Spätestens wenn der Verkehr ins Stocken gerät und sich ein Stau anbahnt, heißt es: Rettungsgasse bilden! Diese stellt im Ernstfall sicher, dass Einsatzfahrzeuge direkt zur Unfallstelle gelangen können. Somit kann sie unter Umständen das Leben von Schwerverletzten retten. Bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden, ist nicht optional, sondern gesetzlich verpflichtend. Was der § 11 StVO vorsieht, wie Sie eine Rettungsgasse bilden und welche Strafen drohen, wenn Sie nicht mitwirken, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Rettungsgasse auf der Autobahn bilden: So geht’s
Für Feuerwehr, Notarzt oder Polizei ist eine Rettungsgasse auf der Autobahn zwingend notwendig, damit die Einsatzfahrzeuge so schnell wie möglich den Unfallort erreichen können. Danach folgt in der Regel ein Abschleppdienst, der die Räumung der Fahrzeuge übernimmt und die Unfallstelle wieder befahrbar macht. Nur so löst sich der Stau zügig auf und der Verkehr kann wieder fließen.
Nachdem Sie nun wissen, warum es wichtig ist, eine Rettungsgasse zu bilden und wann sie spätestens damit beginnen müssen, bleibt die Frage, wie man richtig eine Rettungsgasse bildet.
Grundsätzlich wird eine Rettungsgasse in der Mitte zwischen der linken Fahrbahn und der sich rechts daneben liegenden Spur gebildet. Alle, die rechts neben der Spur fahren, weichen nach rechts aus und alle, die sich links davon befinden, nach links. Wichtig ist, dass die Rettungsgasse groß genug ist, sodass Einsatzfahrzeuge hindurchpassen.
Gut zu wissen:
Bilden Sie eine Rettungsgasse, muss der Standstreifen frei bleiben. Dieser muss zur Not befahrbar bleiben.
Rettungsgasse: Das gibt es bei mehreren Spuren zu beachten
Es gibt einige Unterschiede zu beachten, wenn Sie eine Rettungsgasse auf 2 Spuren, eine Rettungsgasse auf 3 Spuren oder eine Rettungsgasse auf 4 Spuren bilden müssen:
Rettungsgasse auf 2 Spuren bilden
Bei 2 Spuren können Sie sich zum Bilden einer Rettungsgasse einfach am äußeren Fahrbahnrand orientieren. Fahren Sie auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts und auf der linken Spur so weit wie möglich nach links. Das ist in der Regel die Überholspur.
Rettungsgasse auf 3 Spuren bilden
Eine Rettungsgasse auf 3 Spuren wird zwischen der äußersten linken Spur und der rechts danebenliegenden Spur gebildet. Sie weichen auf der rechten und mittleren Fahrbahn nach rechts und auf der linken Fahrbahn nach links aus. Auch in diesem Fall bleibt der Standstreifen frei.
Rettungsgasse auf 4 Spuren bilden
Hat eine Autobahn 4 Spuren, fahren alle Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und auf den restlichen nach rechts, um dazwischen die Rettungsgasse zu bilden.
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Muss eine Rettungsgasse auch innerorts gebildet werden?
Bisher bezogen sich unsere Beispiele auf das Bilden einer Rettungsgasse auf der Autobahn, also außerorts. Müssen Sie aber auch eine Rettungsgasse innerorts bilden? Laut einem Urteil des BayObLG besteht auf „autobahnähnlichen, innerstädtischen Bundesstraßen“ keine Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Grundlage hierfür ist der § 11 StVO, der sich auf Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen bezieht. Allerdings sind Sie damit nicht von Ihrer Verantwortung entbunden. Denn der § 38 Absatz 1 StVO ordnet an, dass bei einem nahenden Einsatzfahrzeug mit Blaulicht alle Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen. Dazu fahren Sie so weit wie möglich an den rechten bzw. linken Fahrbahnrand und bleiben kurzzeitig hier so lange stehen, bis die Einsatzfahrzeuge die Stelle passiert haben.
Sie sind zum Leidwesen vieler Autofahrer Regel statt Ausnahme: Baustellen auf der Autobahn. Mitunter sind diese so eng, dass sie eine Rettungsgasse auf einer einzelnen Spur erfordern, was nicht immer möglich ist. Der Gesetzgeber sieht für eine Rettungsgasse bei einer Baustelle keine gesonderten Regelungen vor. Am besten ist bei sehr engem Raum, dass alle Fahrzeuge so weit wie möglich nach rechts fahren, damit Einsatzfahrzeuge links vorbeikommen. Achten Sie auf einen größeren Abstand zum Vordermann.
Gut zu wissen:
Für Motorräder gilt dasselbe wie für Autofahrer. Eine Ausnahme beim Bilden einer Rettungsgasse gibt es für Zweiräder nicht.
5 Tipps, um eine Rettungsgasse zu bilden
Wer darf die Rettungsgasse nutzen?
Die Nutzung der Rettungsgasse ist Polizei- und Rettungsfahrzeugen vorbehalten. Dazu gehören Arzt- und Krankenwagen sowie Feuerwehr- und Abschleppfahrzeuge. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse nicht befahren. Wird eine Rettungsgasse zuwider befahren, droht eine Strafe.
Wie erwähnt ist es nicht gestattet, bei einer Rettungsgasse den Standstreifen zu nutzen. Dieser ist laut StVO grundsätzlich freizuhalten. Aber es gibt Ausnahmen:
- im Notfall,
- nach Aufforderung durch die Polizei,
- sofern aufgrund von Platzmangel und Sicherheit im Straßenverkehr keine Möglichkeit besteht, die Rettungsgasse zu bilden, ohne Nutzung des Standstreifens.
Rettungsgasse nicht bilden oder unbefugt befahren: diese Strafen drohen
Der Bußgeldkatalog sieht ordentliche Strafen vor, wenn Rettungsgassen nicht gebildet oder unberechtigt befahren werden.
Keine Rettungsgasse gebildet
Wer beim Rettungsgasse bilden nicht mitwirkt, muss laut Bußgeldkatalog mit rund 200 € Strafe und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Kommt noch eine Verkehrsbehinderung dazu, sind es 240 € nebst Punkten und dazu ein einmonatiges Fahrverbot. Sofern es sich sogar um eine Verkehrsgefährdung handelt, beläuft sich die Strafe auf 280 € plus zwei Punkte und Führerscheinentzug.
Rettungsgasse unberechtigt befahren
Befahren werden darf eine Rettungsgasse einzig von Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Sollten Sie auf die Idee kommen, über die Rettungsgasse schneller zu Ihrem Ziel zu gelangen, ist das kein schlaues Vorgehen: Geahndet wird eine unberechtigte Fahrt mit 240 € Bußgeld, nebst Gefährdung mit 300 € und bei Sachbeschädigung mit 320 € plus jeweils zwei Punkte und einem Fahrverbot von einem Monat.
Rettungsgasse nicht bilden und Strafen im Ausland
In anderen Ländern müssen Sie noch tiefer in die Tasche greifen, wenn Sie die geltenden Richtlinien zur Rettungsgasse nicht befolgen. Im Nachbarland Österreich beispielsweise wird ein solches Vergehen mit 726 € geahndet. Und falls Polizei und Hilfskräfte an der Durchfahrt gehindert werden, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockieren, wird im Ausland teilweise ein Strafgeld im vierstelligen Bereich verhängt.
Andere Länder, andere Gesetze:
In Frankreich und den Niederlanden ist das Prinzip nicht gesetzlich geregelt. Es gilt einzig Platz zu schaffen, wenn Einsatzfahrzeuge zum Unfallort müssen.
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