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Pick-up-Versicherung: Pick-up als Pkw oder Lkw versichern

4 Min Für wen es sich lohnen kann, den Pick-up als Lkw zu versichern, erfahren Sie hier

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Michelle Enners
29.04.2021
4 Min

Ein Pick-up kann ein praktischer Begleiter sein: Möchte man sperrige Möbel, größere Mengen an Baumaterial oder die Getränke für eine große Geburtstagsfeier von A nach B befördern, bietet das Fahrzeug mit eigener Ladefläche sich natürlich dafür an. Doch beim Thema Versicherung gibt es verschiedene Optionen für Pick-ups. Worauf Sie generell bei der Kfz-Versicherung achten sollten und wann sich eine Lkw-Versicherung lohnen könnte, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was versteht man unter einem Pick-up?

Der Name dieses besonderen Autos leitet sich von seiner Funktion ab: Im Englischen bedeutet „to pick (something) up“, dass man etwas auf- oder mitnimmt. Ein Pick-up zeichnet sich in erster Linie durch seine offene Ladefläche aus. Während die Größe dieser Fläche von Modell zu Modell variieren kann, ist sie dabei immer vom Fahrerhaus abgetrennt. Auch die Radkästenausschnitte auf der Ladefläche sind typisch für diese Wagenart.

Die Grundlage des Nutzfahrzeugs bildet ein Leiterrahmen, auf welchem Fahrerkabine und Ladefläche separat montiert sind. Klassischerweise hat das Fahrzeug außerdem eine starre Hinterachse sowie eine Blattfederung. Aufgrund seiner Bauweise gehört der Pick-up somit zur Kategorie der Kastenwagen, ebenso wie z.B. geschlossene Lieferwagen. Gleichzeitig ist die Fahrerkabine fast so gemütlich wie die eines SUVs. Somit vereint ein moderner Pick-up das Beste beider Welten: Funktionalität und Komfort.

Welche Möglichkeiten gibt es, einen Pick-up zu versichern?

Hat man sich für den Kauf eines Pick-ups entschieden, stellt sich die Frage: Wie versichert man den Wagen nun? Tatsächlich hat man bei diesem Kombinationsfahrzeug die Möglichkeit, den Wagen als Pkw oder Lkw zu versichern – vorausgesetzt, er erfüllt die Anforderungen dafür und erhält die jeweilige Zulassung.

Der Pick-up als Lkw:

 

  • Vorrangiger Transport von Gütern (eher gewerbliche Nutzung)
  • Ladefläche/Nutzfläche ist größer als die Fahrerkabine
  • Trennung von Nutzfläche und Fahrerkabine
  • Meist zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (in Ausnahmefällen auch darunter)
  • Höchstgeschwindigkeit liegt bei nicht mehr als 140 km/h
  • Verblechung der hinteren Fenster bei Doppelkabinen
  • Gewichtsbezogener Steuersatz; damit niedrigere Steuerlast

Der Pick-up als Pkw:

 

  • Vorrangiger Personentransport (eher private Nutzung)
  • Fahrerkabine ist größer als Nutzfläche (Platz für mehr als drei Personen)
  • Zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen
  • Höchstgeschwindigkeit liegt bei mehr als 170 km/h
  • CO2- und hubraumbezogener Steuersatz; damit höhere Steuerlast

Doch nicht nur die Versicherung spielt eine wichtige Rolle, auch das Thema Versteuerung war lange eine komplizierte Angelegenheit für Pick-up-Fans.

Denn hier war die Einordnung des Fahrzeugs zuweilen schwierig, weshalb Fahrzeughalter oft rätseln mussten, in welche Kategorie der Pick-up fallen würde. Letztendlich erteilte die steuerliche Zuordnung des jeweiligen Pick-ups das Hauptzollamt und zog dafür diverse Eigenschaften des Fahrzeugs heran.

Hierfür gab es lange Zeit eine Sonderregelung zur Besteuerung leichter Nutzfahrzeuge bis zu 3,5t Gesamtgewicht (§ 18 Abs. 12 KraftStG). Das Problem: Trotz einer Lkw-Eintragung in den Papieren, wurden durch diese Regelung viele Pick-ups vom Zoll als Pkw eingestuft und demnach teurer besteuert. Somit mussten auch Handwerksbetriebe mit leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5t eine höhere Steuerlast tragen, obwohl sie den Wagen für die gewerbliche Nutzung und nicht für den Personentransport erworben hatten.

Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 23. Oktober 2020 wurde der Rätselei rund um die Versteuerung ein Ende gesetzt. Mit der Aufhebung der Sonderregelung ist nun die Eintragung in den Fahrzeugpapieren für die Besteuerung des Wagens ausschlaggebend. Auch Pick-ups und Lieferwagen, die unter 3,5t Gesamtgewicht haben, jedoch als Lkw zugelassen sind, werden nun als solche besteuert. Das Zollamt schreibt dazu auf seiner Webseite:

“Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.”

Worauf sollte bei der Pick-up-Versicherung geachtet werden?

Ganz gleich ob Lkw oder Pkw: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden Dritter im Straßenverkehr. Im nächsten Schritt sollten Pick-up-Besitzer die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung sowie die Optionen diverser Zusatzversicherungen in Betracht ziehen.

Wird der Pick-up als Lkw eingestuft, kann man sich zuerst einmal über die niedrigere Besteuerung des Wagens freuen. Im Gegensatz zum Pkw wird der Pick-up dann nämlich nach Gewicht und nicht nach CO2-Werten und Hubraum besteuert – so lässt sich bares Geld sparen.

Doch Achtung: Während es an dieser Stelle zu Einsparungen kommen kann, sind die Kosten sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch für die Kasko-Versicherungen meist höher als beim Pkw.

 


 

Tipp: Prüfen Sie schon vor dem Kauf Ihres Pick-ups genau, welche Versicherungskosten auf Sie zukommen können und ob sich eine Einstufung als Lkw wirklich rechnet. Klären Sie außerdem, ob Ihr Pick-up alle notwendigen Voraussetzungen für die Einordnung als Lkw erfüllt oder ob Umbaumaßnahmen nötig sind.

 


 

Da Pick-ups in der Regel einen hohen Verbrauch haben, sollten auch die Umweltzonen bedacht werden. Während man außerorts freie Bahn hat, kann der Pick-up innerorts in Umweltzonen Probleme haben.

 


 

Aufgepasst: Bei den gängigen Versicherungen – so auch bei Verti – sind Lkw oder Lieferwagen über 3,5 Tonnen von der Versicherung ausgenommen. Auch Fahrzeuge, welche für die Vermietung, für Car-Sharing, als Taxi, für die Fahrschule oder auch für Kurier-, Liefer- oder Zustelldienste angedacht sind, werden bei Verti nicht aufgenommen und müssen gesondert versichert werden.

 


 

Welche Leistungen der Versicherung sind für Pick-ups empfehlenswert?

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, lohnt sich eine Kaskoversicherung. Gerade mit einem höheren Gesamtgewicht kann ein Pick-up schon bei einem kleineren Unfall große Schäden erleiden. Auch in der Anschaffung sind Pick-ups meist kostspieliger, weshalb sich ein Kaskoschutz auch für Privatpersonen lohnt.

Vor allem für die als Lkw zugelassenen und damit betrieblich genutzten Pick-ups ergibt diese optionale Versicherung Sinn: Der Teilkaskoschutz übernimmt nämlich auch Naturschäden sowie Schäden durch Einbruch. Die Vollkaskoversicherung greift sogar bei Vandalismus und Eigenschäden. Generell ist für Neuwagen ein Kaskoschutz immer empfehlenswert.

Welche Zusatzoptionen sind für Pick-ups möglich?

Ist der Pick-up ein Zweitwagen, kann man von der guten Schadensfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs profitieren. Bei Verti gibt es hierfür den Zweit-Fahrzeug-Tarif – das Erstfahrzeug kann dabei ein Auto, Lieferwagen, Wohnmobil oder Motorrad sein.

Wo man schon beim Thema „SF-Klasse“ ist: Auch ein Rabattschutz bietet sich für den Pick-up an. Der „Nix-Passiert-Tarif“ von Verti schützt den Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko bei maximal einem Unfall pro Jahr.

Gerade, wenn der Wagen für ein Gewerbe im Einsatz ist, legt er schnell viele Kilometer zurück. Da kann es schon einmal zu einer Panne kommen! Deshalb kann sich der Schutzbrief als Zusatzversicherung lohnen. Mit ihm muss man sich über die Kosten von Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort sowie das Abschleppen oder das Bergen des Fahrzeugs keine Sorgen machen.

Auch der Fahrerschutz lohnt sich gerade für gewerblich genutzte Pick-ups. Er greift im Falle eines Unfalls – ganz gleich, ob selbst- oder fremdverschuldet – und erstattet dann Verdienstausfall, Folgekosten oder Schmerzensgeld für den Fahrer.

Im Falle eines Totalschadens eines geleasten oder finanzierten Pick-ups ist der GAP-Schutz hilfreich. Er zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kredit- bzw. Leasingbetrag.

Wenn die Ladung auf der Nutzfläche des Pick-ups doch einmal verrutscht und etwas zu Bruch geht – zum Beispiel, weil man scharf bremsen musste – kann das schnell zu Ärger führen. Doch auch für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden kann man sich versichern und so dem Ärger Einhalt gebieten. Diese Zusatzversicherung gibt es allerdings nur für Fahrzeuge, die als LKW versichert sind.

Sie merken: Die tatsächlichen Versicherungskosten für den eigenen Pick-up zu berechnen, ist gar nicht so leicht und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Auch die Besteuerung des Fahrzeugs spielt bei den Gesamtkosten eine wichtige Rolle. Lassen Sie sich deshalb doch gerne von uns beraten!

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