Nicht jeder Motorradbesitzer ist mit den technischen Eigenschaften oder der Optik seines Motorrads zufrieden. Zahlreiche Biker modifizieren deshalb ihre Fahrzeuge oder spielen zumindest mit dem Gedanken. Allerdings sind beim Tuning wichtige Spielregeln zu beachten, um weder Versicherungsschutz noch Zulassung zu gefährden.
Ab wann ist von Tuning die Rede?
Als Tuning gelten individuelle Veränderungen, die am Motorrad vorgenommen werden und Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie oder Antrieb betreffen. Das Spektrum konkreter Maßnahmen ist breit gefächert und schließt beispielsweise Maßnahmen wie Leistungssteigerung durch Chip-Tuning oder Herabsetzung des Schwerpunkts ein.
Tuning-Maßnahmen am Motorrad sind zu melden
In Abhängigkeit von Art und Ausmaß einer vorgenommenen Modifikation kann die Verpflichtung bestehen, diese der Zulassungsstelle mitzuteilen. Bleibt die Mitteilung aus, droht womöglich ein Verlust der Zulassung. Dieser hätte auch einen sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Außerdem sind Ordnungshüter dazu berechtigt, das Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen.
Derartige Konsequenzen lassen sich vermeiden, indem Sie vor Durchführung der Tuning-Maßnahme überprüfen, ob eine Mitteilung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, besteht fast immer die Verpflichtung, das Fahrzeug von einer Prüforganisation, wie z.B. dem TÜV, abnehmen zu lassen. Sofern die Prüfer nichts zu beanstanden haben, werden die Modifikationen in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Nicht immer besteht die Notwendigkeit, am Fahrzeug vorgenommene Individualisierungen von einer Prüfstelle abnehmen zu lassen und die Zulassungsstelle zu informieren. Dies betrifft Modifikationen, die ausschließlich mit genehmigten Teilen erfolgen. Genauere Informationen sind den ABE-Papieren zu entnehmen, welche den Teilen beiliegen. Diese sollte der Fahrer stets zusammen mit den Fahrzeugpapieren bei sich führen.
Auswirkungen von illegalem Tuning auf die Motorradversicherung
Wie bereits angedeutet, können Tuningmaßnahmen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sollte das modifizierte Fahrzeug seine Zulassung verlieren, endet unmittelbar der Schutz der Motorradversicherung.
Kein Motorradbesitzer sollte dieses Risiko eingehen. Ohne Versicherungsschutz ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann mit drakonischen Strafen (hohe Geldbußen bis zur Freiheitsstrafe) geahndet werden. Zugleich geht der Fahrer ein immenses finanzielles Risiko ein. Bei einem Unfall wird seine Versicherung keine Entschädigungsleistung zahlen, d.h. er hat die Kosten des Schadens in voller Höhe selbst zu tragen. Je nach Ausmaß des Schadens könnte dies den finanziellen Ruin bedeuten.
Derartige Risiken bestehen nicht nur beim Fahren mit einem Fahrzeug, dessen Zulassung bereits erloschen ist. Sollte es zum Unfall kommen, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass anschließend Polizei oder Versicherungsgutachter die beteiligten Fahrzeuge unter die Lupe nehmen. Werden meldepflichtige Tuning-Maßnahmen aufgedeckt, hat dies Konsequenzen. Zum einen droht die Verhängung eines Bußgeldes, zum anderen kann die Versicherung den Fahrer in Regress nehmen, d.h. Kosten der Schadensregulierung werden von ihm zurückgefordert. Letzteres passiert dann, wenn das Tuning im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Auswirkungen eingetragener Motorrad-Tuning-Maßnahmen
Zulässige Tuning-Maßnahmen, die z.B. vom TÜV abgenommen wurden, sind nicht nur der Zulassungsstelle, sondern auch der Kfz-Versicherung zu melden. Sie können sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken. Solche Anpassungen der Motorradversicherung sind möglich, wenn das Tuning bestimmte Eigenschaften, wie z.B. das Beschleunigungsverhalten oder die Höchstgeschwindigkeit, verändern.
Wer in Anbetracht dieser Auswirkungen verunsichert ist und mehr über die voraussichtliche Beitragsänderung erfahren möchte, kontaktiert am besten seinen Versicherer. So lässt sich schnell und einfach ermitteln, mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist und ob sich das Tuning dann noch lohnt.