Für viele Autofahrer erfüllt sich mit dem Kauf eines Neuwagens ein großer Traum. Jedes Detail kann individuell konfiguriert werden. Von der Lackfarbe bis zum Sound-System und praktischem Zubehör wird der fahrbare Untersatz damit optimal an die eigenen Bedürfnisse und Wünsche angepasst. Aus diesem Grund ist die Anschaffung eines Neuwagens auch selten ein Spontankauf. Viel Zeit wird auf das Vergleichen von Angeboten und Aktionen verwendet. Schließlich tätigt man eine große Investition und möchte eine Enttäuschung möglichst vermeiden. Um auch nach dem Kaufvertrag noch lange Freude an seinem Wagen zu haben, sollte man sich vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung ebenfalls ein paar Gedanken machen. Ansonsten ist die Freude über den Neuwagen schnell verflogen und man muss zusätzliche Kosten stemmen, die man eigentlich hätte vermeiden können.
Welche Kfz-Versicherung ist für einen Neuwagen empfehlenswert?
Eines vorab: Wer bei der Kfz-Versicherung eines Neuwagens spart, spart oft am falschen Ende. Für ein neues Auto hat man meist eine Menge Geld bezahlt. Der Wert des Wagens ist hoch. Deshalb lohnt sich in jedem Fall eine Vollkasko-Versicherung für Schäden am eigenen Auto. Egal ob Steinschlag, Kollisionen mit Tieren oder die komplizierte Verwicklung in einen Unfall, bei dem der Wagen auch einen Totalschaden erleiden kann – mit diesem Rundum-Paket muss man sich keine Sorgen machen und ist gut abgesichert. Bei durch Kredit finanzierten oder geleasten Fahrzeugen schreiben die Banken bzw. Leasing-Partner meist den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung vor. Wer nach Sparpotenzialen sucht, kann über die Selbstbeteiligung den Beitrag der Police senken. Die meisten seriösen Versicherungen empfehlen eine Selbstbeteiligung über 300 Euro. Grundsätzlich ist für Neuwagen aber auch eine Teilkasko sowie Kfz-Haftplicht möglich.
Neuwagen: Warum muss man auf eine Neupreisentschädigung achten?
Empfehlenswert ist neben einer Vollkasko-Versicherung eine Police mit Neupreisentschädigung. Neuwagen verlieren schnell stark an Wert. Wenn man einen Unfall hat, bekommt man im Fall eines Totalschadens lediglich den Zeitwert des Autos ersetzt. Gerade für Besitzer von Neuwagen ist das ein großes Problem. Neuwagen haben nämlich in den ersten drei Jahren den höchsten Wertverlust. Schon kurz nach der ersten Zulassung ist der Wagen mehrere tausend Euro weniger wert. Autobesitzer, die eine Police mit Neupreisentschädigung haben, erhalten nach einem Totalschaden dennoch den vollen Neupreis von der Versicherung erstattet.
Richtig ärgerlich wird es, wenn man einen Neuwagen auf Kredit finanziert, keine Neupreisentschädigung im Vertrag und einen Totalschaden am Auto hat. Man bekommt dann lediglich den Zeitwert des Wagens ersetzt, der wegen des Wertverlustes deutlich niedriger ist als die Kreditsumme. Die Raten werden in dem Fall unverändert vom Bankkonto abgezogen, das Auto ist längst kaputt.
Lohnt sich eine Werkstattbindung in der Versicherung des Neuwagens?
Eine Werkstattbindung für die Kfz-Versicherung eines Neuwagens sollte man abwägen. Zwar kann man hier oft bis zu 20 Prozent an den Beiträgen sparen, bei Neuwagen kann eine Werkstattbindung aber auch Nachteile haben. Nach einem Unfall legt nämlich die Versicherung fest, wo das Auto repariert wird. Bei finanzierten oder geleasten Autos wird aber oft im Kreditvertrag die Vertragswerkstatt vorgeschrieben. Sollte diese Bestimmung nicht eingehalten werden, erlischt die Herstellergarantie. Die Hersteller sind damit aus der Verantwortung und man hat unter Umständen finanzielle Nachteile.