Nicht immer lässt sich ein Zusammenstoß auf der Straße vermeiden – ebenso wie die daraus resultierenden Kosten. Sind Sie selbst Mitverursacher oder Hauptverursacher des Unfalls, müssen Sie in vielen Fällen selbst in die Tasche greifen. Wie also das Beste aus der Situation machen? Wann und unter welchen Umständen Sie die Unfallkosten von der Steuer absetzen können, erklären wir Ihnen im heutigen Beitrag.
Unfallkosten von der Steuer absetzen: Voraussetzungen
Das Absetzen von Unfallkosten ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:
- Der Schaden muss von Ihnen selbst beglichen worden sein.
- Der Unfall muss sich auf dem Arbeitsweg ereignet haben.
Dass Sie keine Summe von der Steuer absetzen können, die Ihre Versicherung oder die des Unfallgegners für Sie übernommen hat, versteht sich von selbst. Aber auch Unfälle, die nicht auf Arbeitswegen passieren, sind nicht absetzbar.
Die absetzbare Schadenssumme ist nicht gedeckelt. Zudem ist beispielsweise unerheblich, welche Witterungsbedingungen herrschten – Schäden, die aus Schnee und Eisglätte resultieren, sind also prinzipiell auch absetzbar. Wenn Sie Ihr Auto während der Arbeitszeit auf einem Parkplatz abstellen und es entsteht ein Schaden, ist dieser abzusetzen, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann. Auch Unfallschäden auf Dienstreisen, Fahrten zur Besorgung von Arbeitsmaterialien, zu Vorstellungsgesprächen und Fortbildungsveranstaltungen sind absetzbar. Das gleiche gilt für kleinere Umwege, beispielsweise zur Tankstelle oder zum Einsammeln von Mitfahrern.
Wie setzt man Unfallkosten von der Steuer ab?
Normalerweise sind diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Haben Sie den Unfall selbst (mit-)verschuldet, ist die Sache eindeutig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden des Dritten auf. Alles, was Sie darüber hinaus selbst begleichen müssen, können Sie steuerlich geltend machen.
Unfallkosten können in gewissen Sonderfällen auch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (beides wird in der Steuererklärung dann im Mantelbogen eingetragen). Zu solchen Sonderfällen gehört etwa, wenn Sie eine behinderte Person zum Arzt oder zur Arbeit fahren oder sich der Unfall auf dem Weg zu einer Ausbildungsstätte ereignet. Im Zweifel fragen Sie hier einen Steuerberater, ob Sie Ihre Unfallkosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Im Normalfall handelt es sich um Werbungskosten, die in Anlage N unter „Sonstiges“ einzutragen sind.
Klar sollte natürlich auch sein: Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie alle Belege aufbewahren!
Ob Sie die Kosten eines Unfalls nun absetzen können oder nicht, das Wichtigste ist, dass Sie gut versichert sind. Ermitteln Sie jetzt Ihren günstigen Versicherungsbeitrag mit unserem Angebotsrechner, um herauszufinden, wie viel Sie bei Verti sparen könnten.