Für viele Kraftfahrer gibt es nichts Schlimmeres als eine Panne während der Fahrt. Solch ein Vorfall kann für große Unannehmlichkeiten sorgen und womöglich dauert es Tage oder gar Wochen, bis das Fahrzeug wieder einsatzbereit ist. Zugleich drohen wegen der notwendigen Reparaturen hohe Kosten. Einige Autofahrer nutzen deshalb ausschließlich Fahrzeuge mit Neuwagengarantie, wovon sie sich eine erhöhte Sicherheit versprechen.
Besteht eine solche Garantie, wendet sich der Fahrzeughalter im Falle von technischen Problemen an seinen Händler oder eine Vertragswerkstatt, welche die Reparatur im Rahmen der Garantie abwickelt. Damit sind auch die Reparaturkosten abgesichert, die der Fahrzeughersteller trägt. Zumindest gilt dies für die Theorie – in der Praxis sind mehrere Details zu berücksichtigen.
Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung bei Neuwagen
Zunächst sind dabei die Begriffe der Gewährleistung und der Garantie zu unterscheiden. Etliche Fahrzeugbesitzer bringen diese gelegentlich durcheinander, was zu Missverständnissen und letztlich sogar zu unerwarteten Kosten führen kann.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers gegenüber dem Verbraucher. Sie wird auch als Sachmängelhaftung bezeichnet und gilt für eine Dauer von zwei Jahren ab Kauf bzw. Auslieferung des Kfz. Der Anbieter sichert dem Kunden hierbei zu, dass das Fahrzeug frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Sollten derartige Mängel auftreten, hat der Käufer das Recht, Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Was zahlreiche Käufer nicht wissen: Die Sachmängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs am Kfz bestanden haben. Mängel, die später eintreten, sind ausgenommen.
Bei der Garantie handelt es sich hingegen um eine freiwillige Leistung des Anbieters, die über den Schutz durch die Gewährleistung hinausreicht. Sofern ein Sachmangel während des Garantiezeitraums auftritt, kommt der Anbieter dafür auf – unabhängig davon, ob dieser bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs bestand oder erst später aufkommt.
Somit bietet eine Garantie höhere Sicherheit als die gesetzliche Sachmängelhaftung. Im Regelfall werden technische Probleme schnell und unkompliziert behoben, ohne dass anschließend weitere Kosten auf den Fahrzeugbesitzer zukommen. Dennoch gelten Bedingungen, die Sie schon vor dem Kauf beachten sollten.
Bedingungen der Neuwagengarantie berücksichtigen
Derzeit werden Fahrzeuge am Markt angeboten, deren Neuwagengarantie je nach Hersteller bis zu sieben Jahre andauert. Allerdings ist solch eine Garantie stets an Bedingungen geknüpft. Kaufinteressenten sollten hier genau hinschauen: Einige Defekte oder Schäden, die während des Garantiezeitraums entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
So können z.B. Beschränkungen im Hinblick auf die Laufleistung vorliegen. Sobald eine bestimmte Anzahl an gefahrenen Kilometern erreicht ist, endet die Garantie vorzeitig. Ebenso ist üblicher Verschleiß von der Neuwagengarantie ausgeschlossen. Für einen Vielfahrer kann dies z.B. bedeuten, während der Garantiezeit abgefahrene Bremsbeläge oder Reifen auf eigene Kosten ersetzen zu müssen.
Außerdem sehen die Garantiebedingungen eine angemessene Wartung des Fahrzeugs vor. Ob große oder kleine Inspektionen – die vorgegebenen Wartungsintervalle sind akribisch einzuhalten. Wer auf den Austausch von Zahnriemen oder den Ölwechsel bei Erreichen bestimmter Laufleistungen verzichtet, gefährdet die Garantie seines Fahrzeugs. Gerade bei diesem Punkt sind einige Vertragswerkstätten äußerst penibel, weshalb es umso wichtiger ist, die geltenden Service-Intervalle genau im Auge zu behalten.
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