Erst waren es die Kinder, dann ist einem selbst was bei Freunden passiert, schließlich kam auch noch Pech dazu: Weil Sie innerhalb kurzer Zeit drei Schadenfälle gemeldet haben, flattert Ihnen ein Schreiben der Versicherung ins Haus – die außerordentliche Kündigung. Dürfen die das? Rein rechtlich gesehen: Ja, die dürfen das. Sie aber auch! Wie Sie vielleicht doch noch den Vertrag retten können – oder wie Sie vielleicht besser noch die Kündigung vermeiden können, erfahren Sie hier.
Für die Privathaftpflicht gilt ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall – egal ob Sie entschädigt wurden oder keine Entschädigung geleistet wurde. Das Sonderkündigungsrecht betrifft dabei beide Parteien – Sie und Ihr Versicherer können die außerordentliche Kündigung aussprechen.
Privathaftpflicht Kündigung durch Versicherer – mögliche Gründe
Viele fragen sich: Wieso kündigt der Versicherer nach einem Schadenfall dieVersicherung? Denn genau für solche Fälle schließt man eine Privathaftplicht-Versicherung ab. Das stimmt – aber sie ist eine freiwillige Versicherung, keine gesetzliche. Und das Prinzip lautet: Die Prämien von ganz vielen Versicherten ohne Schäden tragen die Schäden der ganz wenigen mit hohen Schäden. Die Versicherung muss dabei ihr Risiko klein halten – denn im Kern ist sie ein gewinnorientiertes Unternehmen. Und der wahrscheinlichste Fall, Ihnen den Vertrag nach einem Schaden per außerordentlicher Kündigung aufzulösen, ist: Sie werden schlichtweg zu teuer. Weil Sie vielleicht innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere Schadenfälle gemeldet haben.
Privathaftpflicht: Kündigung nach Schaden – was tun? Versicherer führen eine Liste, auf denen Sie als mehrfacher Schadenverursacher auftauchen – deshalb müssen Sie für Ihren neuen Vertrag Geduld mitbringen.
Unser Tipp Nr. 1: Rechnen Sie aus, ob es nicht auch für Sie günstig ist, nicht jeden kleineren Schaden über Ihren Versicherer abzuwickeln. Denn dabei minimieren Sie das Risiko einer Kündigung nach einem Schadenfall gemäß Sonderkündigungsrecht.
Unser Tipp Nr. 2: Fragen Sie Ihren Versicherer, unter welchen Umständen er eventuell bereit wäre, die Kündigung z. B. wegen Schadenhäufigkeit zurückzunehmen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten. Besteht er jedoch auf die Kündigung, fragen Sie wenigstens, ob er die Kündigung zurücknimmt, wenn Sie anbieten, selbst zu kündigen. Ein Kreuzchen in der sinngemäßen Zeile „Der Kunde hat die Kündigung selbst ausgesprochen“ erleichtert Ihre Suche nach einer neuen Versicherung enorm.
Privathaftpflicht-Vertrag trotz Kündigung retten
Wenn Ihr Versicherer Ihnen nach einem Schaden gekündigt hat, und Sie möchten den Versicherungsschutz bei diesem gerne behalten, können Sie folgendes probieren:
- Erhöhter Selbstbehalt: Der Selbstbehalt markiert die Summe, bis zu der Sie Schäden selbst bezahlen. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob diese den Vertrag aufrechterhält, wenn Sie in Zukunft „kleinere“ Schäden unter dem Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen.
- Einzelne Risiken ausschließen: Gleiches gilt für den Ausschluss eines für die Versicherung besonders schadenträchtigen Risikos. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer danach.
Privathaftpflicht-Kündigung nach Schaden selbst anpeilen
Die Kündigung der Privathaftpflicht von Ihrer Seite kann aus zwei Gründen sinnvoll sein. Durch das außerordentliche Kündigungsrecht haben Sie zudem die Gelegenheit, Ihre Versicherungsleistung auch von Ihrer Seite auf den Prüfstand zu stellen:
- Sie erhalten nach dem Schadenfall eine Beitragserhöhung: Möchten Sie Geld sparen, können Sie sich vielleicht bei einem anderen Versicherer günstiger versichern. Dafür steht Ihnen jetzt die außerordentliche Kündigung offen.
- Sie haben einen älteren Vertrag mit nicht mehr zeitgemäßen Bedingungen: Wenn z. B. die maximale Deckung Ihrer Police weniger als 5 Millionen Euro beträgt – denn diese Summe ist heute für eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Kosten, die bei Personenschäden anfallen können, überschreiten schnell die in Altverträgen oft noch auftauchenden 1 Million Euro. Natürlich können Sie aber auch bei Ihrem aktuellen Versicherer nach einem zeitgemäßen Vertrag anfragen.
- Sie wollten sowieso kündigen: Den Zufall eines Schadenfalles können Sie jetzt dazu nutzen, von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen – und damit auch früher Geld sparen. Denn bei einer ordentlichen Kündigung haben Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Ablauf des Versicherungsjahres. Wollen Sie also „ordentlich“ zum 31. Dezember den Vertrag beenden, müssen Sie bis zum 30. September kündigen.
Privathaftpflicht-Versicherung – außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall
Ihre Kündigung ist recht einfach: Ein Zweizeiler unter Angabe Ihrer Vertragsnummer genügt. Darüber hinaus empfehlen sich auch der Versand per Einschreiben sowie die Bitte um die schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
Für Ihre außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall haben Sie einen Monat Zeit – gerechnet vom Datum, an dem die Entschädigungsverhandlungen abgeschlossen sind. Das ist in der Regel also der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Entschädigungszahlung erhalten. Die Kündigung dürfen Sie zum sofortigen Zeitpunkt terminieren – spätestens jedoch zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode Ihres Vertrags, dem Ablauf des Versicherungsjahres.
Bitte beachten: Sie wollen auf Nummer Sicher gehen und zu keiner Zeit ohne Versicherungsschutz dastehen? Dann suchen Sie zuerst einen neuen Versicherer, warten Sie auf dessen Zusage und kündigen Sie bündig zum ersten Tag Ihres neuen Versicherungsschutzes.