Musik hören im Straßenverkehr – moderne Technologien machen es möglich, dass Sie auch beim Motorradfahren nach Lust und Laune Ihren Lieblingsmelodien lauschen können. Was aber sagt der Gesetzgeber dazu, wenn Sie Kopfhörer und Mikros im Helm integriert haben und den Lautstärkeregler aufdrehen?
Gemäß der Straßenverkehrsordnung haben sich alle Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass weder ihre Sicht noch ihr Gehör z.B. durch technische Geräte oder andere Accessoires beeinträchtigt werden. Genau dies ist jedoch meist der Fall, wenn Melodien und Bässe beim Motorradfahren aus den Kopfhörern in Ihre Ohren dröhnen. Sobald die Musik ertönt, werden Umgebungsgeräusche wie beispielsweise Hupen, Sirenen oder Warnsignale an Bahnübergängen unterdrückt.
Daher ist es generell empfehlenswert, während des Fahrens die Musik leiser zu stellen. Die Verwendung von Kopfhörern oder Headsets ist aber nicht generell verboten. So ist es zum Beispiel beim Autofahren gestattet, mit einem Headset zu telefonieren. Ebenso haben Biker die Möglichkeit, auf diese Weise miteinander zu kommunizieren. Das ist unter anderem von Vorteil, wenn Sie in einer Gruppe unterwegs sind, ein gemeinsames Ziel erreichen wollen und sich zu diesem Zweck zwischendurch absprechen wollen.
Kopfhörer beim Motorradfahren sind nicht per se verboten
Gemäß einer Studie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) benutzt jeder zweite Fußgänger zwischen 15 und 34 Jahren Kopfhörer. Auch die Hälfte der Radfahrer auf deutschen Straßen liebt das Musikhören mit Headsets beim Radeln. Ganz gleich, ob bei einem Spaziergang durch die Gassen, beim Fahrradfahren oder beim Cruisen mit dem Bike: Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wird der Verkehrslärm durch Musik, die aus Kopfhörern kommt, entweder abgeschwächt oder gänzlich übertönt. Ein herannahender Bus wird demnach im schlimmsten Fall kaum mehr wahrgenommen. Der Lärm der Straßenbahn dringt ebenfalls nicht mehr vollständig bis in die Gehörgänge vor. In der Tat kann es schlimme Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Sie unterwegs auf Ihre Kopfhörer nicht verzichten wollen:
Kurz und knapp bedeutet das:
- Durch laute Melodien und Bässe werden Verkehrsgeräusche unterschiedlichster Art überdeckt.
- Sobald zwei verschiedene Lautstärkefrequenzen dicht nebeneinander liegen, sind die leiseren Töne kaum bzw. nicht mehr hörbar.
- Laute Musik aus Kopfhörern trägt oftmals dazu bei, dass sich der Mensch beim Hören fast unwillkürlich in eine eigene Welt zurückzieht. Demzufolge lässt die Aufmerksamkeit nach und das, was sich in der Umgebung ereignet, wird nicht mehr in vollem Umfang wahrgenommen.
- Beim Musikhören über Headsets im Straßenverkehr verlangsamt sich meist automatisch die Reaktionszeit. Plötzlich auftretenden Hindernissen könnten Sie folglich meist nicht mehr rechtzeitig aus dem Weg fahren.
Kopfhörer bei Motorradfahrern
Beim Motorradfahren dürfen Sie Kopfhörer tragen. Sofern sich aber ein Unfall ereignet, weil Sie aufgrund der lauten Musik z.B. nicht oder nicht rechtzeitig bremsen konnten, kann sich dies auf die Schuldfragen auswirken und u.U. dazu führen, dass Ihnen ggf. eine Teilschuld zugesprochen wird. Darüber hinaus ist es möglich, dass Ihre Motorradversicherung ihre Leistungen kürzt.
Falls Sie aufgrund der lauten Musik Signale von Polizei, Feuerwehr oder Rettungswagen nicht hören, so wird ein Bußgeld fällig. Tipp: Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem Muschelkopfhörer sowie In-Ear-Kopfhörer – diese sind mit einem Polster versehen und werden in die Ohren gesteckt – besonders risikobehaftet sind. Eine schalldurchlässigere Variante, und damit empfehlenswerter für Biker, sind Half-In-Ear-Earphones. Sie können lose in die Ohrmuschel gelegt werden und lassen einen höheren Anteil der Umgebungsgeräusche hindurch.