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Tuning – zahlt die Kfz-Versicherung bei getunten Autos?

2 Min Auto-Tuning geht oft mit Leistungs- und Wertsteigerung einher – was gilt in Bezug auf die Autoversicherung?

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Leonie Kaufmann
19.01.2017
2 Min

GoldglĂ€nzende Felgen, ein schnittiger Spoiler und ein schicker Sportauspuff – so ein getunter Wagen macht ordentlich was her. Die auch als „MĂ€nnerschmuck“ bekannten Auto-Accessoires zieren so manchen Wagen und verleihen ihm eine individuelle Note. Auch wenn die Sonderausstattung nicht gerade billig ist und man dafĂŒr vielleicht auf das ein oder andere verzichten muss. Dazu kommt noch die Zeit, die man in sein Auto investiert. Jede freie Minute verbringt man damit, es zu hegen, zu pflegen und weiter zu verschönern. Schon allein der Gedanke daran, dass das gute StĂŒck nur einen kleinen Kratzer abbekommt, ist der reinste Albtraum. Viele wiegen sich in Sicherheit, dass ihr Auto ja versichert sei.

Doch zahlt die Autoversicherung, wenn ein getuntes Auto oder nachtrĂ€glich ein- bzw. angebaute Teile beschĂ€digt werden? Darf ich das Auto ĂŒberhaupt so tunen wie ich das möchte? Diese Fragen sind durchaus berechtigt. Denn beim Tuning gibt es im Hinblick auf die Versicherung einiges zu beachten.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei Tuning?

Nicht nur Leistungssteigerungen (z.B. via Chiptuning) sondern auch werterhöhende Anbauteile (Dachkoffer, besondere Felgen, Spoiler etc.) mĂŒssen bei der Versicherung des Fahrzeuges berĂŒcksichtigt werden. Warum ist das so?

Bei Leistungssteigerungen passt der Wagen nicht mehr in seine Typklasse. Es besteht ein viel höheres Risiko und dadurch ist auch die VersicherungsprĂ€mie höher. Kommt es zu einem Unfall und die PS-Steigerung wurde dem Versicherer vorher nicht mitgeteilt, kann es unter UmstĂ€nden zu LeistungseinschrĂ€nkungen oder sogar Regressforderungen kommen. Das bedeutet, dass Sie im schlechtesten Fall auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

Wenn Sie Ihr Auto durch Tuning einen persönlichen Touch verleihen möchten, klĂ€ren Sie vorab, ob es sich um eintragungspflichtige Änderungen handelt. In diesen FĂ€llen muss nĂ€mlich das Fahrzeug durch eine PrĂŒforganisation, z.B. TÜV oder Dekra, abgenommen werden. Ansonsten kann es passieren, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt (z. B. bei Leistungssteigerungen). Hinzu kommt: Nicht alle VerĂ€nderungen am Auto sind erlaubt, weil sie schlichtweg ein zu hohes Sicherheitsrisiko oder schĂ€dlich fĂŒr die Umwelt sind.

Wenn andere Teile wie Spoiler oder spezielle Felgen angebaut werden, steigt hÀufig der Gesamtwert des Autos. Zudem sind diese Teile nicht in jeder Versicherung mitversichert. Hier kann es Grenzen bei der Deckungssumme geben.

Tuning unbedingt der Autoversicherung melden

Informieren Sie sich schon vor dem Tuning genau bei Ihrer Autoversicherung, welche Änderungen das mit sich bringen könnte. Melden Sie außerdem nachtrĂ€gliche Ein- oder Umbauten schriftlich bei Ihrer Versicherung an. So sind Sie dann in jedem Fall abgesichert.

Wir wĂŒnschen Ihnen eine gute Fahrt!

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