Risikolebensversicherung: Wenn der Todesfall eintritt
Erfahren Sie hier, was im Todesfall bei einer Risikolebensversicherung wichtig ist
Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen ein tragisches Ereignis. Die Angehörigen müssen trotz Trauer viele Dinge regeln. Hat der Verstorbene eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, muss die Versicherung über den Todesfall informiert werden. Was ist dabei im Detail zu beachten?
Was müssen Begünstigte einer Risikolebensversicherung im Todesfall tun?
Mit einer Risikolebensversicherung (RLV) können Hinterbliebene finanziell abgesichert werden. Laufzeit und Versicherungssumme können Sie flexibel festlegen und so den individuellen Anforderungen Ihrer Familie anpassen. So entsteht im Todesfall keine Versorgungslücke. Aber nicht immer wissen die Angehörigen im konkreten Fall, ob eine solche Versicherung überhaupt existiert. Darum ist es grundsätzlich sinnvoll, die Versicherungsunterlagen des Verstorbenen zu prüfen.
Wenn Sie wissen, dass der Verstorbene eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, informieren Sie die Versicherung unverzüglich über den Todesfall. „Unverzüglich“ bedeutet hier „ohne schuldhafte, also bewusste Verzögerung“. Die Benachrichtigung ist wichtig, dennoch haben Sie etwas Zeit, den ersten Schock zu überwinden. Sie sollten das Versicherungsunternehmen innerhalb der ersten zwei bis drei Tage nach dem Tod des Versicherungsnehmers informieren. Dafür reicht ein Anruf oder eine E-Mail. Im Anschluss wird der Versicherer Sie darüber informieren, welche Unterlagen er benötigt. Im Regelfall bittet er um Vorlage
- … des Versicherungsscheins
- … der amtlichen Sterbeurkunde
Alle Unterlagen für die Versicherung zusammenstellen
Um Ansprüche gegenüber dem Anbieter der Risikolebensversicherung im Todesfall geltend zu machen, benötigen Sie die Sterbeurkunde. Die Urkunde können Sie selbst beim zuständigen Standesamt beantragen. Folgende Dokumente sind dazu immer notwendig:
- Totenschein oder Leichenbeschauschein
- Personalausweis des Verstorbenen
Je nach Familienstand des Verstorbenen werden außerdem möglicherweise weitere Dokumente benötigt, wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde.
Alternativ können Sie auch einen Bestatter damit beauftragen, die Sterbeurkunde zu beantragen. Durchschnittlich dauert die Ausstellung ein bis zwei Wochen. Je nach Auslastung des zuständigen Standesamtes kann aber auch mehr Zeit vergehen.
Unter gewissen Umständen benötigt der Versicherer zusätzlich ein ärztliches Attest, das die Todesursache bescheinigt. Darüber wird er Sie aber rechtzeitig informieren. Sie sind laut Versicherungsvertrag nicht Begünstigter, sondern kümmern sich als Erbe um die Auszahlung der Versicherungssumme? Dann benötigen Sie außerdem einen Erbschein, den Sie beim Notar oder Nachlassgericht beantragen. Haben Sie alle benötigten Unterlagen beisammen, sollten Sie diese zur Sicherheit kopieren und dann per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung schicken. Dadurch ist garantiert, dass die Unterlagen beim Versicherer ankommen. Er wird den Leistungsfall prüfen und die Versicherungssumme schnellstmöglich auszahlen.
„… ist die Versicherung unverzüglich über den Todesfall zu informieren.“
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Grundsätzlich wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt, sobald alle Nachweise zum Todesfall erbracht wurden und der Leistungsfall geprüft wurde. Die Zeit bis zur Auszahlung variiert aber von Fall zu Fall.
Risikolebensversicherung und Leistungsausschluss: Natürlicher Tod und unnatürlicher Tod
Die Todesursache hat einen Einfluss darauf, ob die Leistungen einer Risikolebensversicherung im Todesfall erbracht werden. Gewisse Todesursachen können dazu führen, dass die Versicherung die Summe nicht zahlen muss. Dazu gehören natürliche, aber auch unnatürliche Todesursachen. Die an eine Risikolebensversicherung geknüpften Bedingungen sind bei vielen Versicherungen ähnlich. Trotzdem empfiehlt sich der Vergleich:
- Natürlicher Tod/Unfall: In der Regel greift die Risikolebensversicherung, wenn ein natürlicher Tod eintritt oder der Tod Folge eines Unfalls ist.
- Krankheit: Wurde die Krankheit, die zum Tod geführt hat, beim Abschluss der Versicherung bewusst verschwiegen, hat der Versicherte seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Aus diesem Grund sollten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers immer wahrheitsgemäß beantworten.
- Suizid: Selbstmord führt nicht grundsätzlich zum Leistungsausschluss. Meist wird eine Sperrfrist vereinbart. Die Risikolebensversicherung von Verti greift beispielsweise, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.
- Vorsätzliche Tötung: Bei Tod durch Fremdverschulden muss der Versicherer erst polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen abwarten. Schließlich kann er gegenüber dem Täter Schadensersatzansprüche geltend machen. Außerdem muss erst sichergestellt werden, dass der Begünstigte nicht der Schuldige ist.
Mehr Flexibilität mit einer Risikolebensversicherung
Der Tod eines geliebten Menschen ist ein großer Verlust. Aber auch eine schwere Krankheit kann zur Belastungsprobe für die Familie werden. Betroffene sollten die ihnen verbleibende Zeit also gut nutzen. Beim Nachweis einer unheilbaren Erkrankung können Sie Ihre Risikolebensversicherung vor Ablauf der Laufzeit beenden, wenn Ihre Lebenserwartung weniger als zwölf Monate beträgt. Die vereinbarte Versicherungssumme wird Ihnen dann vorzeitig ausgezahlt.