Nur wenige Motorradfahrer sind mit ihren Maschinen das gesamte Jahr über auf den Straßen unterwegs. Aufgrund der Wetterbedingungen beschränkt sich die Motorradnutzung meist auf einen Zeitraum, der vom späten Frühling bis in den Herbst reicht. Während der Wintermonate lassen viele Fahrer ihr Motorrad stehen.
Früher entschieden sich viele Motorradbesitzer für eine ganzjährige Zulassung, auch wenn sie das Bike im Winter nicht bewegten. Heute ist die Situation eine andere: Die saisonale Zulassung befindet sich auf dem Vormarsch.
Mit dem Saisonkennzeichen bei der Versicherung sparen
Diese Entscheidung wird vorrangig wegen der Kosten getroffen. Ist ein Motorrad durchgehend zugelassen, wird der Beitrag zur Motorradversicherung für das gesamte Jahr fällig. Bei saisonaler Zulassung ist dies anders. Der Beitrag wird nur für die Monate fällig, in denen das Bike auch zugelassen ist. Dasselbe gilt auch für die Kfz-Steuer, sodass ein Teil der Beiträge eingespart wird.
Schlussendlich muss jeder Motorradfahrer selbst wissen, ob eine Zulassung mit Saisonkennzeichen für ihn in Frage kommt. Ist ein Motorrad durchgehend zugelassen, hat dies ebenfalls seine Vorteile: Es steht jederzeit bereit und kann zum Beispiel bei den ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr unmittelbar gefahren werden.
Ebenso ist es möglich, ein Motorrad ganzjährig zuzulassen und es ganz nach Bedarf an- und abzumelden. Allerdings ist dies an einen erhöhten Aufwand und entsprechende Kosten für Zulassung und Abmeldung gekoppelt. Das Saisonkennzeichen bietet deutlich mehr Komfort und punktet außerdem bei den Kosten.
Saisonkennzeichen auch für bereits zugelassene Fahrzeuge möglich
Um ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zu versehen, ist bei der Zulassungsstelle neben den Fahrzeugdokumenten eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorzulegen. Bereits zugelassene Fahrzeuge lassen sich auf diesem Weg problemlos auf ein Saisonkennzeichen umschreiben. Viele Motorradfahrer lassen gleichzeitig für die übrigen Monate ein Auto mit Saisonkennzeichen zu, damit sie ganzjährig mobil sind.
Die saisonale Zulassung von Motorrädern wirft zahlreiche Fragen auf. Die häufigsten Fragen rund um Zulassung und Versicherungsschutz möchten wir nachfolgend beantworten.
Diebstahl und Schäden außerhalb des Zulassungszeitraums
Die meisten Motorradversicherungen gewährleisten auch in der Ruhephase des Vertrags einen Schutz. Eine gute Police zeichnet sich bei diesen Themen nicht nur durch niedrige Tarife aus, sondern auch durch eben solche Leistungen. Es ist ratsam, den laufenden Versicherungsvertrag genau zu prüfen.
Wann gilt ein Saisonkennzeichen?
Die Zulassungsstelle erlaubt Zulassungszeiträume zwischen zwei und elf Monaten. Sie können Ihr Motorrad beispielsweise von März bis Oktober fahren, wie die meisten Biker, oder nur im Hochsommer. Allerdings dürfen Sie den Zeitraum nicht unterbrechen. Ein Saisonkennzeichen für Mai und Juni plus August und September ist beispielsweise nicht möglich.
Erneute Anmeldung nach Ende des Zulassungszeitraums?
Die Zulassung erfolgt automatisch, sobald Sie ein Saisonkennzeichen haben. Am rechten Rand des Kennzeichens stehen zwei Zahlen: Oben zum Beispiel „05“ für Mai und unten „10“ für Oktober. Für die Polizei und die Motorradversicherung ist dann klar, dass Sie Ihre Maschine ausschließlich in diesem Zeitraum fahren. Der letzte Apriltag wäre im Beispiel für Sie tabu – auch wenn er noch so sonnig sein sollte.
Was kostet das Saisonkennzeichen?
Die Gebühren sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Berlin zum Beispiel zahlen Sie je nach Aufwand rund 30 Euro. Hinzu kommen die Materialkosten, also etwa 15 Euro. Sollten Sie den Zeitraum später ändern, muss die Behörde ein neues Saisonkennzeichen ausstellen. Dafür fallen die Gebühren erneut an.
Parken der Maschine außerhalb der Saison
Stellen Sie Ihr Motorrad in eine Garage oder auf Privatgrund. Es darf auf keinen Fall auf der Straße geparkt werden. Saisonmotorräder werden außerhalb ihrer jeweiligen Saison abgeschleppt. Außerdem wird ein Bußgeld fällig und es gibt Punkte in Flensburg.
Unfälle außerhalb der Saison
Was auf Ihrem Saisonkennzeichen steht, ist gültig. Wer außerhalb des Zulassungszeitraums fährt und einen Unfall verursacht, hat mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen. Die Motorradversicherung zahlt unter Umständen nicht und der Biker haftet mit seinem Privatvermögen. Darüber hinaus kann die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne Zulassung mit einem Bußgeld oder sogar einer Haftstrafe geahndet werden.
Welche Dokumente sind für das Saisonkennzeichen einzureichen?
Folgende Dokumente legen Sie Ihrer Kfz-Zulassungsstelle vor:
- Zulassungsbescheinigung I und II – die hieß früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Pass
- gültige Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung
- die elektronische Bestätigung Ihrer Motorradversicherung (eVB-Nummer)
- das Kennzeichen, das Sie bisher genutzt haben