Der Motorradhelm ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung beim Motorradfahren. Vielleicht sogar der Wichtigste. Bei einem Sturz oder Unfall schützt er den Kopf des Fahrers. Und dabei muss er unter Umständen eine Menge aushalten. Ähnlich wie ein Airbag im Auto bietet ein Helm keinen Dauerschutz. Nach einem Crash oder dem versehentlichen Fallenlassen sieht man einem Motorradhelm nur leider nicht immer eindeutig an, ob seine Schutzfunktion noch voll erhalten ist oder nicht. Bei jeder Beschädigung können winzige Haarrisse in den Schalen des Helms entstehen.
Wird ein beschädigter Helm weiter genutzt und später in einen Unfall verwickelt, kann er seine volle Schutzleistung nicht garantieren. Die Folgen sind verheerend. Ob bei einem Crash demoliert oder aus Versehen fallen gelassen: Unsanfte Landungen werfen einige Fragen zum Thema Motorradhelm auf. Ersetzt eigentlich die Motorradversicherung einen kaputten Helm? Und wie sieht es bei Diebstahl aus?
Motorradhelm regelmäßig auf Schäden prüfen
In Deutschland besteht seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer und Beifahrer. Wann ein Helm nicht mehr nutzbar und unsicher geworden ist, regelt allerdings kein Gesetz. Hierzu kann man den Kopfschutz maximal röntgen lassen. Aber wer macht das schon? Um eine eigene Einschätzung treffen zu können, kann man sich den Helm nur ganz genau anschauen:
- Gibt es offensichtliche Dellen, Kratzer oder Risse? Dann ist ein Tausch im Zweifel angebracht.
- Ist das Material spröde und verschlissen? Auch hier: neuen Helm kaufen.
- Ist nur das Visier beschädigt? Einige Hersteller bieten in diesem Fall Ersatzteile an.
- Der Helm ist aus über einem Meter Höhe gefallen? Sicherer fährt man dann mit einem neuen Modell.
Motorradhelm fallen gelassen – zahlt die Versicherung?
Schnell passiert: Für den Bruchteil einer Sekunde hat man nicht aufgepasst und der Helm ist von der Sitzbank des Motorrades gerutscht und mit lautem Krach auf den Boden geknallt.
- Fällt der eigene Helm durch Unachtsamkeit herunter, wird keine Versicherung dafür aufkommen.
- Anders verhält es sich, wenn der Helm von jemand anderem fallen gelassen wurde und derjenige eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. In diesem Falle würde diese den Preis für einen neuen Helm bezahlen.
- Wenn der Sturz dagegen beim Parken oder Tanken von einer fremden Person verursacht wird, fällt der Helmschaden in die Zuständigkeit deren Kfz-Versicherung und wird als Be- und Entlade-Schaden bzw. Schaden beim Ein- und Aussteigen gewertet.
Motorradhelm-Versicherung – was ist mitversichert?
Die Vollkasko-Versicherung kommt grundsätzlich für Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl des Motorrades auf. Mitversichert sind alle am Fahrzeug befestigten oder in ihm unter Verschluss verwahrten Teile. Welche Teile genau dazu gehören, legen die jeweiligen Versicherungsanbieter im Vertrag fest. Für gewöhnlich gehören dazu das amtliche Kennzeichen, Packtaschen – soweit diese verschweißt, verschraubt oder angeschlossen sind – sowie ein an einem speziellen Helmschloss montierter Sturzhelm.
Schutzhelme für Zweiradfahrer müssen jedoch über eine Halterung so mit dem Fahrzeug verbunden sein, dass das Entfernen nicht ohne Beschädigungen des Fahrzeugs selbst möglich ist. Sprich: ein unter der Sitzbank heraus gestohlener Motorradhelm wird dann ersetzt, wenn die Sitzbank dazu aufgebrochen werden muss. Motorradhelme, die beim Parken außen am Bike mit einem Schloss befestigt werden, sind bei einem Diebstahl nicht abgesichert.
Nach einem Unfall ersetzt die Vollkasko den zu Bruch gegangenen Helm ebenso wie die Schutzbekleidung. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, muss einen neuen Helm und Kleidung aus eigener Tasche bezahlen.
Einige Versicherungen bieten spezielle Versicherung für Schutzkleidung und Helm an. Mit der sogenannten Bekleidungsschutz-Versicherung ist die komplette Ausrüstung abgesichert.
Es gibt außerdem noch Versicherungen, die Helm und Schutzkleidung als Bonus ins Versicherungspaket aufnehmen. Es entstehen keine extra Kosten.