Man will eigentlich nur die neue Kamera des Freundes bewundern, unterschätzt deren Gewicht und der nagelneue Apparat knallt auf den Boden. Das Objektiv ist hinüber, der Freund sauer. Gut beraten ist nun, wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für die zum Teil hohen Schadenkosten aufkommt. Nicht nur Sachschäden sind über diese Police versichert. Auch wenn durch das eigene Tun andere Personen zu Schaden kommen, kann man sich auf die Haftpflicht verlassen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man in Eile mit dem Fahrrad durch die Stadt fährt, einen Passanten übersieht und der zu Fall kommt. Nach dem Gesetz ist klar geregelt, dass man alle Schäden, die man anderen zufügt, aus dem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe ersetzen muss.
Wenn man auch nur für einen kurzen Moment unachtsam ist, kann das langfristige finanzielle Folgen nach sich ziehen. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzforderungen schnell mehrere Millionen Euro ausmachen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen. Hat man den Schaden nicht verursacht und wird zu Unrecht beschuldigt, hilft eine private Haftpflicht die ungerechtfertigten Ansprüche abzuwehren. Die Privathaftpflichtversicherung ist unterm Strich gesehen eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt. Vorausgesetzt, dass für das Absichern selbst verursachter Schäden nur ein Versicherungspolice abgeschlossen worden ist. Die Rechnung, dass zwei Versicherungen zweifachen Schutz bieten, ist falsch.
Doppelversicherung vermeiden – Privathaftpflicht als Einzelperson oder Paar abschließen
Immer dann, wenn die zusammengezogenen Versicherungssummen aus zwei Verträgen den Versicherungswert übersteigen, spricht man von einer Mehrfach- oder Doppelversicherung. Doch wie kommt es zu einer Doppelversicherung?
Mit Vorsatz: Wenn man absichtlich zweimal die gleiche Versicherung abschließt, um im Schadensfall doppelt abzukassieren, macht man sich des Betrugs strafbar. Bei einer in betrügerischer Absicht geschlossenen Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag laut Gesetz ungültig.
Ohne Vorsatz: In bestimmten Situationen kann es passieren, dass man zeitweise oder aus Versehen als Versicherungsnehmer über den Schutz von zwei Versicherungen verfügt. Und das passiert häufiger, als man denkt. Wenn man beispielsweise eine bestehende Versicherung gekündigt hat, der Vertrag aber noch bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit besteht, ist man doppelt versichert. Wird in der Zwischenzeit eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, besteht zweifacher Schutz, eine sogenannte Doppelversicherung. Wenn es zum Schadensfall kommt, entstehen Schwierigkeiten. Denn keine der Versicherungen wird sich ohne Weiteres bereit erklären, den Schaden zu regulieren. Auch rechtlich gesehen sind solche Situation nicht einfach zu bewerten.
Auch frisch vermählte Paare vergessen oft vor lauter Hochzeitsstress, ihre Versicherungen zusammen zu legen. Man braucht nach dem „Ja-Wort“ schließlich nur noch eine Privathaftpflichtversicherung. Im Falle einer Scheidung müssen die Versicherungsverträge entsprechend auseinander dividiert werden, damit ein Versicherungsschutz besteht. Kommt es zum Schaden mit Doppelversicherung, muss man zumindest erklären, wie es zur zweifachen Versicherung kommen konnte. Nur wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass man aus Versehen eine Doppelversicherung hat – bei einem sich überschneidenden Anbieterwechsel, kurz nach einer Heirat oder Scheidung – teilen sich die Gesellschaften die Kosten eines Schadens. Jedoch bekommt man insgesamt nicht mehr Geld als ohne Doppelversicherung.
Tipp: Man sollte seine Versicherungsverträge in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Bedarf hin prüfen. Wenn dabei Doppelversicherungen auftreten, kann man eine der beiden Policen kündigen, um im Schadensfall nicht noch mehr Ärger zu bekommen.