Tiny Houses werden in Deutschland immer beliebter – nicht nur der Trend zu Minimalismus, Freiheit und Nachhaltigkeit befeuert ihre Popularität, sondern auch die stark steigenden Immobilienpreise. Laut Tiny House Verband werden deutschlandweit pro Jahr 500 Tiny Houses von mehr als 75 Herstellern gebaut. Aber auch die kleinen Häuser müssen irgendwo stehen – und bekanntlich geht in Deutschland nichts ohne Genehmigung. Was es diesbezüglich bei Tiny Houses zu beachten gibt und wie man diese am besten versichert, klärt dieser Artikel.
Wo darf ein Tiny House stehen?
Wo man sein Tiny House bauen beziehungsweise abstellen darf, hängt davon ab, ob es als „bauliche Anlage“ gilt und somit unter das Baurecht fällt. Ein Bau ist in Deutschland alles, was ein Fundament hat. Handelt es sich bei dem Minihaus also um ein fest verbautes Haus, ist der Bau genehmigungspflichtig. Dann muss dafür ein Bauantrag gestellt werden.
Ein Tiny House auf einem Anhänger gilt allerdings nicht als bauliche Anlage. Dann kann es nach den jeweils geltenden Regeln auf Campingplätzen, Wochenendplätzen, in Ferienanlagen oder auf privaten Grundstücken stehen – ähnlich wie ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil.
Tiny House Baugenehmigung: Das gibt es zu beachten
Soll das Tiny House fest und dauerhaft an einem Platz stehen, benötigt man in den meisten Fällen eine Baugenehmigung mit den gleichen Voraussetzungen wie für den Bau eines normalen Hauses. Ob man eine Baugenehmigung erhält, hängt dann von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab. Je nach Standort gibt es auch die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens.
Welche Voraussetzungen das Tiny House erfüllen muss, damit der Bauantrag genehmigt wird, hängt stark davon ab, bei welcher Gemeinde oder Stadt er gestellt wird. Für Wohnungen schreibt die Landesbauordnung vor, dass sie eine Küche und ein Bad haben müssen. Daher ist dies auch die Voraussetzung für ein Tiny House. Weitere Anforderungen können sein:
- Je nach Bundesland kann es sein, dass Aufenthaltsräume mindestens 2,40 Meter hoch sein müssen.
- Fensterlose Bäder und Toiletten müssen eine Lüftung haben.
- Eine Blitzschutzanlage kann insbesondere bei Tiny Houses aus Holz verpflichtend sein.
- Treppen, Türen, Fenster und Fluchtwege unterliegen den Bestimmungen der Landesbauordnung.
- Das Tiny House muss sich gemäß Bebauungsplan bezüglich seiner Gestaltung in den Ort einfügen. Daher kann es sein, dass es eine bestimmte Farbe, Dachform, Material oder Mindestgrundfläche haben muss.
- Das Tiny House muss „erschließbar“ sein, das heißt, es muss an das öffentliche Straßen-, Versorgungs- und Entsorgungsnetz angebunden werden.
Zudem darf ein Tiny House nicht einfach auf irgendein Grundstück gestellt werden. Dieses muss gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde für dauerhaftes Wohnen zugelassen sein. Mittlerweile gibt es in einigen Regionen spezielle Tiny-House-Siedlungen, die genau auf die Bedürfnisse der Minihäuser zugeschnitten sind.
Tiny House ohne Baugenehmigung – geht das?
In Deutschland ist es kaum möglich, irgendetwas ohne Baugenehmigung zu bauen. So ist es auch bei den beliebten Minihäusern. Ein Tiny House ohne Baugenehmigung irgendwo aufzustellen, ist nicht möglich. Ein „Schlupfloch“ gibt es hingegen in Bayern: Denn dort braucht man für Bauvorhaben unter einem Volumen von 75 Kubikmetern keinen Bauantrag. Ganz ohne Antrag und Unterlagen geht es jedoch auch hier nicht: Lageplan, Baubeschreibung und Flächenberechnung müssen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden.
Tiny House auf Rädern: Regeln für die Straßenzulassung
Wer mit einem Tiny House auf einem fahrbaren Unterbau unterwegs sein will, braucht eine Straßenzulassung. Dafür gelten in Deutschland diese Voraussetzungen:
- Das Gesamtgewicht darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
- Das Tiny House darf maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein.
- Die maximale Länge darf je nach Bauweise zwischen 7 und 9 Metern betragen.
- Ebenso wie bei anderen Fahrzeugen muss die Verkehrssicherheit des Tiny Houses sichergestellt sein: Das bedeutet, es muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung.
- Da ein Tiny House auf Rädern rechtlich als Wohnwagen gilt, wird dafür auch eine entsprechende Anhänger- bzw. Wohnwagenversicherung benötigt.
Achtung: Genauso wie mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen darf man sich auch mit einem Tiny House nicht einfach überall hinstellen. Es müssen die örtlichen Regelungen zum Parken und Übernachten berücksichtigt werden.
Mit dem Tiny House auf dem Campingplatz wohnen
Will man mit seinem Tiny House dauerhaft auf einem Campingplatz wohnen, gelten dafür die gleichen Voraussetzungen wie für Dauercamper. Ob und unter welchen Voraussetzungen man seinen dauerhaften Wohnsitz auf einem Campingplatz haben darf, kommt auf die Auslegung des jeweiligen Bundeslandes und auf die Lage des Campingplatzes an. Liegt dieser innerhalb eines ausgewiesenen Wohn- oder Mischgebiets, kann der Wohnsitz dort in der Regel unproblematisch angemeldet werden. Je weiter der Campingplatz von einem Wohngebiet entfernt liegt, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit, dass man dort seinen Wohnsitz anmelden kann.
Tiny Houses – Versicherung: Welche sind notwendig?
Beim Thema Versicherung für das Tiny House ist ebenfalls zu unterscheiden, ob das Tiny House fest verankert wie ein normales Haus auf einem Grundstück steht oder wie ein Wohnwagen behandelt wird.
So versichert man ein Tiny House richtig
Bei „festen“ Tiny Houses sind alle Versicherungen sinnvoll, die auch für normal große Häuser wichtig sind. Dazu gehört vor allem eine Gebäude- und Hausratversicherung. Damit sind Schäden durch Feuer, Blitz, Überschwemmung, Sturm und Hagel abgedeckt. Wird das Tiny House nicht ständig bewohnt und mehr wie ein Gartenhaus behandelt, kann es sein, dass es als Nebengebäude mitversichert werden muss.
Handelt es sich um ein fahrbares Tiny House, braucht man dafür eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung – je nach Wunsch mit Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Wie groß darf ein Tiny House sein?
Eine allgemeingültige Definition, bis zu welcher Größe es sich um ein Tiny House handelt, gibt es in Deutschland nicht. Der Begriff stammt aus den USA. Im dortigen Baurecht ist ein Tiny House eine fahrbare Wohnstätte mit einer Grundfläche von bis zu 37 Quadratmetern und einer Höhe von bis zu 4,11 Metern.
In Deutschland hat sich die folgende Unterscheidung etabliert: Fest stehende Häuser gelten bis zu einer Grundfläche von 50 Quadratmetern als Tiny House. Mobile Häuser, zum Beispiel auf Campingplätzen, haben meist ebenfalls eine Fläche von maximal 50 Quadratmetern und eine Maximalhöhe von bis zu vier Metern. Zudem gibt es verschiedene Begrifflichkeiten: Fest stehende kleine Häuser werden oft auch als Minihaus, Mikrohaus, Kleinhaus, Singlehaus oder Modulhaus bezeichnet. Der Begriff Tiny House wird in Deutschland oft für ein Minihaus auf Rädern verwendet.
Für Tiny Houses auf Rädern gibt es in Deutschland klare Vorgaben für die Straßenzulassung: Es darf maximal 4 Meter hoch und 2,55 Meter breit sein. Inklusive fahrbarem Untersatz darf es nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegen.
So groß darf ein Tiny House maximal sein
Was kostet ein Tiny House?
Die Kosten für ein Tiny Hous betragen in der Regel zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Wie viel das Mini-Eigenheim kostet, hängt auch davon ab, ob man es (größtenteils) selbst baut oder es bauen lässt. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehrere Anbieter, die Tiny Houses auf Bestellung individuell anfertigen. Die Preise variieren dabei nach Größe, Materialien, Bauweise und gewünschter Ausstattung.
Verti Anhänger- und Wohnwagenversicherung: Tiny House flexibel versichern
Sie wollen Ihr Tiny House auf Rädern günstig und flexibel versichern? Dann kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne rund um die Anhänger- und Wohnwagenversicherung und beantworten Ihre Fragen. Ihr persönliches Angebot erhalten Sie telefonisch unter 030 – 890 003 003.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: