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Verkehrs-Rechtsschutz: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

2 Min Sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Stephan Hertz
28.04.2017
2 Min

Ein Unfall ist schnell passiert, wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann gravierende Auswirkungen haben. Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig zu klären, sodass oft ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Die Kosten hierfür trägt in der Regel derjenige, dem die Schuld zugesprochen wird. Doch bereits vor der Urteilsfindung können Kosten für Anwälte und Gutachter anfallen. Gut, wenn Sie als Autofahrer über eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen, die die Prozess- und Anwaltskosten für Sie übernimmt. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie als Geschädigter oder Unfallverursacher vor Gericht erscheinen müssen. Zudem hilft die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung auch Radfahrern und Fußgängern, die im Straßenverkehr einen Unfall hatten.

Rechtsschutz für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll

Für Autofahrer ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll – zudem hilft sie jedem Verkehrsteilnehmer, der sich auf öffentlichen Straßen bewegt, unabhängig von seinem Fortbewegungsmittel. Auch als Radfahrer, Fußgänger oder sogar als Fahrgast im öffentlichen Personennahverkehr kann Ihnen eine solche Versicherung im Schadensfall also etwas bringen. Schließen Sie die Versicherung für die ganze Familie ab, sind neben Ihnen selbst auch Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen oder volljährigen Kinder mitversichert, solange diese unverheiratet sind und noch nicht in einem bezahlten Berufsverhältnis stehen. Gleiches gilt für einen Lebenspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Verkehrs-Rechtsschutz für Radfahrer und Fußgänger

Wenn Sie in der Stadt viel mit dem Fahrrad unterwegs sind, haben Sie bestimmt schon die eine oder andere brenzlige Situation erlebt. Ob Sie selbst einen Fußgänger übersehen haben oder Ihre Vorfahrt von einem Autofahrer missachtet worden ist – ein Streit kommt schneller auf, als man denkt. So ist es vorteilhaft, dass die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung auch Radfahrer schützt. Ob Schadensersatzanspruch oder Prozess um Schmerzensgeld: Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Wussten Sie, dass Sie bei einer Teilschuld auch einen Teil der Verfahrenskosten im Zivilprozess tragen müssen? Mit einem Verkehrs-Rechtsschutz radeln Sie auf der sicheren Seite.

Auch als Fußgänger können Sie schnell einmal Probleme mit anderen Verkehrsteilnehmern bekommen. Meistens trifft Sie dabei gar keine Schuld. Um Ihre Ansprüche gegen einen Unfallverursacher durchzusetzen, hilft Ihnen eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung. Verlassen Sie den öffentlichen Straßenverkehr, weil Sie etwa ein Gebäude betreten, erlischt der Schutz durch die Versicherung.

Verkehrs-Rechtsschutz: Sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben. Sie hilft, nach einem Unfall den entstandenen Schaden zu regulieren und unterstützt Sie bei der Abwehr von Ansprüchen, die unberechtigt sind. Haben Sie jedoch selbst einen Schaden erlitten und möchten dafür Schadensersatz geltend machen oder wirft man Ihnen fahrlässige Körperverletzung vor, hilft die Kfz-Haftpflicht nicht weiter. Für solche Fälle raten wir von Verti zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung. Diese hilft bei allen Streitigkeiten und Problemen rund um das Verkehrsrecht und den öffentlichen Verkehr:

  • Beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (Schutz entfällt, wenn Sie wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder einer anderen Straftat rechtskräftig verurteilt werden)
  • Bei Streitigkeiten mit der Autowerkstatt oder dem Händler
  • Wenn nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Neubewilligung verweigert wird.
  • Wenn die Kfz-Steuer falsch berechnet wurde.
  • Wenn Ihnen der Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit entzogen werden soll.

Zudem übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung meistens die Kosten für eine außergerichtliche Beilegung eines Konflikts mit Hilfe eines Mediators oder eines anderen erfahrenen Dienstleisters. Ausschlaggebend für die Höhe der Kostenübernahme ist die vereinbarte Versicherungssumme.

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