Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist dafür da, bei einem selbstverschuldeten Unfall für den Schaden des Unfallgegners aufzukommen. In der Regel müssen Sie sich keine Sorgen über die Schadensregulierung und die Entschädigung machen – zumindest, was die Fremdkosten angeht.
Aber nicht immer ist die Unfallsituation eindeutig und die Schuldfrage klar zu beantworten. Die Schuld dann leichtfertig auf sich zu nehmen, ist auch bei kleinen Unfällen nicht zu empfehlen. Tun Sie das, bleiben Sie auf den eigenen Kosten sitzen, vor allem, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen bzw. grob fahrlässig gehandelt haben. Zudem werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse eventuell heruntergestuft. Dies hat wiederum einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge. Was ist also bei einer ungeklärter Schuldfrage am besten zu tun?
Wie wird die Schuldfrage geklärt?
Wichtig für die Klärung der Schuldfrage ist, dass die Unfallstelle gesichert und der Schaden ausreichend dokumentiert wird. Dafür machen Sie am besten Fotos mit Ihrem Smartphone und schreiben zusammen mit dem Unfallgegner einen neutralen Unfallbericht. Diesen sollten beide Parteien unterschreiben – sofern sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Herrscht jedoch Uneinigkeit über den Unfallhergang, wird dieses Vorgehen vermutlich nicht umsetzbar sein.
Wer kann die Schuldfrage klären?
Offiziell können Gutachter bzw. Gerichte auf Basis von Aussagen, Unfall-, Polizei- und Gutachterberichten die Schuldfrage klären.
Generell wird in diesem Zusammenhang davon abgeraten, am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Tun Sie das, haben Sie später keine Verhandlungsgrundlage mehr und werden als alleiniger Schuldige alle Konsequenzen tragen müssen. Dies wirkt sowohl auf Ihre SF-Klasse als auch auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags negativ aus. Im schlimmsten Fall müssen Sie auch mit einem Bußgeld oder einer anderen Strafe rechnen.
Ist die Schuldfrage nicht klar, können und sollten Sie auch die Polizei rufen – selbst wenn ein eher geringer Schaden entstanden ist. Die Beamten werden den Unfall korrekt dokumentieren. Die Polizei darf die Schuldfrage zwar nicht entscheiden, aber ihr Bericht kann bei einem eventuellen Gerichtsverfahren wichtig werden.
Bei ungeklärter Schuldfrage Gutachter heranziehen
Gibt weder der Unfallbericht noch der Polizeibericht eindeutig an, wer den Unfall verursacht hat, können sowohl die Unfallbeteiligten als auch deren Versicherer einen Gutachter dazu holen. Dieser untersucht die Unfallfahrzeuge und stellt einen neuralen Bericht aus. Einen Gutachter heranzuziehen empfiehlt sich selbst bei einem Bagatellschaden, denn verborgene Schäden lassen sich nicht ohne Weiteres erkennen.
Kann selbst ein Sachverständiger keinen Schuldigen ausmachen, sind die Versicherungen gefragt: Diese können sich auf eine Teilschuld beider Parteien einigen. Es kann dabei beiden Unfallgegnern beispielsweise eine 50:50-prozentige Schuld zugesprochen werden. Die Verteilung der Prozentsätze kann sich je nach individuellem Schadensausmaß variieren.
Kommen die Versicherer auf keinen gemeinsamen Nenner, wird der Fall vor Gericht entschieden. In diesem Fall ist es natürlich von Vorteil, wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung verfügen. Diese trägt dann u.U. die Kosten eines Sachverständigen und bestimmte Gerichtskosten. Eine Privat-Rechtsschutz- wie auch eine Autoversicherung können Sie bei Verti abschließen. Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei uns.