Das Motorrad fasziniert Menschen seit seiner Erfindung – vor allem das Freiheitsgefühl und der Adrenalinrausch begeistern Motorradfans aller Altersgruppen. Bevor man sich jedoch aufs Bike schwingen kann, ist der Motorradführerschein natürlich unabdingbare Voraussetzung. Die wichtigsten Informationen rund um den Führerschein, seine Kosten und die Prüfung haben wir für Sie zusammengefasst.
Motorradführerschein in Deutschland: Grundlegendes auf einen Blick
Wer in Deutschland Motorrad fahren möchte, muss dafür die passende Führerscheinklasse wählen: Ob der Motorradführerschein der Klasse AM, A1, A2 oder der größten Klasse A für einen passt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Alter ab.
Falls man noch nicht sicher ist, ob einem das motorisierte Zweirad liegt, kann man mit der Prüfungsbescheinigung das Mofafahren oder mit der kleinsten Motorradführerscheinklasse AM das Fahren von Krafträdern bis 45 km/h austesten – und das sogar vor dem Erreichen der Volljährigkeit, nämlich ab 15 Jahren. Junge Menschen auf dem Land profitieren im Besonderen von dieser Regelung, da sie so an Unabhängigkeit von Bussen und elterlichen Fahrdiensten gewinnen.
In den letzten Jahren sind die Kosten für Fahrschule und Prüfungen gestiegen – doch mit dem B196-Führerschein ist auch eine weitere Möglichkeit eröffnet worden, die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder der Klasse 1 mit 125 ccm Hubraum über eine Abkürzung etwas schneller und günstiger zu erhalten.
Wer einen Motorradführerschein erlangen möchte, geht einen ähnlichen Weg, wie bei dem Pkw-Führerschein: Theorie- und Praxisstunden sowie Sonderfahrten wie Überland-, Nacht- und Autobahnfahrten müssen absolviert, außerdem müssen ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs gemacht werden. Anschließend folgen die theoretische und die praktische Fahrprüfung.
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Motorradführerschein: Kosten und Dauer der Ausbildung
Ist man noch nicht im Besitz des B-Führerscheins, muss man für die Zulassung zur Theorieprüfung 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff sowie vier Doppelstunden à 90 Minuten Zusatzstoff besuchen. Was die Fahrstunden anbelangt, variiert die benötigte Anzahl individuell: Vorgeschrieben sind zwölf Sonderfahrten.
Wer noch keinen Führerschein hat, kann mit mindestens zehn Übungsfahrten rechnen. Wichtig ist hierbei, ein gutes Grundgefühl für Maschine, Straßenverkehr und die äußeren Umwelteinflüsse zu entwickeln – bei manchen dauert dies länger, bei manchen weniger lang.
Grundsätzlich ist deshalb mit mindestens 20 bis 30 Fahrstunden zu rechnen, wobei Fahrschüler und Fahrschülerinnen in Städten aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens tendenziell einige Fahrstunden mehr benötigen. Die Ausbildung für den Motorradführerschein kann zwischen sechs Wochen und einem halben Jahr dauern – abhängig ist der Zeitraum von der individuell verfügbaren Zeit und auch von den Kapazitäten der Fahrschule.
Diese generellen Kosten kommen beim Motorradführerschein der Klasse A auf einen zu:
- Grundbetrag für die Fahrschule (Anmeldegebühr, Lehrmaterial) = ca. 270 bis 500 Euro
- Kosten für die Theorieprüfung = ab ca. 23 Euro
- Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs (falls noch kein Führerschein vorhanden) = ca. 40 Euro
- Kosten für den Sehtest = ca. 7 Euro
- Kosten für biometrische Passbilder (falls nicht schon vorhanden) = ab 8 Euro
- Kosten für die Ausstellung des Führerscheins = ca. 43 Euro
- Kosten für die praktische Prüfung = ab ca. 140 Euro (in Berlin beispielsweise bis zu ca. 170 Euro)
Da die Fahrstunden in ihrer Gesamtmenge variieren und sich zudem von Fahrschule zu Fahrschule unterscheiden können, folgt ein grober Überblick für den Führerschein der Klasse A:
- Übungsfahrten ab ca. 45 Euro/Einheit (in Berlin: ca. 73 Euro/45 Minuten)
- 5 Überlandfahrten ab ca. 60 Euro/Einheit (in Berlin: ca. 73 Euro/45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten ab ca. 60 Euro/Einheit (in Berlin: ca. 73 Euro/45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten ab ca. 60 Euro/Einheit (in Berlin: ca. 73 Euro/45 Minuten)
Generell muss man laut vieler Fahrschul-Websites mit ungefähr 2.000 Euro aufwärts für den Motorradführerschein der Klasse A rechnen: Da es keine festen Preisregelungen für Fahrschulen gibt, unterscheiden sich die Preise nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar schon innerhalb eines Stadtbezirks.
Natürlich hilft es, wenn vorher schon der Pkw-Führerschein absolviert wurde und man sich die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sparen kann. Andererseits ist eine Auffrischung niemals verkehrt. Zudem bewegt man sich natürlicher im Straßenverkehr und kann sich mehr auf die Fahrpraxis konzentrieren. Wer sich für die B196-Erweiterung des Pkw-Führerscheins entscheidet, kann komplett auf die Prüfungen verzichten.
Gut zu wissen:
Manche Fahrschulen bieten spezielle Pakete, Rabatte oder Intensivkurse an. Bei einigen Paketangeboten ist sogar der Erste-Hilfe-Kurs direkt im Preis inkludiert. Ein Preisvergleich kann sich lohnen.
Übrigens: Wer sich für einen Kombi-Führerschein entscheidet, kann auch sparen! Kombiniert man beispielsweise die Klassen A2 und B, zahlt man nur einmal die Grundgebühr der Fahrschule und kann eine Theorieprüfung für beide Klassen absolvieren. Auch die Erteilung der Fahrerlaubnis muss nur einmal ausgestellt werden, weshalb hier ebenfalls etwas Geld eingespart werden kann. Trotzdem ist ein Kombi-Führerschein aufgrund der Fahrstunden für Auto und Motorrad sehr kostenintensiv.
Motorradführerschein in Deutschland
Laut Statista besaßen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 rund 25,8 Prozent der Männer und 6,2 Prozent der Frauen einen Motorradführerschein. Das heißt auch: 11,2 Millionen Personen in Deutschland besaßen einen Motorradführerschein.
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Die Motorradführerscheinklassen im Detail
In Deutschland gibt es vier Klassen für den Motorradführerschein: AM, A1, A2 und A. Pro Führerscheinklasse ist definiert, welche Maschine man ab welchem Alter fahren darf. Denn Motorrad ist nicht gleich Motorrad – Hubraum und Motorleistung eines Bikes machen einen großen Unterschied in seiner Stärke aus. Diese wirkt sich wiederum auf das Fahrverhalten und die Intensität möglicher Unfallfolgen aus. Motorrad fahren zu lernen, ist in der Bundesrepublik trotzdem schon früh möglich. Außerdem ist auch das Fahren von Mofa und Roller als erstes Training praktisch.
Fahrerlaubnis fürs Mofa
Vorab: Das Mofa ist kein Motorrad, sondern als motorisiertes Fahrrad eher eine Vorstufe dazu – es gehört zu den Kleinkrafträdern. Für das Fahren eines Mofas ist kein Führerschein im klassischen Sinne notwendig, stattdessen erwirbt man eine Prüfbescheinigung für das kleinste motorisierte Zweirad im Straßenverkehr. Wer bereits einen Führerschein hat oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf automatisch auf dem Mofa im Straßenverkehr unterwegs sein.
Bereits ab 15 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland Mofa fahren, die Höchstgeschwindigkeit beträgt dabei 25 km/h. Nach sechs Doppelstunden Theorie mit jeweils 90 Minuten und einer ebenfalls 90-minütigen Doppelstunde Fahrpraxis ist die Ausbildung fürs Mofa abgeschlossen. Mit der bestandenen Theorieprüfung wird dann die Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Motorradführerschein AM
Die kleinste Klasse ist der Roller-Führerschein AM. Diesen können Jugendliche in Deutschland bereits mit 15 Jahren in allen Bundesländern machen. Fahrten ins Ausland sind hiermit aber tabu: Erst nach dem 16. Geburtstag darf man außerhalb Deutschlands mit diesem Führerschein auf dem Roller unterwegs sein. Um dies zu kennzeichnen, wird Jugendlichen, die den AM-Führerschein bereits mit 15 Jahren machen, die Schlüsselziffer 195 auf dem Führerschein eingetragen.
Mit der Klasse AM ist das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 ccm, beziehungsweise 45 km/h erlaubt. Für ein Elektro-Motorrad gelten 4kW als Obergrenze.
Motorradführerschein A1 und B196-Führerschein
Den Führerschein der Klasse A1 darf man ab 16 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern mit maximal 125 ccm Hubraum, beziehungsweise 11kW bei Elektro-Bikes und Motorrädern, bei denen das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht 0,1 kW/kg übersteigt. Auch Dreiräder mit maximal 15kW dürfen mit diesem Führerschein bewegt werden. Wer nach zwei Jahren Fahrpraxis dann in Führerscheinklasse A2 wechseln möchte, kann eine praktische Prüfung ablegen und den nächsthöheren Führerschein erlangen.
Eine Besonderheit bei diesem Führerschein: Unter gewissen Voraussetzungen ist das Führen eines Motorrads mit einem Autoführerschein erlaubt. Wer seit mindestens fünf Jahren den B-Führerschein hat und mindestens 25 Jahre alt ist, darf den B196-Führerschein machen und dann Leichtkrafträder bis 125ccm Hubraum fahren. Voraussetzung dafür ist, dass vier theoretische und fünf praktische Schulungsstunden à 90 Minuten bei einer Fahrschule abgelegt werden. Eine Fahrprüfung ist nicht nötig.
Motorradführerschein A2
Die vorletzte Klasse A2 erlaubt das Fahren eines Motorrads mit maximal 35 kW, beziehungsweise einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht bis 0,2 kW/kg. Wer eine größere Maschine kauft, kann diese von 70 kW auf 35 kW gedrosselt fahren. Um mit dieser Motorradführerscheinklasse auf den Straßen unterwegs sein zu dürfen, muss man 18 Jahre alt sein.
Exakt wie bei Klasse A1 gibt es auch hier ein Stufenmodell, mit welchem man von A2 in Führerscheinklasse A wechseln kann: Wenn man ab 20 Jahre alt ist, kann nach mindestens zwei Jahren Fahrpraxis eine praktische Fahrprüfung abgelegt und die nächste Klasse erreicht werden.
Motorradführerschein A
In dieser Führerscheinklasse gibt es keine Beschränkung für Hubraum oder Kilowatt des Motorrads mehr. Bei Direkteinstieg in diese Führerscheinklasse muss man deshalb mindestens 24 Jahre alt sein. Früher kann man diese Klasse nur über das Stufenmodell von A2 zu A erreichen, vorausgesetzt, man hat nach zwei Jahren Fahrpraxis die praktische Prüfung abgelegt und ist mindestens 20 Jahre alt.
Die verschiedenen Führerscheinklassen und -ergänzungen für Motorräder in der Übersicht
Motorradfahren lernen: Fahrschulen und Fahrlehrer
Wie auch bei jedem anderen Führerschein steht und fällt die gesamte Ausbildung oftmals mit der Fahrschule, beziehungsweise dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin. Deshalb lohnt es, sich bereits vor einer endgültigen Entscheidung in verschiedenen Fahrschulen über Preise, Angebote und auch Lehrpersonen zu informieren. Wichtig ist dabei, sich sowohl gut aufgehoben zu fühlen als auch Fragen zur Anzahl der Fahrlehrer und zum Fuhrpark zu stellen.
Schließlich muss auch das Bike zur Fahrschülerin oder zum Fahrschüler passen. Gerade die Sitzhöhe ist hierbei zu beachten: Im Sitzen auf der Maschine sollte man mit beiden Füßen auf den Boden kommen und ein Fuß sollte fest und flach aufstehen können. Ist die Maschine zu hoch und keine Alternative vorhanden, fällt die Fahrschule aus dem Kreis der Optionen. Auch zu kleine Maschinen sind gefährlich: Beim Einschlagen des Lenkers kann dieser im schlimmsten Fall ans Knie stoßen und das Fahrverhalten der Maschine negativ beeinflussen.
Gut zu wissen:
Wenn die Fahrschule das Angebot macht, die Fahrstunden und Prüfung auf einem eventuell schon vorhandenen eigenen Motorrad abzulegen, ist Vorsicht geboten. Solch eine Praxis ist höchst unseriös und kann auch versicherungstechnisch zum Problem werden – kommt es nämlich zum Unfall, muss der Fahrschüler in diesem Falle komplett selbst haften.
Am besten lernt man von Fahrschullehrern, die selbst jedes Jahr mit Leidenschaft die Saison auskosten: Neben Fahrstunden, in denen der Fahrlehrer Feedback und Anweisungen per Funk aus dem Auto in den Helm des Fahrschülers sendet, sollten auch Fahrstunden dabei sein, in denen der Fahrlehrer selbst auf einem Bike mitfährt. So kann man das Verhalten des Profis live auf der Straße beobachten und besser verstehen.
Nicht zuletzt muss ein gutes Vertrauensverhältnis bestehen und ein sinnvoll aufeinander aufbauender Ausbildungsplan vorliegen. Am Anfang kann es beispielsweise helfen, das Bike einige Meter zu schieben, um ein Gefühl für dessen Gewicht zu bekommen. Basics wie diese Übung helfen dabei, den notwendigen Respekt für das Gewicht des Motorrads im Kopf zu behalten sowie auch das richtige Sichern und Abstellen zu lernen.
Ein Muss: Die richtige Schutzkleidung
Während jahrzehntelang die Regelung zum Tragen von Motorradschutzkleidung während der Fahrstunden und sogar der praktischen Prüfung eher lasch waren, wird heute zur richtigen Montur geraten. Dabei ist weiterhin einzig der Helm Pflicht – was jedoch zusätzlich helfen kann, falls es zum Unfall kommen sollte, lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Motorrad: Die Theorieprüfung
Um die Theorieprüfung fürs Motorrad ablegen zu können, muss sich der Prüfling zuerst bei TÜV oder DEKRA anmelden. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, ein Nachweis über die bezahlten Prüfungsgebühren sowie der Ausbildungsnachweis der Fahrschule. Die Kosten für die theoretische Prüfung lassen sich online beim TÜV nachlesen: Für Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegt die Gebühr derzeit bei 24,99 Euro.
Anschließend muss das Mobiltelefon auf lautlos gestellt werden und es kann an den Prüfungscomputer gehen: Hier werden dem Prüfling nach einer kurzen Einführung 30 Fragen zum Grund- und Zusatzstoff gestellt. Im Falle einer Führerscheinerweiterung sind es 20 Fragen. Es handelt sich hierbei um einen Multiple-Choice-Test, bei dem der Prüfling die Antworten anklicken kann.
Jede dieser Fragen hat eine zugeordnete Wertigkeit von zwei bis fünf Punkten. Wird eine richtige Antwort vergessen oder eine falsche angeklickt, ergeben sich folglich die Fehlerpunkte aus der zugeordneten Wertigkeit.
Die Theorieprüfung geht 45 Minuten, wer fertig ist, darf früher gehen. Bei 30 Fragen dürfen maximal zehn, bei 20 Fragen maximal sechs Fehlerpunkte zustande kommen – alles darüber bedeutet: durchgefallen. Werden zwei Fragen mit je fünf Punkten falsch beantwortet, ist man ebenfalls durchgefallen. Das Ergebnis über den Ausgang der Prüfung erhält man anschließend per Mail oder per App.
Vorbereitung ist die halbe Miete: Heutzutage gibt es mehr als die damals üblichen Lehrbücher und Prüfungsbögen für das Selbststudium. Mit diversen Apps, Videos, Fahrschul-Lerntools und sogar Social-Media-Accounts von Fahrschulen kann man den theoretischen Stoff gut wiederholen. Die zuletzt genannten Kanäle der Fahrschulen weisen in kurzen Videos nicht selten auf typische Fehler in Fahrprüfungen hin, was ebenfalls beim Einprägen von Gefahrensituationen hilfreich sein kann.
Aufsatteln, bitte: Die praktische Motorradprüfung
Die Theorie ist bestanden, nun geht es ums Ganze – die praktische Fahrprüfung. Hier lautet die Devise: Ruhe bewahren! Bevor es losgeht, macht sich der Prüfer oder die Prüferin mit dem Prüfling bekannt und erklärt grob, in welche Richtung die Fahrt gehen und was erwartet wird. Die Prüfung startet meist direkt auf dem Übungsplatz mit dem Absolvieren von sechs Grundfahrübungen, wie dem Fahren von Zirkeln, dem Ausweichen mit und ohne Bremsen oder dem Slalomfahren, bevor es auf die Straße geht. Übrigens: Wenn eine Grundübung nicht auf Anhieb funktionieren möchte, darf man sie in einem zweiten Versuch noch einmal ablegen. Jedoch liegt die Obergrenze bei je einer Wiederholung von maximal drei Grundübungen.
Per Funk wird der Prüfling in der 60- bis 75-minütigen Prüfung durch verschiedene Verkehrssituationen gelotst. Dabei ist vor allem auf vorausschauendes, den Regeln der Straßenverkehrsordnung folgendes Fahren zu achten: Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen eingehalten, Vorfahrtsregeln, rote Ampeln, Stoppschilder, Einfahrtsverbote, das korrekte Überholen beachtet und die Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
Tipps für eine erfolgreiche Prüfung:
Auf die Kleinigkeiten kommt es an: Der geübte Schulterblick und die Benutzung der Rückspiegel zeigen dem Prüfer, dass der Prüfling den rückwärtigen Verkehr sowie den toten Winkel im Auge hat. Bei jeder Fahraufgabe und jedem Anfahren sollten diese Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Auch der Blinker ist immer einzusetzen, wenn er Sinn ergibt – sogar auf dem Trainingsplatz.
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Besondere Situationen
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Wer aus dem Nicht-EU-Ausland/Drittstaat nach Deutschland gezogen ist, muss hier innerhalb der ersten sechs Monate seinen Führerschein umschreiben lassen. Plant man, weniger als 12 Monate in Deutschland zu wohnen, kann man eine Verlängerung beantragen, um den Führerschein nicht gegen einen deutschen Führerschein umtauschen zu müssen.
Je nach Herkunftsland kann es sein, dass eine theoretische oder praktische Fahrprüfung abgelegt werden muss – darüber, welche Herkunftsländer und Führerscheinklassen diese Regelung betrifft.
Führerscheinprüfung für Personen mit körperlichen Einschränkungen
Generell sind vorliegende körperliche Beeinträchtigungen kein absolutes Ausschlusskriterium für das Erlangen eines Führerscheins. Jedoch müssen Fahranwärter mit körperlichen Einschränkungen dafür einiges beachten: Neben einem medizinischen Gutachten muss auch das Motorrad für den Fahrer passend umgebaut werden, um barrierefrei nutzbar zu sein. Der Umbau muss anschließend von einer offiziellen Prüfstelle wie TÜV, KÜS oder DEKRA abgenommen werden.
Nicht jede Fahrschule, aber auch nicht jede Prüfstelle ist für das Fahrtraining bzw. die Fahrprüfung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ausgelegt, deshalb muss hier ausreichend Recherche erfolgen. Es gilt zudem zu prüfen, ob zuständige Leistungsträger wie Krankenkasse oder Sozialamt die Führerscheinausbildung oder Umbauten bezuschussen.
FAQ – Motorradführerschein in Deutschland
Was kostet ein Motorradführerschein?
Für die Ausbildung mitsamt Lehrmaterial, Theorie- und Praxisprüfung sowie den notwendigen Kursen und Tests muss man in der Regel mit mindestens 2.000 Euro rechnen. Jedoch unterscheiden sich die Kosten für einzelne Fahrstunden, Sonderfahrten und Lehrmaterial von Fahrschule zu Fahrschule. Dasselbe gilt für die Prüfungsgebühren. Natürlich ist zusätzlich zu den Führerscheinkosten mit weiteren Ausgaben für die Motorradkleidung und einen Helm zu rechnen.
Ab welchem Alter darf man Motorrad fahren?
Mit der Fahrerlaubnis für die kleinste Motorradführerscheinklasse AM darf man innerhalb Deutschlands schon mit 15 Jahren auf dem Bike unterwegs sein, allerdings nur mit maximal 45 km/h. Mit 16 Jahren darf man den Führerschein der Klasse A1, mit 18 Jahren A2 und mit 24 Jahren A absolvieren.
Wie lange dauert die Ausbildung bis zum Motorradführerschein?
Der Motorradführerschein wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen und sechs Monaten absolviert. Die Gesamtdauer der Motorradausbildung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie viel Zeit kann in die Theorie- und Praxisstunden gesteckt werden, wie viel Kapazitäten hat die Fahrschule, welche Vorkenntnisse (z.B. Pkw-Führerschein) hat der Fahrschüler und wie viel Talent bringt er mit? Werden beide Prüfungen auf Anhieb bestanden? Nicht zuletzt können auch bürokratische Abläufe den Prozess in die Länge ziehen.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
In Deutschland wird zwischen vier verschiedenen Klassen unterschieden: Von der kleinsten Klasse AM über A1, A2 bis zur größten Klasse A. Seit einigen Jahren gibt es auch die Fahrerlaubnis, die über eine Erweiterung der B-Klasse erreicht wird: Klasse B196 erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern wie in Klasse A1.
Welches Motorrad mit Klasse B?
Mit der Zusatzausbildung für die Führerscheinklasse B196 darf man Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm, beziehungsweise 11 kW und einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht mit maximal 0,1 kW/kg fahren. Mit diesen Motorrädern erreicht man bis zu 130 km/h.
Welche Motorräder sind bei Verti versicherbar?
Bei Verti kann man Motorräder und Roller sowie Leichtkrafträder und Leichtkraftroller mit amtlichen Kennzeichen versichern. Nicht versicherbar sind Kleinkrafträder oder Mofas.
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