Sie planen eine Reise mit dem Mietwagen durch den Westen der USA? Oder freuen Sie sich schon auf einen längeren Wellnessurlaub in einem Luxus-Resort auf den Malediven? Im Rahmen der Reiseplanung sollten Sie immer auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen. Kommt es im Urlaub zu einem Autounfall oder entspricht das gewählte Hotel nicht der Beschreibung des Reiseveranstalters, sind Sie gut beraten, wenn Ihr Privat-Rechtsschutz im Ausland gilt. Lesen Sie im Ratgeber von Verti, wann sich der Schutz der privaten Rechtsschutzversicherung auch aufs Ausland erstreckt und in welchen Fällen Sie die Gültigkeit durch spezielle Auslandsoptionen erweitern sollten.
Warum ist ein Privat-Rechtsschutz im Ausland so wichtig?
Haben Sie im Urlaub einen Unfall mit Ihrem Mietwagen oder eine andere rechtliche Angelegenheit, die einen Anwalt erfordert, ist eine Rechtsschutzversicherung mit internationalem Geltungsbereich Gold wert. Denn zum einen fallen natürlich die Kosten für die anwaltliche Vertretung vor Gericht an. Und zum anderen müssen Sie gerade bei langwierigen Gerichtsverhandlungen unter Umständen weitere Reisen in das betreffende Land unternehmen. Auch diese Kosten sind meist im Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung enthalten.
Privat-Rechtsschutz im Ausland: Urlaub in EU-Ländern meist abgedeckt
Kommt es auf einer Reise zum Rechtsstreit, ist die Gültigkeit Ihres Privat-Rechtsschutzes im Ausland nicht in jedem Fall gewährleistet. Denn während der Zeitraum des rechtlichen Versicherungsschutzes in der Regel nicht beschränkt ist, ist der lokale Geltungsbereich bei vielen Policen klar bestimmt und kann durchaus begrenzt sein. Vor dem Urlaub empfiehlt es sich daher, einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu werfen. Bei den deutschen Rechtsschutzversicherern hat sich neben der deutschlandweiten Gültigkeit mittlerweile der EU-Standard etabliert. Das bedeutet, Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Europäischen Union sind üblicherweise über die Versicherung abgedeckt. Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich bei vielen Policen auch auf die angrenzenden Mittelmeerstaaten sowie auf Norwegen und die Schweiz. Wichtig in diesem Zusammenhang: Entscheidend ist nicht der Ort des Rechtsfalls, sondern der Sitz des zuständigen Gerichts. Für die Gültigkeit der Privat-Rechtsschutz im Ausland ist also nur das Land interessant, in dem Sie die Klage einreichen oder in dem Anklage gegen Sie erhoben wird.
Privat-Rechtsschutz für den Urlaub im außereuropäischen Ausland
Viele Policen enthalten einen weltweiten Geltungsbereich bei zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalten. Erstreckt sich die Gültigkeit Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung hingegen nicht auf das außereuropäische Ausland und Sie planen eine Reise nach Amerika, Australien oder Asien, sollten Sie den Versicherungsschutz entsprechend erweitern. Bei vielen Versicherern können Sie spezielle Auslandsoptionen hinzubuchen, die eine weltweite Abdeckung gewährleisten.