur verpflichtet, im Vertragsantrag korrekte Angaben zu machen. Man muss außerdem alle wichtigen Änderungen während der Laufzeit umgehend an die Versicherungsgesellschaft zu melden.
Sehr beliebt: Weniger Kilometer angeben, als man fährt
Viele Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn der Kfz-Halter nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern pro Jahr fährt. Und auch hier sehen viele Versicherte enorme Sparpotenziale, für die sich ein Schwindel lohnt. Zwar prüfen die wenigsten Versicherungen den Kilometerstand in regelmäßigen Abständen nach. Kommt der wahre Stand des Kilometerzählers aber etwa bei einem Unfall heraus, droht auch hier eine Vertragsstrafe. Die Versicherung kann sich dann darauf berufen, nur den anfallenden Haftpflichtschaden zu übernehmen. Oder aber sie berechnet vom Tag des Versicherungsbeginns an die Beiträge neu und fordert Geld nach. Das kann eine ordentlich hohe Summe ausmachen und rechtfertigt bei Weitem nicht den Ärger, der absolut vermeidbar gewesen wäre. Ähnlich problematisch wird es, wenn aufgrund einer wissentlich korrigierten Kilometerangabe der Wert eines Autos falsch eingeschätzt wird. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung bei einem Diebstahl die Leistung rundum verweigert und keinen Cent zahlt.
An der Straßenecke geparkt, obwohl man eine abschließbare Garage eingetragen hat
Wer im Versicherungsantrag angibt, dass er sein Auto nachts in einer Garage parkt, muss sich auch daran halten. Er bekommt dafür einen vergünstigten Beitrag zur Kfz-Versicherung, da das Fahrzeug vermeintlich sicher untergestellt werden kann. Man riskiert nicht gleich eine empfindliche Vertragsstrafe, wenn man tagsüber als Garagenbesitzer seinen Wagen am Straßenrand stehen lässt. Der Abstellplatz darf über den Tag frei gewählt werden. Eine Vertragsstrafe wird jedoch dann fällig, wenn sich herausstellt, dass der Autofahrer – anders als er das im Vertrag angegeben hat – überhaupt keine Garage besitzt.