Die Privat-Rechtsschutzversicherung ist die Basis-Versicherung für juristischen Beistand von Privatpersonen. Sie sichert Sie z.B. bei Streitigkeiten in privaten und beruflichen Belangen ab. Wenn aus einem Konflikt nämlich eine rechtliche Auseinandersetzung entsteht, kann es ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden.
Welche Leistungen beinhaltet die Privat-Rechtsschutzversicherung?
Der Versicherer unterstützt den Versicherungsnehmer bei vielen Rechtsstreitigkeiten des Alltags. Dabei kann es sich um Streitigkeiten im Verkehrs-, Arbeits-, Miet- oder allgemeinem Verkehrsrecht handeln.
Der Privat-Rechtsschutz kümmert sich dabei im Regelfall um die Kosten einer Beratung durch einen Rechtsanwalt, die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung oder die Kosten in einem Gerichtsverfahren inklusive der Übernahme der Anwaltskosten, der Gerichtskosten sowie etwaiger Kosten von Sachverständigen. Ob die Kosten für einen Fall übernommen werden, sollten Sie vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit dem Versicherer klären. Oft wird eine solche Deckungsanfrage aber auch direkt von ihrem Rechtsanwalt als Service-Leistung angeboten.
Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Rechtsschutzversicherung sein?
Im Bereich der Privat-Rechtsschutzversicherung geht es immer um Geld. Deshalb sollten Sie sich vor Vertragsabschluss Gedanken über die Versicherungssumme machen. Leistungen wie die Rechtsberatung oder die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten können bei längeren gerichtlichen Entscheidungen sehr teuer werden.
Der Bund der Versicherten rät daher im Allgemeinen zu einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro und einer Abdeckung von Kautionskosten von mindestens 100.000 Euro. Um weltweit auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Versicherungssumme für Rechtsstreitigkeiten im Ausland mindestens 25.000 Euro und für Kautionszahlungen im Ausland ebenfalls mindestens 100.000 Euro abdecken.
Zwar ähneln sich die Leistungen und Bedingungen vieler Versicherer im Vergleich sehr, im Detail sollten Sie allerdings darauf achten, welche Ausnahmen der Versicherer in seinen Angaben macht. Insbesondere die versicherten Rechtsgebiete sollten genau geprüft werden. Auch die Höhe einer Selbstbeteiligung und in welchen Fällen sie zu entrichten ist, variiert stark.
Ab wann gilt eine Rechtschutzversicherung?
In einigen Bereichen der Privat-Rechtsschutzversicherung existiert eine vom Versicherer bestimmte Wartezeit. Das bedeutet, dass Fälle, die während dieser Wartezeit entstanden sind, nicht übernommen werden. In vielen Fällen legen die Versicherer eine Wartezeit von drei Monaten fest. Bei Zusatzschutz wie zum Beispiel einer Ehe-Rechtsschutzversicherung kann die Wartezeit aber auch drei Jahre betragen. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung entfällt bei einigen Versicherern die Wartezeit komplett.
Stammkunde in einer Anwaltskanzlei
Auch wenn eine Deckungssumme in Höhe von 500.000 Euro vermuten lässt, dass jeder kleine Alltagskonflikt damit erstritten werden kann, sollte man vorsichtig sein. Eine Überbeanspruchung der Privat-Rechtsschutzversicherung und ihrer Leistungen kann dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen dem Versicherten außerordentlich kündigt.
Nach jeder Auseinandersetzung bzw. nach jedem Versicherungsfall haben beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht die Versicherung davon Gebrauch, wird es für den Versicherungsnehmer meist schwer, eine neue Privat-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn andere Versicherungsnehmer werden nach einer Kündigung vorsichtig und nehmen den potenziellen Versicherungsnehmer eventuell nicht an.