Beim Kauf eines Autos gilt es die richtige Wahl zu treffen, schließlich geht es fast immer um viel Geld. Somit überrascht es nicht, dass so gut wie jeder Kaufinteressent mit dem favorisierten Fahrzeug zunächst eine Probefahrt absolvieren möchte. Doch bevor Sie einsteigen und losfahren, sollte geklärt sein, wie es um den Versicherungsschutz steht.
Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt?
Die wenigsten Autokäufer machen sich über dieses Thema ernsthafte Gedanken. Zugegeben, das Risiko während einer Probefahrt in einen Unfall verwickelt zu werden, ist vergleichsweise gering. Trotzdem ist es nicht auszuschließen und zugleich kann es im Ernstfall um hohe Entschädigungssummen gehen. Deshalb sollten Sie den Zündschlüssel nur umdrehen, wenn eine ausreichende Absicherung gewährleistet ist.
Situation beim Autokauf von privat
Soll der Pkw von einem privaten Anbieter gekauft werden, ist im Vorfeld mit den unterschiedlichsten Konstellationen zu rechnen. Unter Umständen ist der zum Verkauf stehende Pkw nicht einmal zugelassen. In solch einem Fall sollten Sie auf gar keinen Fall eine Probefahrt absolvieren. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne Zulassung ist nicht gestattet. Es steht sogar unter Strafe und kann nicht nur mit einem Bußgeld, sondern sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden.
Die Lösung in solch einer Situation besteht darin, den Pkw wieder anzumelden. So können Sie als Käufer sich beispielsweise um die Beschaffung eines Kurzzeitkennzeichens bemühen. Voraussetzung ist ein vorübergehender Versicherungsschutz. Sollten Sie den Pkw kaufen, ist es sogar möglich, den vorübergehenden Schutz in eine dauerhafte Kfz-Versicherung umzuwandeln.
Sofern das Auto zugelassen ist, besteht auch ein Versicherungsschutz – zumindest in der Kfz-Haftpflicht. Sollte kein Vollkaskoschutz bestehen und Sie den Wagen beschädigen, könnten womöglich erhebliche Kosten auf Sie zurückfallen. Im Idealfall hat der Fahrzeughalter bereits Vorarbeit geleistet und sich mit seinem Kfz-Versicherer in Verbindung gesetzt. Dieser kann durch eine Erweiterung des Fahrerkreises den Schutz anpassen, damit Käufer und Verkäufer ausreichend abgesichert sind.
Probefahrt mit einem Pkw vom Autohändler
Zahlreiche Kaufinteressenten meinen, Autohändler und insbesondere namhafte Vertragshändler würden die Situation besser regeln. Allerdings muss dies nicht so sein, einige Autohändler setzen auf eine Absicherung, welche dem Fahrer erhebliche Risiken aufbürdet. Deshalb sollten Sie einen Vertrag über die anstehende Probefahrt nicht ungelesen unterschreiben. Besser Sie lesen das Vertragswerk vollständig durch und beachten dabei insbesondere die Regeln bezüglich des Versicherungsschutzes.
So existieren z.B. Verträge, die dem Fahrer lediglich einen Haftpflichtschutz zusichern. Manchmal wird auch ein Kaskoschutz geboten, der jedoch eine hohe Selbstbeteiligung vorsieht. Wer dies nicht möchte, sollte einen umfassenderen Schutz fordern und sich diesen schriftlich bestätigen lassen.
Das Risiko zu ignorieren und auf die eigene Privathaftpflicht zu spekulieren, ist übrigens keine gute Idee. In der Privathaftpflicht sind Schäden, die mit Kraftfahrzeugen in Verbindung stehen, ausgeschlossen. Die Regulierung eines Unfalls während einer Probefahrt hat somit über eine Kfz-Versicherung zu erfolgen.
Was passiert, wenn man bei der Probefahrt einen Unfall verursacht? Fazit
Sie sollten das Risiko einer Probefahrt, die mit einem kostspieligen Unfall endet, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Ernstfall drohen stattliche Kosten, insbesondere wenn der Wagen über einen hohen Wert verfügt und zugleich kein Vollkaskoschutz besteht. Übernehmen Sie Verantwortung und prüfen Sie vor Antritt einer Probefahrt, ob ein Versicherungsschutz existiert und wie es um dessen Umfang steht. Diesbezüglich spielt es keine Rolle, ob Sie von privat oder bei einem Händler kaufen. Sie sollten sich in jedem Fall vorher absichern.