Schlafen für mehr Sicherheit ist erlaubt
Grundsätzlich ist wohl nichts dagegen einzuwenden, eine Nacht im Auto zu verbringen, damit Sie Ihren Weg am nächsten Morgen ausgeruht fortsetzen können. Immerhin werden Sie die übrige Strecke danach fit und mit der erforderlichen Konzentration zurücklegen können. Die Alternative, einfach durchzuhalten und trotz der immer stärker werdenden Müdigkeit zu versuchen, weiterzufahren, birgt ernst zu nehmende Risiken. So belegen aktuelle Statistiken, dass die Unfallgefahr besonders groß ist, wenn Sie übermüdet am Straßenverkehr teilnehmen.
Darf man im Auto schlafen? Das sagt die StVO
Bei einem Blick auf die Straßenverkehrsordnung wird deutlich, dass es durchaus gestattet ist, das Auto an geeigneter Stelle zu parken und es über Nacht als Unterkunft zu nutzen. Die StVO (§ 12 Abs. 4) gibt allerdings auch Aufschluss darüber, wo Sie nicht parken oder halten dürfen. Zum Beispiel in diesen Bereichen:
- auf einem Privatgrundstück, sofern keine Bewilligung des Eigentümers vorliegt
- in Halteverboten
- auf Parkplätzen, ohne zuvor einen entsprechenden Parkschein am Parkautomaten erworben zu haben
- in der Nähe von Baustellen und ähnlichen risikoreichen Orten
Generell ist es also erlaubt, im Auto zu schlafen. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass der „Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ in keiner Weise beeinträchtigt werden dürfe. Je nach Bundesland und Region ist eben dieser Aspekt ein wenig „schwammig“: Wenn von der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Rede ist, dann gilt es Regeln zu beachten, die nicht in vollem Umfang im Bundes- oder Landesgesetz verankert sind. Hier kann es daher hilfreich sein, im Zweifel die Polizei um Rat zu fragen.
Das Auto als Unterkunft nutzen
Wer gegen die „ungeschriebenen Gesetze“ verstößt, muss damit rechnen, dass die Polizeibehörde Maßnahmen ergreift, um Gefahren und Schaden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mitleidenschaft ziehen könnten, abzuwehren. Übertragen auf die Realität sieht der Sachverhalt wie folgt aus:
Wenn Sie als Autofahrer über mehrere Tage hinweg am Straßenrand parken und nachts in Ihrem Pkw schlafen, dann wird die öffentliche Sicherheit dadurch erst einmal nicht gestört. Sofern jedoch Abfälle achtlos weggeworfen werden und sich diese um Ihren Pkw ansammeln, dann sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sicher schnell zur Stelle. So auch dann, wenn Sie das Gebüsch oder den Gullideckel in der Nähe Ihres Fahrzeugs als Abort benutzen.
Hinweis: Beachten Sie, dass es in Deutschland eine Meldepflicht gibt. Jeder Bürger muss demnach beim zuständigen Einwohnermeldeamt registriert sein. Erfolgt die Anmeldung nicht und wird das Fahrzeug dauerhaft als Unterkunft genutzt, sind empfindliche Geldbußen zu erwarten.
Übernachten im Auto erlaubt – aber mit Einschränkungen
Nach einer durchzechten Nacht muss das Auto selbstverständlich stehen bleiben. Sollte kein anderer Schlafplatz vorhanden sein, kann das Auto eine gute Alternative sein. Hierbei sollten Sie aber beachten, dass der Autoschlüssel nicht im Zündschloss stecken darf. Ebenso wenig ist es Ihnen gestattet, auf dem Fahrersitz zu schlafen. Der Gesetzgeber möchte in dem Zusammenhang alle Eventualitäten schon im Vorfeld ausschließen: Es geht hierbei vornehmlich darum, dass zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt wird, als würden Sie im nächsten Moment losfahren wollen.
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