Nicht jeder Verkehrsunfall ist dramatisch – oft sind nur kleinere Blechschäden zu beklagen. Dies ist gerade bei Parkplatzunfällen der Fall. Ärgerlich sind sie dennoch, die unschönen Dellen und Kratzer aus Parkschäden, denn wer die Reparatur selbst zahlen muss, greift dafür oft tief in die Tasche. Zum Glück lässt sich mit rücksichtvollem Verhalten und einer guten Autoversicherung Unannehmlichkeiten vorbeugen.
Welche Unfälle können auf Parkplätzen passieren?
Parkplätze sind oft eng – schließlich sollen möglichst viele Fahrzeuge auf begrenztem Raum Platz finden. Enge Parklücken und Verkehrswege fordern Autofahrern sehr präzises Navigieren ab. Gerade beim Ein- und Ausparken kommt es dabei schnell zu einem kleineren Unfall mit Blechschaden. Der Rückspiegel eines anderen Fahrzeugs wird touchiert oder ein anderes Fahrzeug beim Ausparken übersehen. Gerade in der Hektik des Alltags passiert hier schnell ein kleines Malheur.
Welche Verkehrsregeln gelten auf einem Parkplatz?
Umsicht ist sicherlich der wichtigste Faktor, mit dem Sie aktiv Parkplatzunfällen vorbeugen. Doch: Welche Verkehrsregeln gelten eigentlich auf Parkplätzen? Vielleicht gehen Sie davon aus, dass dort die StVO gilt – in ihrer Gänze. Schließlich steht ja auch auf vielen Parkplätzen oder am Eingang zu Parkhäusern das Schild „Hier gilt die StVO“. Ganz so einfach ist das aber nicht.
Grundsätzlich gilt vor allem §1 der Straßenverkehrsordnung: Der besagt, dass im Straßenverkehr grundsätzlich ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gefordert ist.
Vorfahrtsregeln hingegen gelten auf Parkplätzen nicht oder nur sehr eingeschränkt. Aus Sicht der meisten Gerichte dienen die Fahrspuren auf Parkplätzen nicht primär dem fließenden Verkehr, daher gelten übliche Verkehrsregeln wie „rechts vor links“ dann nicht – es sei denn, die Wege haben „eindeutig Straßencharakter“. Dieses Beispiel macht bereits deutlich, wie viel Auslegungsspielraum hier in der Rechtsprechung gegeben ist. Ein weiteres Beispiel: Generell wird von Gerichten 10 km/h als angemessenes Tempo anerkannt. Auch ein offizielles Tempolimit gibt es auf Parkplätzen jedoch nicht.
Daher: Auch, wenn es formal kein Tempolimit und keine festen Vorfahrtsregeln gibt, sollten Sie langsam und umsichtig fahren und stets bremsbereit sein. Damit folgt man § 1 der StVO und sichert sich soweit wie möglich gegen Unfälle ab – und dagegen, in Fall der Fälle Mitschuld zu bekommen.
Was tun bei Parkplatzunfall?
Wenn Sie selbst Verursacher eines Schadens am fremden Fahrzeug sind, gilt: Zettel hinterlassen reicht nicht. Das ist zwar durchaus gängige Praxis, Sie machen sich jedoch trotzdem strafbar.
Zunächst einmal sollten Sie mindestens eine angemessene Zeit am Ort des Geschehens warten, bis der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zurückkommt. Als angemessen gilt eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten. Dokumentieren Sie, wenn Sie können, den Schaden mit Fotos und schreiben Sie auf, was passiert ist. Die Dokumentation ist wichtig, damit der Geschädigte am Ende nicht einen Schaden zur Reparatur bringen kann, der gar nicht durch den Parkschaden entstanden ist.
Kommt der Fahrer innerhalb der Wartezeit nicht wieder, kontaktieren Sie in jedem Fall die Polizei und bringen Sie den verursachten Schaden zur Anzeige. Zusätzlich können Sie natürlich eine Notiz am beschädigten Fahrzeug hinterlassen.
Was tun, wenn der Verursacher nicht vor Ort ist?
Leider keine Seltenheit: Sie kommen nach dem Einkauf zum Auto zurück und bemerken eine Delle oder einen Kratzer – vom Verursacher ist aber weit und breit keine Spur. Was nun?
Dokumentieren Sie auch dann selbst möglichst genau den Schaden. Melden Sie ihn aber auch unverzüglich bei der Polizei, damit er offiziell dokumentiert und belegt ist. Das ist sehr wichtig, damit Ihre Kaskoversicherung den Schaden später übernimmt. Ansonsten bleiben Sie womöglich auf den Kosten des durch Fahrerflucht entstandenen Schadens sitzen, da er nicht hinreichend belegt werden kann.