Lange Zeit bildeten geländetaugliche Fahrzeuge eine Nische und wurden vorrangig von Land- oder Forstwirten eingesetzt. Heute ist die Situation eine andere: Zunehmend mehr Kraftfahrer entscheiden sich für die Anschaffung eines SUV oder Pickup Trucks. So manchem Besitzer kribbelt es anschließend in den Fingern, das Fahrzeug im unbefestigten Gelände zu bewegen.
Dies ist verständlich, denn viele Besitzer möchten schlichtweg austesten, wie sich ihre Fahrzeuge beim Offroad-Einsatz schlagen. Folglich zieht es sie in das Gelände – zumeist auf Ackerflächen oder in die Wälder. Doch aufgepasst: In zahlreichen Fällen ist Offroad-Fahren nicht zulässig.
Rechtliche Situation beim Fahren abseits befestigter Straßen
Öffentlicher Grund: Nahezu immer sind Waldwege für motorisierte Fahrzeuge gesperrt, Ausnahmen können für Bewirtschaftung und Jagd bestehen. Die Nutzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt, stattdessen werden entsprechende Gesetze von den Bundesländern erlassen.
Das Fehlen von Verbotsschildern berechtigt nicht automatisch zum Befahren.
Was öffentliche Wege abseits der Wälder, z.B. auf Wiesen und Ackerflächen betrifft, so gilt es regionale Gegebenheiten zu beachten. Bei der Kommune können Sie in Erfahrung bringen, wo Sie abseits der Straße fahren dürfen. Im Regelfall ist das Befahren für Privatpersonen jedoch nicht gestattet.
Schutzgebiete: Das Befahren ist im Regelfall nur auf Wegen gestattet, wobei die Nutzung motorisierter Fahrzeuge häufig untersagt ist. Somit ist es auch hier wichtig, sich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Privater Grund: Hier ist die Situation noch komplizierter, da manchmal nicht nur die gesetzlichen Vorschriften gelten. Eigentümer können in bestimmten Fällen eigene Regeln aufstellen und damit eine Offroad-Nutzung für ausgewählte Personen zulassen. In den meisten Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass das Befahren als nicht zulässig gilt.
Verstoßen Kraftfahrer gegen die geltenden Vorschriften, ist mit Konsequenzen zu rechnen. Es drohen Bußgelder. Sollten Flur- oder Umweltschäden verursacht worden sein, drohen weitere Kosten.
Gründe für eingeschränkte Offroad-Möglichkeiten
Das Befahren von Wäldern und anderen Naturgebieten mit Kraftfahrzeugen wird vor allem aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes untersagt. Kraftfahrzeuge können allein durch ihre Präsenz gefährdete Tiere stören oder gar verdrängen. Hinzu kommt eine mögliche Belastung durch Lautstärke oder gar durch auslaufende Flüssigkeiten, wie z.B. Motoröl.
Zugleich droht eine Beschädigung des Bodens, ob auf der Fahrbahn oder abseits davon. Hierdurch kann eine weitere ordnungsgemäße Nutzung (z.B. mit landwirtschaftlichen Maschinen) eingeschränkt werden.
Außerdem besteht ggf. ein erhöhtes Unfallrisiko. Ob am steilen Hang oder auf einer Bergstraße: Sollte das Fahrzeug ausbrechen oder gar kippen, könnten sowohl die Insassen als auch Dritte verletzt werden. Ebenso kann ein Unfall erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen oder sogar eine kostspielige Bergung notwendig machen. Entsprechend haben auch Kfz-Versicherungen ihre Grenzen. Sollte die Fahrzeugnutzung abseits der öffentlichen Verkehrswege erfolgen, besteht womöglich kein Kaskoschutz.
Lösung: Fahrzeuge dennoch im Gelände bewegen
Unter dem Strich gilt, dass die Möglichkeiten des Offroad-Fahrens erheblich eingeschränkt sind. Trotzdem muss dies keinen kompletten Verzicht bedeuten. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland gibt es spezielle Offroad-Parks. Diese sind auf die Wünsche von Offroad-Fans zugeschnitten und bieten tolle Strecken für Geländewagen-Fans. Wer mit seinem Auto abseits asphaltierter Straßen fahren möchte, sollte deshalb vorrangig solche Angebote nutzen.
Hierzu möchten wir anmerken, dass ebenfalls Einschränkungen beim Leistungsumfang der Kfz-Versicherung bestehen können. Interessenten sollten rechtzeitig prüfen, ob ein Schutz besteht und welche Alternativen es gibt, um Fahrzeuge und Insassen beim Offroad-Fahren beispielsweise mit einer Zusatzversicherung abzusichern.