Nicht immer wird ein Kraftfahrzeug über das ganze Jahr genutzt. Das ist meistens bei besonderen Vehikeln wie Oldtimern oder Sportwagen der Fall. Auch Motorräder oder eWohnmobile halten in den kühlen Jahreszeiten „Winterschlaf“. Eine günstige Lösung, damit Sie diese für einen bestimmten Zeitraum durch den Straßenverkehr lenken dürfen, ist ein Saisonkennzeichen. Mit diesem sparen Sie nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Aufwand.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Dabei handelt es sich um ein Sonderkennzeichen, bei dem das Fahrzeug nur während eines bestimmten, selbst gewählten Zeitraums im Jahr zugelassen ist und somit ausschließlich innerhalb dieser Zeit genutzt werden darf. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf zusammenhängende Monate betragen und wird direkt auf dem Kennzeichen ersichtlich. Eine Aufteilung auf mehrere Monate ist nicht möglich.
Gut zu wissen:
Der übliche Zeitraum für ein Saisonkennzeichen, sei es für ein Auto oder ein Motorrad, ist von April bis Oktober. Möglich ist es zudem, ein Saisonkennzeichen für ein Nutzfahrzeug oder Anhänger zu beantragen.
Für wen ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?
Sinnvoll ist ein Saisonkennzeichen vor allem dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen.
Interessant ist es daher für Besitzer von:
- Oldtimern
- Sportwagen
- Cabrios
- Motorrädern
- Leichtkrafträdern
- Wohnmobilen
Welche Angaben finden sich auf einem Saisonkennzeichen?
Auf einem Saisonkennzeichen finden Sie, neben den üblichen Elementen eines Autokennzeichens, die gesonderten Angaben über den Gültigkeitszeitraum. Dieser ist am rechten Rand des Kennzeichens durch zwei Monatszahlen dargestellt. Sie definieren den Beginn und das Ende der Saison, während derer das Fahrzeug gefahren werden darf. Zum Beispiel bedeutet eine Kennzeichnung „04-10“, dass Ihr Fahrzeug von April bis einschließlich Oktober auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf. Vermerkt wird der Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
Der Unterschied zum Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen unterscheidet sich von einem Saisonkennzeichen dadurch, dass es Ihnen ermöglicht, zwei Fahrzeuge abwechselnd unter Verwendung desselben Kennzeichens zu nutzen. Fahren Sie im Sommer ein Cabrio, können Sie ein Wechselkennzeichen im Winter an Ihren SUV montieren. Dabei darf jedoch immer nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Bedingung ist, dass beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Sie können also nicht beispielsweise zwischen einem Auto und einem Motorrad wechseln. In dem Fall ist ein Sonderkennzeichen für Motorräder die beste Alternative. Eine Ermäßigung bei einem Wechselkennzeichen in der Versicherung ist in der Regel ebenfalls ausgeschlossen.
Verlängerung eins Saisonkennzeichen – geht das?
Bevor Sie Ihr Saisonkennzeichen anmelden, überlegen Sie sich im Vorfeld gut, für welchen Zeitraum Sie dieses nutzen wollen. Haben Sie sich einmal entschieden, ist eine Verlängerung des Saisonkennzeichens nicht ohne Weiteres möglich. Um ein Saisonkennzeichen nachträglich zu verlängern, müssen Sie dies zunächst Ihrer Versicherung melden, damit diese eine eVB-Nummer ausstellen kann. Daraufhin erhöht sich meist die Prämie und es fallen Gebühren bei der Zulassungsstelle an. Im Anschluss werden zwei neue Kennzeichen geprägt, die ebenso Kosten verursachen.
Vorteile eines Saisonkennzeichens
Ein Saisonkennzeichen bringt für all jene, die Ihr Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres in Betrieb nehmen wollen, einige nennenswerte Vorteile mit:
- Saisonkennzeichen erfordern nur eine einmalige Anmeldung.
- Es entfallen jährliche An- und Abmeldungen, was Zeit und Gebühren spart.
- Kosten für Versicherung und Steuern reduzieren sich, da sie nur während der Nutzungsdauer anfallen.
- Außerhalb der Saison besteht eine Ruheversicherung, die je nach Police auch Diebstahl oder Unwetterschäden abdeckt.
Nicht vergessen:
Während der „Ruhezeit“ darf Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Bedeutet: Sie müssen Ihr Auto oder Motorrad in einer Garage oder auf einem Stellplatz oder Ihrem privaten Grundstück parken.
Was kostet ein Saisonkennzeichen?
Ihr Saisonkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Der Vorgang unterscheidet sich nicht von einer klassischen Zulassung. Es wird eine Gebühr von 25 bis 30 € – je nach Bundesland – erhoben. Ebenso müssen Sie Kosten für die Prägung der Nummernschilder in Höhe von etwa 15 bis 25 € einplanen.
Allerdings sparen Sie bei einem Saisonkennzeichen sowohl bei der Steuer als auch bei Ihrer Versicherung. Die Beiträge fallen nur für den Zeitraum der Zulassung an. Wenn diese abläuft, ist Ihr Fahrzeug in einer beitragsfreien „Ruheversicherung“ weiterhin abgesichert. Ferner verbessert sich zumeist auch im kommenden Jahr die Schadensfreiheitsklasse, wenn Sie Ihr Saisonkennzeichen für mindestens 6 Monate anmelden und unfallfrei bleiben.
Ist eine Kombination Saisonkennzeichen mit E-Fahrzeug oder Oldtimer möglich?
Ja, Sie können ein Saisonkennzeichen mit einem E-Kennzeichen eines Elektrofahrzeugs oder einem H-Kennzeichen eines Oldtimers kombinieren. Wenn Sie ein Elektroauto oder einen Oldtimer besitzen und dieses nur in bestimmten Monaten nutzen, können Sie durch ein Saisonkennzeichen sowohl die Umweltvorteile als auch die steuerlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Saisonkennzeichen FAQ
Wie werden Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen versichert?
Auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen unterliegen der üblichen Pflicht der Kfz-Versicherung. Während der Geltungszeit des Kennzeichens kommen die standardmäßigen Regelungen der Kfz-Haftpflicht sowie der optionalen Teil- oder Vollkaskoversicherung zur Anwendung. Die Beiträge müssen allerdings nur während der Monate beglichen werden, in denen das Auto angemeldet ist.
Was passiert, wenn der Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens endet?
Mit Ablauf des letzten Zulassungsmonats im Jahr endet die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass Sie es weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dort abstellen dürfen, da sonst Bußgelder drohen. Zudem besteht, wenn Sie rechtswidrig am Straßenverkehr teilnehmen, außerhalb des Zulassungszeitraums kein Versicherungsschutz, sollte es zu einem Unfall kommen.
Was gilt bei Saisonkennzeichen für den Versicherungsschutz außerhalb der Saison?
Viele wissen nicht, dass außerhalb der Saison eine beitragsfreie Ruheversicherung besteht, sofern das Fahrzeug auf einem umfriedeten Privatgelände abgestellt ist. In dieser Zeit bleibt der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung ohne Beitragszahlung erhalten. Bei bestehender Kaskoversicherung sind sogar Schäden durch Diebstahl, Feuer, Marderbisse sowie Unwetter abgedeckt.
Wie wird ein Saisonkennzeichen beantragt?
Die Beantragung eines Saisonkennzeichens ähnelt der eines ganzjährigen Kennzeichens, mit dem Unterschied, dass Sie den gewünschten Zulassungszeitraum festlegen müssen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Gültiges Ausweisdokument
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Versicherers
- SEPA-Lastschriftmandat
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
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