Die Geburt des ersten Kindes bedeutet für frisch gebackene Eltern, mehr finanzielle Verantwortung übernehmen zu müssen. Besonders das Thema Versicherungsschutz ist von Beginn an aktuell. Wir erläutern, um welche Versicherungen sich Eltern nach der Geburt eines Kindes kümmern müssen.
Keine Geburt ohne Krankenversicherung
Am wichtigsten ist der Schutz einer Krankenversicherung. Die Kosten der Geburt sind zwar größtenteils vom mütterlichen Krankenversicherungsschutz abgedeckt, doch einige Kosten fallen unmittelbar auf das Kind zurück, wie z.B. für die U1 Untersuchung.
Die meisten Eltern sind gesetzlich krankenversichert. In solchen Fällen greift die sogenannte Familienversicherung, d.h. das Baby ist über einen Elternteil automatisch mitversichert. Die wesentliche Aufgabe der Eltern besteht darin, die Krankenkasse möglichst zeitnah über die Geburt des Kindes zu informieren.
Bei Eltern, die sich für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden haben, ist die Situation eine andere. Eine Familienversicherung gibt es in diesem Fall nicht, das Baby ist separat in der PKV zu versichern. Für den Versicherer besteht ein Kontrahierungszwang, er muss das Neugeborene versichern. Eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten gibt es nicht. Entscheidend für die Eltern ist, wann sie ihr Baby versichern. Die Geburt des Kindes gilt es dem Versicherer schnellstmöglich mitzuteilen.
Hinweis: Falls eine Geburt im Ausland erfolgen soll, ist rechtzeitig zu prüfen, ob die Krankenversicherung alle verbundenen Kosten übernimmt. Ansonsten könnten unerwartete und zugleich sehr hohe Kosten drohen.
Unfallversicherung für das Baby
Leider kommt es vor, dass sich Babys und Kleinkinder bei Unfällen schwer verletzen. Es drohen Folgen, welche das Leben dauerhaft beeinflussen. Mit dem Schutz einer Unfallversicherung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen mildern. Eltern sollten daher prüfen, ob solch eine Versicherung für ihr Kind sinnvoll ist.
Auf bestehende Versicherungen der Eltern kann insbesondere die Geburt des ersten Kindes erhebliche Auswirkungen haben oder ergänzende Versicherungen notwendig machen.
Private Haftpflichtversicherung: Eltern können Kind mitversichern
Anders als die Krankenversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend. Doch ihr Schutz ist fast genauso wichtig, weshalb sich Eltern unbedingt darum kümmern sollten.
Rund zwei Drittel der Deutschen verfügen über einen privaten Haftpflichtschutz. Eltern, die bereits versichert sind, können ihr Baby leicht in den bestehenden Schutz integrieren. Dennoch sollten Sie zunächst prüfen, ob dieser Schutz weiterhin genügt oder sich ein Wechsel empfiehlt. Denn Eltern benötigen einen umfassenden Schutz, der u.a. deliktunfähige Kinder einschließt.
Soll die existierende Versicherung bestehen bleiben, wird die Geburt des Kindes dem Versicherer mitgeteilt. Ansonsten findet ein Versicherungswechsel statt. Sofern Eltern noch nicht versichert sind, ist es Zeit für eine Absicherung. Leistungsstarke Tarife, die für die gesamte Familie gelten, gibt es bereits für kleines Geld.
Familie absichern durch Risiko-Lebensversicherung
Es kostet viel Geld, eine Familie zu ernähren und Kinder groß zu ziehen. Folglich kann der Tod eines Elternteils und die damit einhergehenden finanziellen Veränderungen (Wegfall eines Einkommens) die Familie existenziell bedrohen. Zwar wird über solche Risiken nur ungern nachgedacht, dennoch sind solche Überlegungen sehr zu empfehlen.
Mit einer Risiko-Lebensversicherung lässt sich dieses finanzielle Risiko ausschließen. Entscheidend ist die Festsetzung einer ausreichend bemessenen Versicherungssumme, mit deren Unterstützung die Hinterbliebenen abgesichert sind. Außerdem muss der Schutz nicht kostspielig sein. Eine Risikolebensversicherung überzeugt mit niedrigen Beiträgen, wodurch die Haushaltskasse nur minimal belastet wird.