Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Kraftfahrer ihren Pkw abmelden und danach erst einmal kein Auto mehr zulassen. Einige steigen vielleicht auf öffentliche Verkehrsmittel um, andere zieht es wiederum in das Ausland. Aber die Rückkehr zu einem eigenen Fahrzeug bleibt in den meisten Fällen nicht ausgeschlossen. Oft kommt deshalb die Frage auf, wie lange der bisher erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt.
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Die Höhe des Beitrags in der Kfz-Versicherung ist von zahlreichen Einflussgrößen abhängig. So ist neben Fahrzeug und Zulassungsbezirk unter anderem die Schadenfreiheitsklasse (SFK) von Bedeutung. Sie drückt aus, wie viele Jahre lang der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Kraftfahrer, die keine Schäden verursachen, werden von ihren Kfz-Versicherern belohnt. Mit jedem Jahr ohne Schadensregulierung erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse um den Wert eins. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt, welcher die Beitragshöhe verringert.
Warum kann eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse drohen?
Bei einer Abmeldung eines Pkw ohne anschließende Zulassung eines anderen Fahrzeugs befürchten etliche Autofahrer, ihnen könnte eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung drohen. Streng genommen ist diese Befürchtung nicht unbegründet. Wer über einen längeren Zeitraum keinen Pkw versichert hat und damit aller Voraussicht nach wenig oder gar nicht mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ist beim Fahren womöglich nicht mehr so routiniert. Als Folge besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, sodass Versicherer in der Tat eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vornehmen könnten.
Für welche Dauer bleibt die Schadenfreiheitsklasse bestehen?
Allerdings sind Rückstufungen die Ausnahme. Wer einen Pkw abmeldet und mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erst einmal abwartet, hat nichts zu befürchten. So schnell wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht vom Versicherer reduziert.
Im Allgemeinen gilt, dass die meisten Versicherer über eine Rückstufung der SFK erst nachdenken, sofern das letzte Versicherungsverhältnis mindestens sieben Jahre zurückliegt. Streng genommen ist dies früher einmal so gewesen. Heute wenden die meisten Kfz-Versicherer individuelle Regelungen an, die eine noch längere „Abstinenz“ vom Autofahren gestatten. Damit ist das Risiko einer zurückgestuften Schadenfreiheitsklasse sehr niedrig bemessen.
Muss der nächste Pkw beim alten Anbieter versichert werden?
Einige Kraftfahrer meinen, ihre letzte Schadenfreiheitsklasse würde ausschließlich der Kfz-Versicherer berücksichtigen, bei dem sie ihren Pkw zuletzt versichert hatten. Diese Annahme ist jedoch falsch. Es spielt keine Rolle, bei welchem Anbieter eine neue Kfz-Versicherung beantragt wird. Der gewählte Versicherer wird die alte Schadenfreiheitsklasse mit hoher Wahrscheinlichkeit akzeptieren und damit übernehmen.
Ergänzende Ratschläge für die Praxis
Tipp zum geplanten Ausstieg
Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung kündigen und werden voraussichtlich für längere Zeit keinen Versicherungsschutz benötigen? In diesem Fall raten wir Ihnen dazu, die gegenwärtige Schadenfreiheitsklasse zu dokumentieren beziehungsweise einen entsprechenden Nachweis in den eigenen Akten abzulegen. Angenommen Sie möchten eines Tages wieder ein Auto zulassen und Ihre Schadenfreiheitsklasse beibehalten, so sollten Sie diese gegenüber dem neuen Versicherer nachweisen können. Im heutigen EDV-Zeitalter werden solche Daten von den Versicherern zwar lange gespeichert. Dennoch ist es sicherer, im Ernstfall selbst einen Nachweis vorlegen zu können.
Tipp zur Rückkehr
Für den Fall, dass Ihr letztes Vertragsverhältnis in der Kfz-Versicherung schon viele Jahre zurückliegt und Sie nun zurückkehren möchten, kann eine vorherige Anfrage empfehlenswert sein. So lässt sich zum Beispiel per Anruf schnell klären, ob Ihre frühere Schadenfreiheitsklasse beibehalten werden kann. Gerne stehen Ihnen hierzu die Mitarbeiter unserer Service-Hotline Rede und Antwort.