Wenn ein geliebter Angehöriger stirbt, gilt es trotz Trauer für die Hinterbliebenen viele Dinge zu regeln. Die Beerdigung muss organisiert, Verträge, Konten und Versicherungsunterlagen des Verstorbenen durchgesehen werden. Manches duldet keinen zeitlichen Aufschub. So sollten einige Versicherungen innerhalb weniger Tage über den Tod informiert werden. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen und was zu tun ist, um Versicherungen nach dem Todesfall zu kündigen, erfahren Sie hier.
Diese Versicherungen müssen zeitnah informiert werden
Versicherungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Todesfall stehen, sollten unverzüglich benachrichtigt werden – also Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Unfallversicherungen mit Todesfallleistung. Für diese Personenversicherungen gilt, dass der Tod der betroffenen Person unverzüglich angezeigt werden muss, damit die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden kann. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung benötigen, um laufende Kosten wie etwa Kreditraten abzudecken oder die Beerdigung zahlen zu können.
Wichtig: Unverzüglich bedeutet im Falle vieler Unfallversicherungen 48 Stunden nach dem Tod, bei den meisten Lebens- und Sterbegeldversicherungen sollten 24 bis maximal 72 Stunden nicht überschritten werden. Verti legt keine konkreten zeitlichen Vorgaben für die Meldung fest. Eine unverzügliche Meldung bedeutet in diesem Fall, ohne schuldhafte Verzögerung. Zunächst genügt eine kurze Meldung unter Angabe der Versichertennummer. Weitere Unterlagen können dann nachgereicht werden.
Unterschied Versicherungsnehmer und versicherte Person
Bei fast allen Versicherungen ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig der Versicherte ist. Versicherungsschutz besteht für die laut Vertrag versicherte Person. Wenn etwa Eltern für ihre Tochter oder ihren Sohn die Versicherungsbeiträge zahlen, während diese sich noch in der Ausbildung befinden.
Ist der Verstorbene nicht der Versicherungsnehmer gewesen, endet der Versicherungsvertag etwa bei einer Hausratversicherung somit nicht automatisch mit dem Tod. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag weiterführen oder ihn kündigen.
Wichtige Versicherungen – was im Todesfall zu tun ist
Privathaftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Unfall,- Rechtsschutz- und Risikolebensversicherungen gehören nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zu den wichtigsten Versicherungen. Was sie abdecken und welche Regelungen im Todesfall gelten, erfahren Sie in der Übersicht.
Privathaftpflicht
Grundsätzlich springt die Privathaftpflicht immer dann ein, wenn der Versicherte selbst einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht. Auch wenn sie das Wort „Pflicht“ im Namen trägt, die Haftpflichtversicherung ist kein Muss, wird aber von Experten empfohlen. Ist der Verstorbene alleiniger Versicherter der Privathaftpflichtpolice, endet diese mit seinem Tod.
Der Todesfall sollte dem Versicherer baldmöglichst mitgeteilt werden, damit ab diesem Zeitpunkt bereits gezahlte Beiträge anteilig an den oder die Erben zurückgezahlt werden können.
Wenn mehrere Personen innerhalb des Versicherungsvertrages abgesichert sind, etwa innerhalb einer Familienversicherung, bleiben diese bis zur nächsten Beitragszahlung versichert. Wenn der Vertrag fortgesetzt werden soll, müssen der Versicherung der Todesfall und ein neuer Ansprechpartner, etwa der Ehepartner, gemeldet werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in der Wohnung oder im Eigenheim. Wenn etwa infolge eines Feuers oder nach einem massiven Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und Kleidung ruiniert sind, sorgt die Hausratversicherung dafür, dass Versicherte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Hausrat- oder auch Wohngebäudeversicherung versichert nicht die im Haus oder der Wohnung lebende Person, sondern deren Hausrat. Aus diesem Grund endet die Versicherung nicht automatisch mit dem Tod. Der Todesfall muss dem Versicherer mitgeteilt werden, eine Kündigung ist aber nicht nötig. Bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel anteilig zurückgezahlt. Ebenfalls zum Haushalt gehörende Angehörige können den Versicherungsvertrag übernehmen und auf ihren Namen umschreiben lassen. Auch ein Erbe, der vorher nicht im Haushalt lebte, kann grundsätzlich die Versicherung des Verstorbenen übernehmen. In der Regel ist in diesem Fall der Erbschein vorzulegen.
Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wer keine Haftpflicht nachweisen kann, bekommt auch keine Zulassung für sein Fahrzeug. Die Teilkasko- und die Vollkasko-Versicherungen sind dagegen freiwillige Zusatzleistungen, die beispielsweise auch Hagelschäden oder Diebstahl absichern.
Kfz-Versicherungen enden nicht automatisch im Todesfall des Fahrzeughalters. Der Grund: Die abgeschlossene Autoversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung. Sie bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht auf den Fahrzeughalter bzw. Eigentümer. Das gleiche gilt auch für eine Motorrad– oder Wohnmobilversicherung. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Dennoch sollte die Autoversicherung im Todesfall informiert werden.
Nach dem Tod des Autobesitzers wird die Versicherung auf den Erben des Fahrzeugs umgeschrieben. Dieser sollte zeitnah Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen und seine Kontaktdaten sowie weitere relevante Vertragsangaben – Alter, Fahrpraxis, Schadenfreiheitsklasse – übermitteln. Der Beitrag wird dann gegebenenfalls angepasst. Alternativ kann der Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden. Bei einem Verkauf kann das Fahrzeug abgemeldet werden. Die bereits gezahlten Beiträge werden dann anteilig erstattet.
Gut zu wissen:
Wer als Erbe eines Autos zunächst unsicher ist, was er damit machen möchte, kann das Fahrzeug und damit auch die Kfz-Versicherung für einige Zeit ruhen zu lassen.
Private Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalls ab, etwa körperliche und geistige Schäden. Die Unfallversicherung endet automatisch mit dem Tod, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person dieselbe Person sind. Verstirbt der Versicherte, der aber nicht der Versicherungsnehmer war, bleibt der Vertrag zunächst bestehen. Er kann in der Folge gekündigt oder auch übernommen werden. Wurde eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung abgeschlossen, muss der Tod von den Hinterbliebenen schnellstmöglich dem Versicherer gemeldet werden. Die im Vertrag als bezugsberechtigt angegebene Person erhält die Versicherungssumme.
Privat-Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung bietet Privat-, Berufs- und Verkehrsschutz, wenn es etwa in Folge eines Unfalls oder einer Auseinandersetzung mit dem Nachbarn zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Die Privat-Rechtsschutzversicherung erlischt automatisch mit dem Tod der versicherten Person, sofern diese auch der Versicherungsnehmer war und es sich um eine Einzelpolice handelte. War der Verstorbene im Rahmen einer Familienpolice versichert, bleibt diese zunächst weiter bestehen. Ein anderes Familienmitglied, etwa der Ehepartner, kann die Versicherung im Todesfall als Ansprechpartner weiterführen.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung sichert im Todesfall die Hinterbliebenen des Versicherten finanziell ab. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Die Summe wird an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Begünstigte angegeben wurde. So deckt die Versicherung beispielsweise im Todesfall des Ehepartners finanzielle Einbußen ab.
Die Risikolebensversicherung erlischt nach dem Tod der versicherten Person. Sie muss also nach dem Todesfall nicht gekündigt werden. Nachdem die Versicherung über den Tod informiert wurde, wird der Vertrag beendet und die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Verbundene Risikolebensversicherung
Bei dieser Variante werden statt einer Person – der Regel der Hauptverdiener des Paares oder der Familie – zwei Menschen versichert, die beispielsweise auf das Einkommen des jeweils anderen angewiesen sind. Die Versicherungssumme wird nur einmal ausbezahlt, nämlich dann, wenn der erste der beiden Versicherten stirbt. Nach der Auszahlung endet der Vertrag automatisch. Möchte die andere Person weiterhin versichert sein, muss in der Regel ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Risikolebensversicherung über Kreuz
Etwas anders ist die Situation bei der Risikolebensversicherung über Kreuz. Es werden zwei Verträge abgeschlossen, jeweils mit eigener Laufzeit und Versicherungssumme. Im ersten Vertrag ist Person A Versicherungsnehmer und Person B die versicherte Person. Im zweiten Vertrag ist das Verhältnis umgekehrt, Person B ist Versicherungsnehmer und Person A die versicherte Person. In beiden Verträgen wird also jeweils das Leben des anderen versichert. Bezugsberechtigte erben bei dieser Art der Versicherung nicht, sondern bekommen als Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung aus ihrem eigenen Vertrag ausbezahlt. Damit endet der Vertrag.
Welche Unterlagen werden für die Kündigung nach einem Todesfall benötigt?
Einige Versicherungsverträge müssen auch nach dem Todesfall gekündigt werden, wie etwa die Kfz-Police. Die Kündigung selbst muss in der Regel schriftlich erfolgen. Neben dem Namen und den Adressdaten des Verstorbenen sowie dessen Versicherungsnummer sollte der Grund der Kündigung angegeben werden. Darüber hinaus sind die Kontaktangaben der Person wichtig – ein berechtigter Angehöriger, der Erbe – der die Kündigung einreicht.
Checkliste: Dokumente für die Kündigung eines Versicherungsvertrags im Todesfall
- Totenschein, um damit die Sterbeurkunde zu beantragen
- Sterbeurkunde
- Versicherungsschein (in der Regel im Original)
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Amtliches Zeugnis der Todesursache
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