In der Regel haben Versicherte bis zum Stichtag 30. November Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Wer die Kündigungsfrist der Versicherung verpasst, kann unter Umständen trotzdem kündigen – wenn das Sonderkündigungsrecht greift. In welchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung besteht und wie Sie es richtig wahrnehmen, erfahren Sie hier.
Kfz-Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung gibt es, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden sowie nach der Abwicklung eines Schadenfalls.
- Die Kündigungsfrist beträgt dabei vier Wochen.
- Bei einem Fahrzeugwechsel sowie der Stilllegung oder Abmeldung eines Fahrzeugs wird der Versicherungsvertrag ebenfalls sofort beendet – dann ist aber keine Kündigung notwendig, der Versicherer wird von der Zulassungsbehörde benachrichtigt.
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Kündigungsvorlage
Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Das heißt, wenn ein Grund zur Sonderkündigung vorliegt, können Versicherte auch während des laufenden Versicherungsjahres aus ihrem Vertrag aussteigen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Ein Grund für eine Sonderkündigung ist eine Beitragserhöhung der Versicherung. Das heißt, wenn die Kfz-Versicherung teurer wird, können Versicherte außerordentlich kündigen. Nach Erhalt der Beitragserhöhung haben sie dann einen Monat Zeit, um ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.
Sonderkündigungsrecht im Schadenfall
Nach einem Schadenfall haben sowohl der Versicherte als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Nach einem Unfall können Versicherte also ihre Autoversicherung kündigen. Dafür müssen sie ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten – beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem die Schadenregulierung abgeschlossen ist.
Sonderkündigung nach Fahrzeugwechsel
Wer sich ein neues Auto kauft, muss nicht bis zum Jahres- oder Vertragsende warten, bis er die Kfz-Versicherung wechseln kann. Die Versicherung endet automatisch mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs, der Versicherte muss nicht kündigen. Für den neuen Wagen kann einfach eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden. Gleiches gilt auch, wenn der Halter sein Fahrzeug abmeldet oder stilllegt.
Ruheversicherung
Achtung: Es ist jedoch nicht möglich, ein Fahrzeug kurzzeitig abzumelden, um die Versicherung zu wechseln. Nach Abmeldung eines Fahrzeugs besteht für ein Jahr eine sogenannte Ruheversicherung. Meldet der gleiche Halter das Auto innerhalb eines Jahres wieder an, wird der alte Versicherungsvertrag reaktiviert.
Gut zu wissen:
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung besteht, wenn der Beitrag steigt, die Leistungen aber nicht angepasst werden. Das Gleiche gilt, wenn der Beitrag gleichbleibt, aber die Versicherung die Leistungen kürzt. Wird nur ein Bestandteil der Kfz-Versicherung teurer, zum Beispiel die Teilkasko, gibt es theoretisch nur dafür ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings sind hier die meisten Versicherer kulant und akzeptieren die Kündigung des gesamten Vertrages.
Lese-Tipp:
Alle Infos rund um Kündigung der Autoversicherung gibt es in unserem Ratgeber Artikel.
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Frist für Kfz-Sonderkündigungsrecht
Die Frist beim Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat. Sie beginnt an dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte von dem Sonderkündigungsgrund erfährt. Bei einer Beitragserhöhung ist das meistens der Erhalt der jährlichen Beitragsrechnung. Die Kündigung wird jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem der erhöhte Beitrag gelten soll. Ist der Grund für die Sonderkündigung ein Schaden, den der Versicherer bezahlt hat, beginnt die Frist zu laufen, sobald der Versicherte über die Schadenregulierung oder deren Ablehnung informiert wurde.
Wann besteht kein Sonderkündigungsrecht?
In diesen Fällen ist keine Sonderkündigung möglich:
- Beitragsermäßigung
- Erhöhung des Versicherungsbeitrags aufgrund einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse
- Umzug in einen Bezirk mit schlechterer Regionalklasse
- Anhebung der Versicherungssteuer durch den Gesetzgeber.
Sonderkündigungsrecht wahrnehmen: Das ist zu beachten
Wollen Fahrzeughalter aus einem der genannten Gründe außerordentlich kündigen, sollten sie dabei diese Punkte beachten:
- Kündigen Sie schriftlich per Post oder E-Mail
- Schreiben Sie in den Betreff „Sonderkündigung“ und den Grund für die Sonderkündigung
- Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung
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