Für Pkw wird der Steuersatz in Anlehnung an die Abgasnorm und die Motorgröße berechnet. Beim Lkw hingegen ist die Berechnungsgrundlage nicht etwa der Hubraum, sondern das zulässige Gesamtgewicht. Deshalb sind letztere in der Steuer oft günstiger.
Bei Lkw und Lieferwagen kommt es auch auf die Größe an
Bei der Berechnung der Steuer bei Lkw (auch Pick-ups, Geländewage u.ä.) ist das Gewicht entscheidend. Ob ein Fahrzeug allerdings eine Pkw- oder Lkw-Zulassung erhalten kann, hängt von der Fahrzeugbeschaffenheit ab. So muss beispielsweise die Ladefläche größer sein als der Fahrgastraum.
Lkw und Lieferwagen – der wichtigste Unterschied: das Gewicht
Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen werden als Lkw zugelassen. Als Lieferwagen, Transporter und Kleintransporter bezeichnet man hingegen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen als Lkw anzumelden.
Die Funktionalität des Lieferwagens ist auch entscheidend
Häufig gehen Lieferwagen als Lkw durch, weil sie mit Blick auf ihre Bauform und ihr spezifisches Interieur gute Voraussetzungen bieten, um Güter von A nach B zu transportieren. Genau das entspricht der Definition von Lkw. Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihr neuer Transporter als Lkw zugelassen werden kann, wenden Sie sich am besten schon vor dem Fahrzeugkauf an den Zoll. Seit 2014 ist diese Behörde mit Steuerangelegenheiten für Kfz betraut.
Lohnt sich die Lkw-Zulassung wirklich?
Selbst wenn es gelingt, den Transporter bzw. den Lieferwagen steuerrechtlich als Lkw einstufen zu lassen, sollten Sie Folgendes nicht vergessen: Die Kasko-Versicherung für Lastkraftwagen ist vergleichsweise kostspielig. Es ist daher möglich, dass Sie die Steuereinsparungen für die zu erwartenden höheren Versicherungsbeiträge aufbringen müssen.
Sie können den für Ihren Pkw bereits angesammelten Schadensfreiheitsrabatt mitnehmen und auf die Lkw-Versicherung übertragen. Zwar gibt es bei Lieferwagen, Wohnmobilen oder Motorrädern oft verkürzte SF-Staffeln, aber Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre (Rabattgrundjahr) gehen nicht verloren, da diese von Versicherung zu Versicherung weitergegeben werden und nicht die SF-Klasse.
Wechseln Sie wieder auf einen Pkw, dann haben Sie wieder die höhere SF-Klasse.
- Beispiel:
- Nehmen wir an, Sie haben bei Pkw die SF20 (Rabattgrundjahr 1999) und dann schließen Sie einen Lkw-Vertrag mit SF10 (Rabattgrundjahr im Hintergrund bleibt 1999) ab. Nach 5 Jahren wechseln Sie wieder auf einen Pkw-Vertrag so, dass Sie die ganze Zeit unfallfrei gefahren sind. Dann erhalten Sie bei Pkw die SF25 (Rabattgrundjahr ist weiterhin 1999).
Es gibt Versicherungen, die, anders als Verti, nur eine kurze Rabattstaffel kennen. Das heißt, dass selbst bei einem kleinen Auffahrunfall eine größere Rückstufung der SF-Klasse erfolgt. Bei der langen Rabattstaffel von Verti fällt die Rückstufung der SF-Klasse oft geringer aus.
Welche Bedingungen müssen für eine Lkw-Zulassung mindestens erfüllt sein?
- Der Laderaum muss größer sein, als die Personenkabine. Auch muss der Laderaum ein möglichst hohes Ladevolumen bzw. eine hohe Laderaumlänge aufweisen.
- Laderaum und Fahrgastraum müssen voneinander getrennt sein. Um dies zu gewährleisten, sind normale Pkw meist entsprechend umzurüsten.
Der Kostenaufwand für eine Fahrzeugumrüstung ist hoch. Oft ist die angestrebte Zulassung des Pkw als Lkw daher nicht lohnenswert. Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass Sie an Sonntagen nur für private Zwecke mit einem Anhänger fahren dürfen, sobald Sie die LKW-Zulassung in der Tasche haben.
Ob Lkw oder Lieferwagen, bei Verti finden Sie die passende Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug. Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei uns.