Was zählt alles zu Vandalismus?
Zu den typischen Vandalismusschäden zählen abgebrochene Spiegel, eingeschlagene Scheiben, zerstochene Reifen oder zerkratzter Lack. Aber auch beschädigte Scheinwerfer, abgeknickte Antennen oder Beulen im Blech fallen unter „Vandalismus“. Im schlimmsten Fall gerät das parkende Auto durch Feuerwerkskörper oder anders entzündete Feuer in Brand und endet als technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich mit einmonatiger Kündigungsfrist vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Sofern Ihr Vertrag zum Jahresende ausläuft und Sie zum 1. Januar des Folgejahres wechseln möchten, kreuzen Sie sich den 30. November am besten rot im Kalender an: Spätestens an diesem Tag muss die Kündigung Ihrem Versicherer vorliegen. Am sichersten ist der Versand per Einschreiben. Am schnellsten geht es per E-Mail, vorausgesetzt Ihr Versicherer akzeptiert diese Form.
Vandalismus am Auto – was tun?
Auch wenn der Ärger groß ist, sollte man einen möglichst kühlen Kopf bewahren und im ersten Schritt den Vandalismus am Auto der Polizei melden. Am schnellsten geht das telefonisch. Die Informationen über Schadenart, Tatzeit und Tatort werden von den Beamten gesammelt und festgehalten.
Im nächsten Schritt beginnt die Beweisaufnahme, dafür kann die Kamera des Smartphones schon ausreichen. Fotos vom Pkw, den Schäden und der Umgebung können für die Beamten der Polizei sachdienlich sein. Auch für die Kfz-Versicherung und die eigenen Unterlagen lohnt sich das fotografische Protokoll.
Da es sich bei einer Sachbeschädigung um einen Straftatbestand handelt, sollte außerdem eine Strafanzeige gestellt werden. In den meisten Fällen stellt man dabei eine Anzeige gegen Unbekannt – es sei denn, es gibt Zeugen oder man hat den Täter auf frischer Tat ertappt.
Natürlich muss der Schaden auch der eigenen Kfz-Versicherung gemeldet werden. Am besten so zeitnah wie möglich, in der Regel aber spätestens innerhalb von sieben Tagen. Die Fotos der Schäden sowie des Tatorts sollten direkt beigefügt werden.
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Vandalismus am Auto – wer zahlt den Schaden?
Vandalismus am Pkw kann zu teuren Schäden führen, deshalb ist es wichtig, sich schon beim Erwerb eines Wagens mit den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten zu beschäftigen. Doch wer zahlt, wenn das Auto zerkratzt wurde? Hat man Glück im Unglück und die Polizei konnte den Täter ermitteln, haftet dieser privat für die verursachten Schäden. Kann der Täter nicht für die entstandenen Kosten aufkommen, droht ihm die Pfändung. Außerdem muss der Täter wegen Sachbeschädigung mit einer Anklage und der Verhängung einer Geld- oder sogar Haftstrafe rechnen.
Leider ist die Quote aufgeklärter Vandalismusdelikte sehr gering: Laut dem BKA wurden im Jahr 2017 von 577.010 erfassten Fällen von Vandalismus (allgemein) gerade einmal 146.227 aufgeklärt. Meist sind bei Vandalismus am Auto die Täter unbekannt, wodurch die Aufklärung erschwert wird.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung greift im Fall von Vandalismus nicht. Sie kommt für Schäden auf, die man bei Dritten mit dem eigenen Fahrzeug verursacht hat. Hilfreich ist in diesem Fall vor allem die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung hingegen beinhaltet keine Absicherung gegenüber expliziten Vandalismusschäden, kann jedoch in bestimmten Fällen zumindest teilweise greifen.
Teilkaskoversicherung greift nur bei bestimmten Schadenarten
Bei der Teilkaskoversicherung sind Vandalismusschäden im Grunde nicht inkludiert. Trotzdem greift sie bei gewissen Schadenarten, ganz gleich, ob sie mutwillig durch Dritte oder versehentlich im Straßenverkehr entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Glasbruch, Einbruchschäden sowie Brandschäden, etwa durch Feuerwerkskörper.
Auch der Diebstahl von fest eingebauten Teilen wie zum Beispiel Navigationssystemen oder Radios gehört zu Teilkaskotatbeständen.
Bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung, in der Regel 150 Euro, zahlt man in der Teilkaskoversicherung Schäden meist selbst. Alles darüber hinaus wird dann von der Versicherung getragen. Positiv: Da es bei dieser Versicherungsart keine Schadenfreiheitsklassen gibt, erhöht sich der Kfz-Beitrag auch nach der Reparatur nicht. Eine Teilkaskoversicherung wird in der Regel für Autos empfohlen, die älter als fünf Jahre sind und deren Wiederbeschaffungswert nicht wesentlich unterhalb von 4.000 Euro liegt.
Vandalismus am Auto – welche Versicherung trägt welche Schäden?
Vollkasko deckt die meisten Vandalismusschäden ab
Wurden allerdings ausschließlich die Reifen zerstochen, trägt die Versicherung die anfallenden Kosten nicht. Grund für diese übliche „Reifenklausel“ sind Versicherungsbetrüge in der Vergangenheit.
Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung gibt es bei der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen. Übernimmt die Vollkasko die Kosten für einen Schaden am Pkw, muss man mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Dies wirkt sich natürlich auf den eigenen Versicherungsbeitrag aus.
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Für bis zu fünf Jahre alte Neuwagen sowie für Oldtimer, Leasingwagen und seltene Fabrikate ist die Vollkaskoversicherung meist generell die Versicherung der Wahl. Im Fall von Vandalismusschäden am Pkw ist die Vollkasko die einzige Versicherung, welche die Kosten – abzüglich der Selbstbeteiligung – weitestgehend übernimmt.
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BKA – Onlinewachen der Landespolizei
BKA – Interaktive Karten – PKS 2017 – Sachbeschädigung