Ganz gleich ob Sie den Schaden an Ihrem Auto selbst verursacht haben oder nicht, der Ärger ist in jedem Fall groß. Aber zum Glück gibt es ja die Kfz-Versicherung, die für die Kosten aufkommt. Dafür müssen Sie den Schaden natürlich erst einmal an die Versicherung melden. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, damit Sie am Ende nicht auf den ganzen oder einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Wir haben Ihnen im Verti-Blog aufgelistet, worauf Sie bei der Kfz-Schadensmeldung achten sollten.
Anzeigefristen bei der Kfz-Schadenmeldung beachten
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Das gilt insbesondere beim Melden von Versicherungsschäden.
Warten Sie auf keinen Fall zu lange, bis Sie den Unfall bei Ihrer Versicherung melden. Wenn der Unfallgegner Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen möchte, sollten Sie den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.
Bei der Schadenmeldung bei der Autoversicherung keine falschen Angaben machen
Auch wenn Sie es nicht mit böser Absicht machen, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann Ihnen im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. Im schlimmsten Fall wird es als Versicherungsbetrug gewertet, wenn Sie falsche Angaben machen und das ist kein Kavaliersdelikt.
Bei der Kfz-Schadenmeldung auf vollständige Angaben achten
In der Hektik passiert es schnell, dass Sie die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnehmen. Sie sollten auf jeden Fall Folgendes notieren:
Wer ist der Autohalter?
Wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer?
Die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
Wo ist der Wagen versichert?
Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den Sie gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllen können. Um sich abzusichern, sollten Sie sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen. Die vollständige Regulierung kann nämlich erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Sichern Sie die Unfallstelle ab
Vergessen Sie auf keinen Fall, die Unfallstelle abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die Sie verantwortlich gemacht werden können. Das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle wir daher auch mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.
Rufen Sie bei einem Autounfall die Polizei
Bei einem Verkehrsunfall ist es oft ratsam, die Polizei zu rufen, auch wenn keine großen Schäden entstanden sind. Denn die Polizeibeamten halten den Unfallhergang ordnungsgemäß fest. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (sogenannte „hoheitliche Bestimmungen“). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, den die Unfallbeteiligten ausfüllen und unterschreiben. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit. Notieren Sie sich am besten Namen und Kontaktdaten.
Eigenregulierung bei Autounfall – wann möglich?
Sie sollten nicht darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das könnte riskant sein. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie sich vom Geschädigten quittieren lassen, für was und in welcher Höhe er das Geld von Ihnen erhalten hat.
Beweissicherung am Unfallort
Fahren Sie Ihr Auto nicht zu früh zur Seite. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor Sie das Auto bewegen, markieren Sie die Unfallsituation mit Kreide auf der Fahrbahn. Sie sollten außerdem Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sowie den Unfallspuren machen.