Es ist für die meisten Autofahrer eine schlimme Vorstellung: Man sieht sie in letzter Sekunde, versucht zu bremsen und die Reaktionszeit reicht einfach nicht aus. Leider werden in Deutschland viel zu oft Katzen überfahren. Natürlich enden nicht alle Kollisionen unmittelbar tödlich. Manche Fellpfötchen haben Glück und werden gerettet, zum Tierarzt gebracht und ihr Halter informiert. Wenn es passiert ist, fragt man sich als Autofahrer jedoch, wie mit entstandenen Schäden am Auto durch Katzen umzugehen ist. Kommt dafür die Versicherung auf? Bittet man den Katzenbesitzer zur Kasse? Oder bleibt man schlicht und einfach auf den Kosten sitzen? Teuer kann es werden, wenn weitere Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt sind.
Unfall mit Katze: Nicht jeden Tierschaden zahlt die Autoversicherung
Der erste Reflex von Autofahrern bei der Begegnung mit einem Tier ist ein Ausweichmanöver. Erst danach wird gebremst. Wenn es absehbar zu einem Crash kommt, bleibt einem eine Vollbremsung bzw. der Versuch, das Tier zu umfahren, oft nicht erspart. Auch wenn diese Reaktion aus menschlicher Sicht völlig nachvollziehbar ist, unterscheiden Versicherungen bei den daraus entstandenen Schäden, ob man für ein Wildtier oder ein Haustier gebremst hat.
Bei Tieren wie Katzen und Hunden sowie Kleintieren wie Igeln wird argumentiert, dass die Sicherheit im Straßenverkehr einen höheren Stellenwert hat als das Überleben des Vierbeiners. Sprich, wer einer Katze ausweicht oder deswegen bremst und dadurch eine Karambolage auf der Fahrbahn auslöst, hat die Lage falsch eingeschätzt und einen vermeidbaren Unfall ausgelöst. Das kann teuer enden.
Bei einem Unfall mit einem Wildtier bzw. Haarwild übernehmen die Teilkaskoversicherung sowie die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Man muss den Schaden jedoch nachweisen (Fotos, Kontakt mit Forstamt, etc.). Für Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern durch den Wildunfall zugefügt wurden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Als Wildtiere gelten laut Bundesjagdgesetz Wisente, die unterschiedlichen Wild-Arten (Schwarzwild, Rotwild, Damwild, usw.), Luchse, Füchse, Wildhasen, Steinmarder, Wildkatzen, Hermeline, Dachse und Fischotter.
Tierhalter können zur Kasse gebeten werden
Und wie sieht es bei Haustieren aus? Grundsätzlich haftet der Tierhalter für einen Schaden, den seine Katze oder sein Hund verursacht hat. Diese Haftung greift jedoch nur dann, wenn das Tier seinem Besitzer genau zugeordnet werden kann. Bei einem herrenlosen Streuner ist das nicht möglich. Achtung: An dieser Stelle greift die Autoversicherung nur dann, wenn es sich um einen Schaden handelt, der im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Wer keinen so genannten „erweiterten Tierschadenschutz“ in der Police hat, muss die Kosten für seinen Schaden am Wagen in der Regel leider selbst tragen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung in Deutschland) sind weder Wild- noch Tierschäden abgedeckt. Auch in der Teilkaskoversicherung sind nicht automatisch alle Tiere eingeschlossen. Lediglich eine Vollkaskoversicherung bietet einen Schutz bei Tieren aller Art. Versicherungsnehmer können den Tierschadenschutz im Rahmen der Teilkaskoversicherung erweitern. Viele Versicherer bieten an, den Kollisionsschutz von „Wildtieren bzw. Haarwild“ auf „Tiere aller Art“ auszudehnen. Doch auch hier sollte man sich die individuellen Regelungen genau anschauen. Es muss auf Ausnahmen oder Einschränkungen geachtet werden, damit ein Schaden im Ernstfall problemlos reguliert wird. Für Versicherungsnehmer ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes in jedem Fall lohnend, da Unfälle mit Katzen, Hunden, aber auch Ziegen, Pferden und Schafen nicht seltener passieren als solche mit Rehen oder Wildschweinen.