Was kostet eine gute Privathaftpflicht?
Fahrradfahren ist gesund, macht mobil und ist gut für die Umwelt. Da Sie sicher mit dem Fahrrad neben so manchem idyllischen Feldweg auch auf befahrenen Straßen unterwegs sind, ist Wissen allemal Trumpf, wenn Sie in einen Unfall mit dem Fahrrad – oder dem E-Bike: als Sonderfall – verwickelt werden. Denn wie schnell ist doch mal das Fahrrad gegen ein parkendes Auto gekippt oder Ihr Kind schrammt das Auto des Nachbarn in der Auffahrt – und Sie wissen dann, wie Sie in solchen Fällen versichert sind – oder wie Sie es in Zukunft sein können …
Das Wichtigste zuerst: Bei einem Unfall mit Ihrem Fahrrad greift die Privathaftpflicht – sofern Sie privat mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie kommt für die Schadenersatzforderungen auf, die Dritte berechtigt an Sie stellen – sowohl für Sach- als auch für Personen- oder Vermögensschäden. Davon ausgeschlossen ist, wenn Sie den Schaden vorsätzlich herbeiführen, versteht sich. Ihre Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit jedoch ist eingeschlossen.
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Wann zahlt die Privathaftpflicht und wann nicht?
Die Schäden an Ihrem eigenen Fahrrad übernimmt die Privathaftpflicht dabei allerdings nicht. Ebenso greift die Privathaftpflicht Ihres Freundes nicht, an den Sie Ihr Fahrrad verleihen, wenn dieser das Fahrrad durch einen Sturz schwer beschädigt. Es sei denn, er hat gemietete oder geliehene Sachen speziell mitversichert.
Sehen wir uns etwas genauer an, welche verschiedenen Versicherungen bei einem Unfall ins Spiel, kommen, je nachdem, wie Ihre Situation und die verursachten Schäden sind:
Situation 1: Die Schuld für den Unfall liegt bei einem anderen Unfallbeteiligten und nicht bei Ihnen.
Die Kosten – auch für Ihr Fahrrad – trägt der Verursacher
- Fahrrad gegen Auto: saß dieser im Auto, greift dessen Kfz-Versicherung
- Fahrrad gegen Fahrrad: war es dieser Radfahrer, so benötigt er eine private Haftpflichtversicherung
Situation 2: Sie sind der Verursacher des Unfalls. Ihre Privathaftpflicht kommt im Prinzip für die Schadenersatzforderungen auf, die Dritte an Sie stellen – die Kosten für Reparatur oder Ersatz Ihres Fahrrads tragen Sie allerdings selbst.
Zusatz-Option „private Unfallversicherung“: Werden Sie bei einem Unfall mit dem Fahrrad verletzt und haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen, erhalten Sie die in dieser Police versicherten Leistungen von Ihrer Versicherung.
Zusatz-Option „Berufsunfähigkeit“: Führen die Folgen Ihres Fahrradunfalls zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, stehen Ihnen die über Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung versicherten Leistungen zu.
Sonderfall E-Bike – abgesichert durch Privathaftpflicht?
Hier gilt: E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Fällt Ihr E-Bike rechtlich eindeutig in die Kategorie Fahrrad, so kommt Ihre Privathaftpflicht für die Schäden auf, die Sie verursachen. Anders bei Elektrofahrrädern, die auch ohne Muskelkraft gefahren werden können und zu den Kleinkrafträdern gehören – also per Definition entweder Leichtmofa oder Mofa genannt werden. Dafür wird ein Mofa-Führerschein benötigt sowie ein Mindestalter von 15 Jahren. Für Leichtmofas, Mofas und Kleinkrafträder sieht der Gesetzgeber verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Ihre Privathaftpflicht greift also hier nicht. Informieren Sie sich am besten schon beim Kauf, in welche Kategorie Ihr neues E-Bike gehört, um den Versicherungsschutz zu klären.
Sonderfall: Ihr Kind verursacht beim Fahren mit dem Fahrrad Schäden am Auto eines anderen
Kinder gelten im Straßenverkehr bis zu 10 Jahre als deliktunfähig. Beschädigen Ihr Sohn oder Ihre Tochter beim Vorbeifahren mit dem Lenker z. B. die Autotür einer teuren Limousine, sind sie zunächst einmal nicht schadenersatzpflichtig. Der Autobesitzer geht also im Prinzip leer aus – mit einer Ausnahme: Sie haben Ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt. Dann zahlt wiederum Ihre Privathaftpflicht und entschädigt den Geschädigten über Ihre Familienversicherung. Der Nachweis der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht ist aber nicht immer einfach – und gestaltet sich in der Regel schwierig. Aus diesem Grund bieten viele Privathaftpflicht-Versicherer an, auch Schäden deliktunfähiger Kinder abzusichern – unabhängig von der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Police für die Privathaftpflicht diese Klausel enthält. Denn oft fühlt man sich für die entstandenen Schäden durch die eigenen Kinder verpflichtet, um die guten Beziehungen zu Nachbarn oder Bekannten zu erhalten.
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