Bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit Blitzern schlagen Polizei und Verkehrsbehörden manchmal ungewöhnliche Wege ein. Sie tarnen ihre Messanlagen, damit diese nicht so leicht zu entdecken sind. So mancher Kraftfahrer fühlt sich dadurch benachteiligt und legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Wir erläutern, wie geblitzt werden darf und welche Aussichten auf Erfolg ein Einspruch birgt.
Ist es erlaubt, Blitzer zu verstecken?
Es kommt vor, dass geblitzte Kraftfahrer gegen versteckte Blitzer gerichtlich vorgehen. Die Begründungen sind verschieden. So haben sich beispielsweise Betroffene schon in ihrer Privatsphäre verletzt gesehen, allerdings sind die Erfolgsaussichten eher mäßig bis schlecht.
Die auf unseren Straßen geltenden Höchstgeschwindigkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß dagegen, kann geahndet werden. Wären sämtliche Blitzer schon aus weiter Entfernung sichtbar, könnte dies Autofahrer dazu animieren, außerhalb solcher Bereiche bewusst schneller zu fahren.
Jedoch existieren Einschränkungen, was die Positionierung der Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung betrifft. Auf landesrechtlicher Ebene wird festgelegt, welcher Mindestabstand zwischen einem Schild, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert, und der Radarfalle einzuhalten ist. Je nach Bundesland kann dieser Abstand 75 bis 250 Meter betragen. Unter bestimmten Umständen kann es hiervon auch Ausnahmen geben. Lohnt sich ein Einspruch bei versteckten Blitzern?
Kraftfahrer haben grundsätzlich das Recht, Einspruch gegen ergangene Bescheide einzulegen. Für den Erfolg sind jedoch die Umstände und die Begründung entscheidend. Alleine die bloße Begründung, dass ein Blitzer am Straßenrand gut getarnt war, wird in der Regel nicht zum gewünschten Ergebnis führen.
Das Einlegen eines Einspruchs empfiehlt sich, sobald von einem verfälschten Messergebnis auszugehen ist. Angenommen, das Kameraobjektiv der Radarfalle wurde durch die Tarnung beeinflusst und könnte zur Erfassung einer falschen Geschwindigkeit geführt haben. Wer aus diesem Grund gegen einen Bescheid vorgehen möchte, sollte sich kompetent von einem Rechtsanwalt beraten lassen und den Einspruch exakt begründen.
Ist die Streckenmessung zulässig?
Die klassische Geschwindigkeitsüberwachung per Radarfalle weist eine große Schwäche auf. Sie stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Raser brauchen im Prinzip nur einmal bremsen, um die Messanlage sicher passieren zu können. Anschließend können sie ihre Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit fortsetzen.
Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf längerer Distanz lässt sich per Streckenradar (auch Section Control genannt) überwachen. Derartige Systeme erfassen Fahrzeuge zu Beginn und am Ende einer Strecke, die sich meist über mehrere Kilometer erstreckt. Berechnet wird die durchschnittliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf dieser Strecke. Die Messung durch einen Tritt auf die Bremse und eine kurzzeitige Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auszutricksen funktioniert daher nicht.
In einigen Ländern befinden sich derartige Systeme seit mehreren Jahren im Einsatz. In Deutschland wurde die erste Anlage dieser Art im Dezember 2018 in Betrieb genommen. Allerdings folgte zeitnah wieder die Abschaltung, weil Kritiker Probleme im Bereich Datenschutz sahen. Schlussendlich wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg jedoch festgestellt, dass der Betrieb der Anlage zulässig ist. Seit Ende 2019 befindet sich das Streckenradar wieder im Einsatz und überwacht einen 2,2 Kilometer langen Streckenabschnitt auf der Bundesstraße B6 zwischen Gleidingen und Laatzen.
Blitzer Apps – verboten oder Grauzone?
Zahlreiche Kraftfahrer nutzen Navigationssysteme oder Smartphone Apps, die sie vor Blitzern warnen. Derartige Systeme weisen rechtzeitig auf solche Anlagen hin, damit dem Fahrer ausreichend Zeit bleibt, um die Geschwindigkeit anzupassen. Allerdings kann der Einsatz solcher Systeme in Deutschland zu einem Bußgeld i. H. v. 75 Euro und einen Punkt in Flensburg führen.
Das Risiko, von einem Blitzer überrascht zu werden, lässt sich auch auf andere, rechtlich unbedenkliche Weise senken. So besteht z.B. die Möglichkeit, sich vor Antritt einer Fahrt über den Streckenverlauf und dort befindliche Blitzer zu informieren oder die Meldungen im Radio zu verfolgen.