Parkplätze mit Parkscheibenpflicht erfüllen eine wichtige Funktion: Sie begrenzen die Parkdauer einzelner Verkehrsteilnehmer, damit alle eine reale Parkchance haben. Sicher haben auch Sie schon mal eine Parkscheibe benutzt – aber kennen Sie sich so richtig aus mit dem blau-weißen Fahrzeugzubehör? Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie gar nicht die minutengenaue Ankunftszeit auf der Parkscheibe einstellen sollen? Aber wie geht’s dann richtig? Wo platziert man die Parkscheibe am Fahrzeug korrekt? Und welches Bußgeld droht, falls sie fehlt? Dies und mehr lesen Sie hier.
Wo muss ich zum Parken eine Parkscheibe benutzen?
Hier gilt: Augen auf! Denn grundsätzlich ist eine Parkscheibe immer dann am Fahrzeug anzubringen, wenn ein Verkehrszeichen die Nutzung einer Parkscheibe anordnet. Eine Parkscheibe ist ebenfalls zu nutzen, sofern der Parkscheinautomat oder die Parkuhr am gewünschten Stellplatz defekt ist. In diesem Fall ist als zulässige Höchstparkdauer erlaubt, was auf dem Automaten angezeigt ist.
Parkscheibe einstellen: Den korrekten Beginn der Parkzeit beachten
Der erste Fehler beim Anwenden der Parkscheibe unterläuft vielen bereits mit dem Einstellen – zum Beispiel, indem die tatsächliche Ankunftszeit angegeben wird. Doch insbesondere das Einstellen von Positionen zwischen den Strichen der Uhrzeiten auf der Parkscheibe ist nicht gestattet. Dies kann sogar ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro zur Folge haben.
Beim Parkscheibe Einstellen zählt also nicht die tatsächliche Ankunftszeit, sondern immer die nächste halbe Stunde nach Ankunft.
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Parkscheibe richtig stellen: So berechnet man die zulässige Parkdauer
Die maximal erlaubte Parkdauer lässt sich stets den aufgestellten oder ausgehängten Verkehrsschildern entnehmen, die auf den Parkbereich hinweisen. Je nach Lage und Verkehrsaufkommen kann die zulässige Parkdauer variieren. Sehr verbreitet sind jedoch Zeiträume zwischen 30 und 90 Minuten.
Um die Parkscheibe richtig einzustellen, lässt sich die zulässige Parkdauer nun ganz leicht anhand der eingestellten Parkzeit ermitteln.
Beispielrechnung der erlaubten Parkzeit mit Parkscheibe:
Nehmen wir beispielsweise an, Sie stellen Ihr Auto um 14:05 Uhr auf einem Privatparkplatz mit einer erlaubten Parkzeit von maximal 90 Minuten ab. In diesem Fall müssen Sie 14:30 Uhr als Parkbeginn auf der Parkscheibe einstellen, sodass Ihr Fahrzeug bis maximal 16:00 Uhr stehen bleiben darf. Ihre tatsächliche Parkdauer beträgt demnach: 25 + 90 Minuten = 115 Minuten.
Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?
Damit eine Parkscheibe ihren Zweck erfüllen kann, soll diese so im Auto platziert werden, dass sie von außen gut sicht- und lesbar ist. Ordnungshüter sollten nicht danach suchen müssen. Allgemein bewährt hat sich dazu die Ablage der Parkscheibe vor der Frontscheibe auf dem Armaturenbrett. Eine selbsthaftende Parkscheibe lässt sich beispielsweise auch am Seitenfenster anbringen.
Möglich ist auch, die Parkscheibe auf der Hutablage zu platzieren. Hat das Auto jedoch eine abgedunkelte Heckverglasung, die eine gute Lesbarkeit einschränkt oder gar unmöglich macht, dann besser aufs Armaturenbrett legen, um keinen Strafzettel zu kassieren.
Gibt es auch eine Parkscheibe fürs Motorrad?
Wer sein Bike auf einem Stellplatz mit Parkscheibenpflicht abstellen will, muss genauso wie Autofahrer eine Parkscheibe am Fahrzeug anbringen. Die Parkscheibe dann nur auf die Motorradbank zu legen, kommt natürlich nicht in Frage. Sie könnte entwendet oder verstellt werden.
Eine clevere Lösung sind spezielle Motorradparkscheiben, die mit einer Diebstahl- und Verstellsicherung ausgestattet sind. Eine weitere zuverlässige Möglichkeit bieten auch mit Kabelbindern versehene, robuste Klarsichthüllen, in denen sich eine Parkscheibe sicher und gut sichtbar verstauen lässt. Der Vorteil: man kann darin auch einen Parkschein aufbewahren. Die Hülle lässt sich dann am Lenkrad sicher befestigen.
DIY-Tipp für Tüftler: Parkscheibe für’s Motorrad
Mit einer handelsüblichen Parkscheibe können Sie sich natürlich auch selbst eine gesicherte Parkscheibe fürs Motorrad basteln. Dazu einfach kleine Löcher in die Parkscheibe bohren und diese mit einem kleinen Vorhängeschloss versehen. Aber Achtung: dabei auch daran denken, nicht nur die Parkscheibe selbst, sondern auch die Zeitscheibe separat zu sichern.
Den Pkw kurz aus der Parklücke zu bewegen stellt keinen neuen Parkvorgang dar
Die Parkscheibe weiterdrehen – ist das erlaubt?
Wer hat beim Shoppen oder Plausch im Café nicht auch schon mal die Zeit vergessen. Misslich, wenn mittendrin plötzlich das Ende der Parkzeit erreicht ist. Für viele mag ein naheliegender Gedanke sein, rasch zurück zum Auto zu gehen und die Parkscheibe weiterzudrehen, bzw. die Ankunftszeit erneut einzustellen. Das ist doch sicher nur ein kleines Kavaliersdelikt und wird schon nicht so schlimm sein, oder?
Leider falsch gedacht. Auch wenn die Verlockung groß ist: Wer die Parkscheibe einfach weiterdreht, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld, da dies laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Ebenso wenig erlaubt ist, den Motor zu starten und den Pkw auf der Parklücke um wenige Zentimeter zu bewegen – dies stellt keinen neuen Parkvorgang dar, der jedoch vorgeschrieben ist.
So geht’s richtig:
Verlassen Sie mit Ihrem Fahrzeug die Parklücke. Je nachdem, ob Sie auf einem Parkplatz oder am Straßenrand parken, fahren Sie einmal umher oder um den Block, um entweder einen anderen Parkplatz zu finden oder Ihre alte Lücke erneut anzufahren. Nur so leiten Sie einen neuen Parkvorgang ein. Letztlich geht es darum, dass auch andere Verkehrsteilnehmer eine reale Chance erhalten, einen Parkplatz zu ergattern.
Darf ich eine elektrische Parkscheibe verwenden?
Am Markt werden auch elektrische oder digitale Parkscheiben mit integriertem Uhrwerk angeboten. Diese bieten zwar den Komfort, dass man die Ankunftszeit auch einstellen kann, wenn mal keine Uhr zur Hand sein sollte – aber mal ehrlich, wer ist in Zeiten von Mobil- und Smartphones noch zeitlos unterwegs?
Der Einsatz einer automatischen Parkscheibe mit Uhrwerk ist allerdings nur unter bestimmten Bedingungen gestattet; beispielsweise, dass sich die Scheibe nicht eigenständig mitdreht. Wer eine mitlaufende Parkscheibe verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Eine elektronische Parkscheibe ist unter diesen Bedingungen erlaubt:
- Muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203) zugelassen sein
- Muss von außen gut sicht- und lesbar sein
- Das Display verfügt über eine 24-Stunden-Zeitangabe
- Die Ziffern auf dem Display haben eine Mindesthöhe von zwei Zentimetern
- Oben muss das Wort „Ankunftszeit“ und unten ein weißes P auf blauem Grund stehen
- Möglichst keine weiteren Abbildungen, wie zum Beispiel ein Firmenlogo oder ähnliches
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Die richtige Parkscheibe: Diese strengen Regeln gelten für Form und Farbe
Es kommt vor, dass Autofahrer keine Parkscheibe zur Hand haben und ihr Fahrzeug dennoch auf einer Parkfläche mit Parkscheibenpflicht abstellen möchten. In der Not greifen findige Parkwillige dann gern zu Stift und Papier, um den Beginn der Parkzeit zu notieren, und legen eine handgeschriebene Notiz ins Auto.
Auch wenn manche Mitarbeiter der Ordnungsämter bei dieser Vorgehensweise ein Auge zudrücken und kein Knöllchen verhängen, rechtssicher ist diese Variante nicht.
Wie in Deutschland zulässige Parkscheiben auszusehen haben, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Das blaue Rechteck ist 11 cm x 15 cm groß. Das drehbare Ziffernblatt ist weiß und mit schwarzen Zahlen für die jeweilige Uhrzeit sowie dazwischen mit Strichen für die volle und halbe Stunde versehen.
Parkscheiben in anderen Farben oder mit lustigen Sprüchen mögen ein netter Gag sein, sind jedoch nicht zulässig. Auch vom Selberbasteln einer Parkscheibe ist unbedingt abzuraten, da selbst die Schriftart in der StVO vorgegeben ist.
Zugelassen sind nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 (Norm-Schrift für Technik und Verkehr) sowie Farben nach DIN 6171 (Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen). Wer eine nicht zugelassene Parkscheibe verwendet, riskiert einen Strafzettel.
Für Form und Farbe einer Parkscheibe gelten strenge Regeln
Bußgeld: Was kostet das Parken ohne Parkscheibe?
Die Höhe des Bußgeldes für das Parken ohne Parkscheibe oder bei Überschreitung der Parkzeit staffelt sich laut aktuellem Bußgeldkatalog nach der Parkdauer. Für das Fehlen einer Parkscheibe geht es bereits mit 20 Euro los. Alle folgenden Angaben gelten dabei nur für Parkflächen im öffentlichen Raum. Auf privaten Parkplätzen kann der Betreiber die Höhe der Vertragsstrafe selbst festlegen.
Bußgeld für fehlende Parkscheibe oder beim Überschreiten der Parkzeit:
- bis zu ½ Stunde = 20 Euro Bußgeld
- bis zu 1 Stunde = 25 Euro Bußgeld
- bis zu 2 Stunden = 30 Euro Bußgeld
- bis zu 3 Stunden = 35 Euro Bußgeld
- über 3 Stunden = 40 Euro Bußgeld
Die Bußgelder für das Parken ohne Parkscheibe oder das Überschreiten der maximalen Parkdauer sind zwar verhältnismäßig gering, aber allemal ärgerlich. Deshalb sollten Autofahrer einfach stets eine Parkscheibe mitführen und beim Abstellen des Fahrzeugs auf die entsprechende Ausschilderung achten, die auf eine Parkscheibenpflicht hinweist.
Durch korrektes Verwenden und Einstellen der Parkscheibe kann man sich so manchen Euro, der für Bußgeld draufgehen würde, sparen. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten Kosten rund ums Auto niedrig zu halten, nämlich beispielsweise mit der Wahl einer günstigen Kfz-Versicherung. Sie wollen zu einer günstigen Autoversicherung wechseln? Verti ist nicht nur digital und günstig – Sie erhalten bei uns zudem auch persönliche Beratung von Mensch zu Mensch.
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