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Wann lohnt sich eine Selbstregulierung?

2 Min Unter welchen Umständen selbst zahlen günstiger ist

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Leonie Kaufmann
02.11.2018
2 Min

Das Unglück ist schnell passiert: Ein Moment der Unaufmerksamkeit, schon hat es gerumst. Dann ist der erste Gedanke natürlich, die Kfz-Versicherung zu informieren. Dazu haben Sie sie ja schließlich abgeschlossen. Manchmal macht die Selbstregulierung eines Kfz-Schadens aber durchaus Sinn. Aber woher wissen Sie, was sich wirklich lohnt und was in dem jeweiligen Fall zu tun ist?

Darum kann eine Selbstregulierung des Schadens sinnvoll sein

Im Grunde geht es bei der Frage, ob eine Selbstregulierung lohnt, um eine ganz simple Abwägung. Wer durch die Versicherung einen Schaden begleichen lässt, wird nicht selten in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft und zahlt zukünftig höhere Beiträge. Es gilt also abzuwägen, ob die Kosten für den zu begleichenden Schaden oder für die höhere Versicherungsprämie niedriger ausfallen.

Das aber ist gar nicht so leicht zu bestimmen. Zum einen hängt es davon ab, in welcher Schadensfreiheitsklasse (SFK) Sie aktuell eingestuft sind. Gerade wenn Ihre Schadensfreiheitsklasse sehr gut (d.h. sehr hoch) ist, fallen Sie ziemlich weit zurück und brauchen unter Umständen 10 und mehr Jahre, um wieder dahin zu kommen, wo Sie gerade sind. Aus diesem Grund kann es sich also auch in höheren SF-Klassen lohnen den Schaden selbst zu regulieren bzw. den Schaden zurückzukaufen.

Da es nicht immer so leicht zu bestimmen ist, versuchen viele mithilfe entsprechender Rechner im Internet zu ermitteln, was sich in ihrem Falle als günstiger erweist. Doch Sie können nicht wissen, wie hoch der Schaden letztendlich ist. Das wissen Sie im Regelfall erst an der Stelle, wo Sie längst den Schaden hätten melden müssen. Deshalb empfehlen wir, erst den Schaden zu melden und dann im Nachgang, wenn Sie die Höhe kennen, diesen eventuell zurückzukaufen.

Selbstregulierung vom Kfz-Schaden bei Vollkasko oder Teilkasko

Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstregulierung spielt auch die Frage, ob Sie eine Vollkasko- oder eine Teilkasko-Versicherung haben – oder nur eine Haftpflichtversicherung. Da es bei einer Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, erfolgt hier nach einer Schadensregulierung durch die Versicherung keine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse. Bei Teilkasko macht es also immer mehr Sinn, den Schaden durch die Versicherung begleichen zu lassen. Bei einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann sich eine Selbstregulierung hingegen durchaus lohnen.

Nachteile der Selbstregulierung: Arbeitsaufwand

Um zu einer soliden Einschätzung zu kommen, muss auch die wahrscheinliche Höhe des Unfallschadens mit einbezogen werden. Der große Nachteil an einer Selbstregulierung – selbst dort, wo sie lohnt – ist, dass Sie sich selbst um alles kümmern müssen. Es kann beispielsweise geschehen, dass der Unfallgegner eine vergleichsweise teure Werkstatt für die Reparatur seines Kfz aufsucht. Deckt sich der Preis nicht mit Ihrer Einschätzung des Schadens, müssen Sie dies gegebenenfalls mit dem Unfallgegner aushandeln – oder eben in den sauren Apfel beißen und draufzahlen.

Genau deshalb sollten Sie einen Schaden immer melden. Im Nachgang haben Sie genug Zeit, den Schaden zurückzukaufen. Eine Selbstregulierung sollten Sie nur dann machen, wenn Sie sich mit dem Unfallgegner sofort auf eine kleine Abfindung einigen und dies sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.

Alternativoptionen: Versicherungsschutz anpassen und Schadenrückkauf

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann bei vielen Autoversicherungen auch Zusatzpakete buchen, die es ermöglichen, die Höherstufung bei einem Unfall auszusetzen. Für diesen Rabattschutz ist es oftmals jedoch erforderlich, dass Sie bereits sehr lange unfallfrei Fahren und Ihre Schadensfreiheitsklasse entsprechend hoch ist. Der Vorteil solcher Zusatzpakete ist, dass Sie bei einem Unfall vom Service Ihrer Versicherung profitieren, aber keinerlei Nachteile davon haben. So eine Zusatzoption gibt es auch bei Verti: Mit dem Nix-Passiert-Tarif bleibt Ihre gute SFK selbst bei einem Unfall pro Jahr erhalten.

Möglich ist auch der Schadenrückkauf. Dabei lassen Sie die Versicherung alles abwickeln und erhalten anschließend die Möglichkeit, der Versicherung den „Schaden abzukaufen“. Auf diesem Wege können Sie ebenfalls eine Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse vermeiden. Diese Option besteht jedoch grundsätzlich nur bei Vollkasko oder Haftpflicht. Bei der Teilkasko brauchen Sie den Schaden nicht zurückzukaufen, weil Sie nicht gestuft werden.

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