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Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

5 MinWas können Sie tun, wenn es zu einem Autounfall im Ausland kommt? Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.

Autounfall im Ausland

Erholung, Abwechslung, vielleicht auch noch besseres Wetter. Den Urlaub verbinden wir vor allem mit schönen Dingen – niemand denkt an den Moment, an dem es mitten auf der Landstraße, irgendwo zwischen Weinreben oder Meeresblick kracht. Aber ein Autounfall im Ausland ist schnell passiert. Wer jetzt richtig handelt, verhindert viel Ärger im Nachgang.

Autounfall im Ausland: Erste Schritte

  1. Sichern Sie die Unfallstelle.
  2. Der Notruf 112 gilt für die gesamte EU und Großbritannien. Wählen Sie ihn, wenn es Verletzte gibt.
  3. Beantworten Sie die W-Fragen: Wo sind Sie? Was ist passiert? Wie viele Personen benötigen Hilfe? Welche Verletzungen gibt es? Warten Sie auf Rückfragen seitens der Notrufzentrale.
  4. Die 112 gilt auch für die Polizei. Rufen Sie diese, wenn der Sachschaden besonders hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht, also Fahrerflucht, begeht.
  5. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Am besten haben Sie dazu immer ein paar Exemplare im Auto.
  6. Notieren Sie sich Kontaktdaten und Kennzeichen des Unfallgegners.
  7. Machen Sie Fotos und Skizzen zum Unfall.

Übrigens: Bei kleineren Blechschäden variiert die Pflicht zur Unfallmeldung je nach Land. Informieren Sie sich hierüber vor Ihrer Abreise.

Unfall im Ausland: Welche Daten Sie jetzt brauchen

Ist es zu einem Unfall gekommen, brauchen Sie vom Unfallgegner auf jeden Fall folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Fahrzeughalters
  • Das Nummernschild
  • Die Versicherung und die Versicherungsschein-Nummer

Tipp: Im Europäischen Unfallbericht werden alle diese Daten abgefragt. Am besten füllen Sie diesen also einfach aus, damit Sie nichts vergessen.

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Gut zu wissen: Die Grüne Karte – Pflicht oder nicht?

Die Grüne Karte – die heute im Übrigen jede Farbe haben kann und nicht mehr grün ist – beinhaltet alle relevanten Daten für die schnelle und unkomplizierte Erfassung eines Unfallberichts. Sie wird kostenlos von der Kfz-Versicherung ausgegeben und kann im Ausland als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung gelten.

Verpflichtend ist die Grüne Karte in vielen Ländern, etwa den Mitgliedsstaaten der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island, nicht mehr. Hier reicht oft das Nummernschild allein als Versicherungsnachweis, denn ohne Kfz-Versicherung wird kein Nummernschild ausgegeben. Mitführen müssen Sie die Grüne Karte zum Beispiel in Albanien, der Türkei und Bosnien-Herzegowina.

Tipp: Informieren Sie sich vor dem Urlaub, ob Sie die Grüne Karte brauchen – oder führen Sie diese einfach so mit. Schließlich kostet sie nichts und macht die Unfallabwicklung unkomplizierter.

7 typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

  1. Hektische Unfallabwicklung: Der Adrenalinschock vom Unfall, Scham wenn man sich selbst die Schuld zuspricht und Unsicherheit wegen Sprachbarrieren. Manche Fahrer wollen alles möglichst schnell hinter sich lassen und treffen dadurch Entscheidungen, die sie mit klarem Kopf nicht treffen würden.
  2. Fehlende Dokumentation: Zu schnell wird maximal das Kennzeichen, nicht aber Name und Anschrift des Fahrers oder die Versicherungsnummer notiert. Das kann später die Abwicklung erschweren.
  3. Keine Fotos oder Skizzen: Das Handy oder einen Fotoapparat hat im Urlaub fast jeder dabei. Vergessen Sie daher nicht, Fotos vom Unfall zu machen. Bei Streitigkeiten ist das später für die Beweisführung wichtig.
  4. Keinen Europäischen Unfallbericht ausgefüllt: In einigen Ländern ist er Pflicht und er stellt sicher, dass alle wichtigen Daten erfasst sind. Auch ein unvollständig ausgefüllter Bericht ist ein Fehler.
  5. Nicht die Polizei informiert: Ob diese auch bei einem Blechschaden informiert werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich. Machen Sie sich hierzu vorher schlau.
  6. Keine Zeugendaten eingeholt: Im Inland wie im Ausland werden Zeugen bei Unfällen oft unterschätzt, deren Aussage kann aber später wichtig werden.
  7. Sich zum Schuldgeständnis drängen lassen. Wenn einem selbst in einer fremden Sprache die Worte fehlen, der andere die Sprache aber flüssig spricht, geraten viele Menschen in Stress und unterschreiben schnell etwas, was sie nicht verstehen. Deshalb: Lieber nichts unterschreiben, was sie nicht selbst lesen können.

Wer zahlt was bei einem Unfall im Ausland?

Ist der erste Schreck erstmal verdaut, bleibt die Frage: Wer übernimmt die Kosten?

Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern zahlt EU-weit die Kfz-Haftpflicht. Sind Sie der Unfallverursacher, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht die Schäden an den Fahrzeugen anderer und die Behandlungskosten von Verletzten, auf den Schäden am eigenen Auto bleiben Sie jedoch sitzen, wenn Sie keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

Das gilt auch, wenn Sie Eigenschäden verursachen, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind. Die Kfz-Haftpflicht ist hier raus, nur eine vorher abgeschlossene Kasko-Versicherung kann helfen.

Ganz wichtig: Eine zeitnahe Schadenmeldung ist dringend notwendig. Am besten geschieht dies noch am gleichen Tag.

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Im Ausland können Versicherungslücken entstehen

Grundsätzlich besteht innerhalb der EU und in den meisten anderen Ländern eine Versicherungspflicht. Allerdings kann es trotz der Kfz-Haftpflicht anderer Teilnehmer in manchen Ländern passieren, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Der Grund: Im Ausland sind die Deckungssummen in der Haftpflicht manchmal geringer. Beispiele für Länder mit geringerer Deckungssumme sind zum Beispiel Albanien und die Türkei. Verlässlich abgesichert sind Sie hier nur mit einem zusätzlichen Auslandsschadenschutz. Bedenken Sie zusätzlich Dinge wie Anwaltskosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, denn auch diese werden nicht immer übernommen. Auch hier kann ein Auslandsschadenschutz helfen.

Günstige Autoversicherung gesucht?

Wie geht es weiter mit der Schadenregulierung?

Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Dabei gilt allerdings das Schadenrecht des Unfalllandes. Wichtig ist, herauszufinden, wer der Regulierungsbeauftragte ist. Das geht am besten beim Zentralanruf der Deutschen Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 25 02 600. Der Anruf ist übrigens kostenlos.

Haben Sie einen Auslandschadenschutz bei Verti abgeschlossen, wenden Sie sich auch gerne an uns.

Tipp: Kommt es bei der Schadenabwicklung zu Streitigkeiten, besorgen Sie sich einen Anwalt im Unfallland.

Sicher in den Urlaub: Vorsorge für Ihre Auslandsreise

Wenn Sie die Koffer für den Urlaub packen, machen Sie sich zur Gewohnheit, auch alles für das Handschuhfach Ihres Wagens oder Mietwagens einzupacken.

Dazu gehört:

  • Die Grüne Versicherungskarte ausgedruckt – denn meistens gibt es diese per Mail und sie ist heute auch nicht mehr grün.
  • Ein paar Exemplare des Europäischen Unfallberichts.
  • Unterlagen zum Auslandschadenschutz
  • Ein kleines Cheat-Sheet. Das machen Sie sich selbst. Schreiben Sie hier auf, in welchen Unfall-Fällen ein Anruf bei der Polizei nötig ist und unter welcher Nummer Sie diese erreichen.

Wichtig: Schließen Sie Auslandsschadenschutz und Mallorca Police rechtzeitig ab. Alles zur Mallorca Police erfahren Sie in unserem Artikel „Mallorca-Police – was ist das?

Nicht nur das Auto versichern: Auslandskrankenschutz

Was passiert aber, wenn nicht nur das Auto beschädigt wurde, sondern auch Insassen im eigenen Auto verletzt?

Auch hier müssen Sie sich im EU-Ausland und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen keine Sorgen machen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Behandlung. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, kommt dessen Kfz-Haftpflicht auf.

Reisekosten wie Unterbringung, Verpflegung und Transport können bei ambulanter oder stationärer Behandlung ganz oder teilweise übernommen werden. Hier kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.

Übrigens: Die Behandlungskosten von Unfallgegnern übernimmt natürlich wie in Deutschland die Kfz-Haftpflicht.

Kurz und knapp: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Beim Unfallstelle sichern und Notruf absetzen gilt das Gleiche wie auch zuhause.
  • Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte vereinfacht die Abwicklung.
  • Füllen Sie den EU-Schadenbericht vollständig aus, dann haben Sie alles beisammen.
  • Machen Sie Fotos und Skizzen vom Unfallort.
  • Denken Sie spätestens beim nächsten Urlaub an einen vielleicht notwendigen Auslandsschadenschutz oder die Mallorca Police.

Sie wollen auch im Urlaub gut abgesichert sein? Berechnen Sie jetzt Ihren besten Tarif bei Verti. Wir empfehlen außerdem unseren Kfz-Schutzbrief. Der springt zum Beispiel ein, wenn Ihr Auto im Ausland eine Panne hat oder nach einem Unfall geborgen werden muss.

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