Das Rote Kennzeichen ist immer wieder im Straßenverkehr zu entdecken. Viele Autofahrer haben das Nummernschild, das auch als Händlerkennzeichen bekannt ist, schon einmal gesehen – und doch wissen sie nicht, wofür es eigentlich gebraucht wird. Das rote Kennzeichen ist nicht für Privatpersonen, sondern ausschließlich für Gewerbetreibende gedacht und hilft beispielsweise bei Probe- und Überführungsfahrten. Wir verraten, wer das rote Kennzeichen nutzen darf und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.
Wie sieht ein rotes Kennzeichen überhaupt aus?
Fast jeder Autofahrer hat das rote Kennzeichen schon einmal im Straßenverkehr gesichtet. Dabei unterscheidet sich das Überführungskennzeichen vor allem in Hinblick auf die Farbgebung von einem klassischen Nummernschild. Denn sowohl die Umrandung als auch die Ziffern und Buchstaben sind mit roter Farbe dargestellt. Die Abmessungen zeigen keinen Unterschied zum gewöhnlichen Kfz Kennzeichen am eigenen Fahrzeug.
Die roten Nummernschilder besitzen am linken Rand ebenfalls den blauen Grund, auf dem die gelben Sterne der EU-Flagge sowie die Länderkennung abgebildet sind. Anschließend folgen die Kürzel für den Landkreis oder die Stadt, in der das rote Kennzeichen ausgestellt wurde.
Die individuellen Buchstaben entfallen beim Händlerkennzeichen, dafür folgt eine Erkennungszahl mit maximal fünf Ziffern. Diese beginnt immer mit den Zahlen 05, 06 oder 07. Alle Erkennungszahlen, die mit der 05 beginnen, bleiben technischen Prüfstellen vorbehalten, wohingegen die Nummern mit 06 von Händlern und Werkstätten verwendet werden. Die 07er-Nummer ist für Oldtimer vorgesehen.
Wofür ist das rote Kennzeichen gedacht?
Das rote Nummernschild ist nicht für Privatpersonen, sondern ausschließlich für Händler, Werkstätten und amtlich anerkannte Sachverständige gedacht. Das Überführungs- beziehungsweise Händlerkennzeichen ist nicht fahrzeuggebunden, sodass es auch für mehrere Autos genutzt werden darf. Dabei kann es zum Beispiel für Probe- und Prüfungsfahrten, Überführungsfahrten sowie Werkstattfahrten verwendet werden.
Gewerbetreibende müssen mit einem Fahrtenbuch nachweisen, wann und zu welchem Zweck die roten Nummernschilder genutzt wurden. Wer eine Sammlung historischer Fahrzeuge in der Garage hat, kann das rote Kennzeichen mit der 07er-Erkennungszahl beantragen.
Das Wechselkennzeichen für Oldtimer ist praktisch, um mehrere Fahrzeuge mit einem einzelnen Kennzeichen zu fahren, beispielsweise für Show-Zwecke oder auf dem Weg zu einer Messe beziehungsweise Ausstellung. Damit sparen sich die Eigentümer den häufigen Weg zur Zulassungsstelle. Für die regelmäßige Nutzung im Alltag ist das Kennzeichen allerdings nicht geeignet. Dafür würde eher ein H-Kennzeichen in Frage kommen, mit dem sich im Vergleich zum regulären Kennzeichen ebenfalls Kosten sparen lassen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, ist in § 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Hersteller von Fahrzeugen und Ersatzteilen sowie Händler und Werkstätten.
Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass im Rahmen der gewerblichen Arbeit tatsächlich ein Bedarf am roten Nummernschild besteht. Auch Steuerschulden von mehr als fünf Euro, Vorstrafen sowie Punkte im Verkehrsregister führen dazu, dass ein Händlerkennzeichen nicht ausgestellt wird.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt und die Gewerbetreibenden dazu berechtigt sind, ein rotes Kennzeichen zu beantragen, benötigen sie wie bei jedem Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung beziehungsweise eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Für die roten Nummernschilder sind jährliche Steuern zu zahlen, die je nach Fahrzeugtyp in der Regel unter 200 Euro betragen. Für die Prüfung fallen Kosten zwischen 25,60 Euro und 205 Euro an.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Ausgefüllter Antrag für rote Kennzeichen
- Begründung über den Bedarf des Kennzeichens
- Nachweise über die Zuverlässigkeit
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister, auch Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Zentralregister Kraftfahrzeugbundesamts
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Nachweis über die Kfz-Versicherung
Oldtimer, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden, müssen ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen. Zudem sind die strengen Richtlinien eines Oldtimer-Gutachtens zu erfüllen. Die Fahrzeuge sollten sich also in einem originalen oder originalgetreuen Zustand befinden. Alle Autos, die mit dem roten Schild für Oldtimer bewegt werden, sind in einem gesonderten Fahrzeugschein mit der Fahrgestellnummer aufzulisten. Die rote Nummer wird auch bei Gewerbetreibenden immer für ein Jahre auf Probe ausgestellt. Sofern sich der Antragsteller in dieser Zeit keine Auffälligkeiten zu Schulden kommen lässt, wird die Zulassung unbefristet und bis auf Widerruf verlängert.
Dürfen rote Kennzeichen verliehen werden?
Privatpersonen dürfen sich die roten Kennzeichen nicht beim Händler ausleihen, um eine private Überführung oder gar Testfahrt durchzuführen. Das Händlerkennzeichen ist für diesen Zweck nicht zugelassen, sodass der Versicherungsschutz entfällt. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ohne Versicherung verboten – es handelt sich sogar um eine Straftat! Wer sein Fahrzeug überführen möchte, kann sich stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Diese Art der Nummernschilder sind für eine Dauer von maximal fünf Tagen gültig und ermöglichen einen kostengünstigen Transport des Fahrzeugs auf eigener Achse. Die Kurzzeitkennzeichen sind anders als eine rote Nummer nur für ein einzelnes Auto gültig. Sofern eine aktuelle Hauptuntersuchung vorliegt, darf das Fahrzeug deutschlandweit bewegt werden, andernfalls ist nur die Fahrt zur Prüfstelle oder einer entsprechenden Werkstatt zulässig. Bei Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen notwendig.
Alle Fakten im Überblick
- Rote Kennzeichen gelten nur für Gewerbetreibende
- Die Nummernschilder sind nicht fahrzeuggebunden
- Sie sind für Überführungen und Probefahrten gedacht
- Antragsteller müssen Zuverlässigkeit und Bedarf nachweisen
- Auch für rote Kennzeichen ist eine Versicherung erforderlich
- Die rote Nummer ist auch für Oldtimer zu beantragen
- Alternative für Privatpersonen: das Kurzzeitkennzeichen
Fazit: Nur für Händler und Gewerbetreibende!
Die roten Kennzeichen sind für Händler, Gewerbetreibende und amtlich anerkannte Sachverständige eine praktische Möglichkeit, um den häufigen Gang zur Zulassungsbehörde zu vermeiden. Leider sind sie für Privatpersonen seit dem 1. Mai 1998 nicht mehr erlaubt. Achtung: Bei illegaler Nutzung liegt eine Straftat vor! Stattdessen sollten sich private Autofahrer lieber ein Kurzzeitkennzeichen beantragen oder einen professionellen Anbieter mit der Überführung des Autos beauftragen. Auch Händler sind gut beraten, wenn Sie das Überführungskennzeichen nicht verleihen, denn anhand des Fahrtenbuchs kann die Nutzung überprüft werden. Ein Missbrauch wird direkt mit dem Entzug geahndet. Denn das rote Kennzeichen ist kein Nummernschild für den Alltagsgebrauch – daran sollten sich auch private Autofahrer halten.