Ein Neuwagen ist schon etwas Besonderes, was man sich im Normalfall nicht alle Tage leistet. Neben den Überlegungen zum Modell und zur Ausstattung sind mögliche Finanzierungsvarianten ein wichtiges Thema. Dabei sollte man sich aber vor allem auch über die Absicherung des neuen Autos Gedanken machen. Denn was die Versicherung betrifft, sind ein paar Besonderheiten zu berücksichtigen, die man als Neuwagenbesitzer einkalkuliert haben sollte.
Zeitwert bei Neufahrzeugen sinkt in den ersten Monaten nach Zulassung rapide
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass ein Neuwagen, sobald er das erste Mal auf die Straße rollt, in den ersten Monaten nach der Zulassung einen enormen Wertverlust hat. Bei hochpreisigen Autos kann das mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro ausmachen. Ganz besonders herb trifft es Besitzer eines Neuwagens jedoch dann, wenn ihnen das noch nicht einmal richtig eingefahrene Auto gestohlen wird. Ähnlich schlimm kommt es dann, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall derart demoliert wird, dass Fachleute von einem wirtschaftlichen Totalschaden sprechen. In beiden Fällen ersetzt die Kfz-Versicherung regulär den Zeitwert oder auch Wiederbeschaffungswert des Autos. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Schadenersatz-Leistung der Versicherung nicht ausreicht, um das Fahrzeug abzubezahlen. Heißt: Das Auto ist Schrott oder bleibt verschwunden und man muss die teuren Leasing- oder Kreditraten weiterhin Monat für Monat abstottern.
Wann sich eine Neupreisentschädigung lohnt
Experten raten dazu, für einen Neuwagen grundsätzlich immer eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Neben den umfangreichen Leistungen können Sie dabei, anders als bei einer Teilkaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung, durch eine ganze Reihe von Zusatzoptionen den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. So empfiehlt es sich für Neuwagenbesitzer, eine entsprechende Neupreisentschädigung dazu zu buchen. Ohne diese Zusatzleistung verweigern viele Kreditinstitute mittlerweile einen Leasing- oder Kreditvertrag. Bei den allermeisten Versicherungen ist die Neupreisentschädigung fester Bestandteil des Tarifsystems für Neuwagen. Das bedeutet: Wird das Auto gestohlen oder liegen die Reparaturkosten nach einem Crash bei über 80 Prozent des Neupreises, wird dem Versicherten der Neupreis erstattet. Dabei wird derselbe Fahrzeugtyp mit vergleichbarer Ausstattung als Grundlage der Berechnung genommen. Sofern das entsprechende Fahrzeug nicht mehr hergestellt werden kann, orientiert sich die Versicherung an einem ähnlichen oder nachfolgenden Automodell. Als Besitzer müssen Sie nicht mit Zusatz- oder Ausgleichskosten rechnen.
Voraussetzungen für die Erstattung des Kfz-Neupreises
Das Alter, bis zu dem Sie ein Auto mit Neupreisentschädigung versichern können, variiert von Versicherung zu Versicherung und ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch mindestens erfüllt sein:
- das Fahrzeug ist vollkaskoversichert
- es befindet sich im Eigentum des Erstkäufers
- die Erstzulassung liegt innerhalb der letzten 6 bis 24 Monate
- der Wagen darf nicht mehr als 500 Kilometer auf dem Tacho haben
Die Kosten für eine Vollkaskoversicherung mit Neupreisentschädigung liegen erfahrungsgemäß etwas über den Durchschnittskosten für eine Autoversicherung. Angesichts der finanziellen Belastung, die einem Neuwagenbesitzer im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens droht, sind sie jedoch gut investiert und müssen auch nicht lange gezahlt werden. Spätestens nach 2 Jahren ab seiner Erstzulassung verliert ein Auto nämlich den Status eines Neuwagens und kann im Anschluss in einen günstigeren Tarif eingestuft werden. Wie lange der Neupreis-Entschädigungsschutz angebracht ist und welcher Versicherungstarif sich im Anschluss empfiehlt, lässt sich individuell berechnen. Sie können sich bei uns einfach über die unterschiedlichen Tarif-Optionen informieren. Gern rufen wir Sie auch kostenlos zurück. Vereinbaren Sie dazu einen Termin!