Wenn Sie einen Lieferwagen anschaffen möchten, kommt schnell die Frage auf, ob Sie Ihren Lkw als Pkw zulassen sollten. Ist das denn überhaupt möglich und sinnvoll? Können Sie mit der Lkw-Zulassung als Pkw sparen und was benötigen Sie dazu? Einen Kastenwagen als Pkw zulassen, ist ein viel diskutiertes Thema in Automobilforen. Wir informieren Sie, was Sie beachten sollten.
Worin liegt die Besonderheit, einen Lkw als Pkw zuzulassen?
In der Regel werden Personenkraftwagen (Pkw) und Lastkraftwagen (Lkw) unterschiedlich klassifiziert, was auch verschiedene steuerliche und versicherungstechnische Konsequenzen nach sich zieht. Während die Steuerbelastung für Fahrzeuge, die als Lkw registriert sind, oft geringer ausfällt, können die Steuern höher ausfallen, wenn dasselbe Fahrzeug als Pkw klassifiziert wird. Die Differenz bei den Kosten kann jährlich mehrere Hundert Euro betragen.
Einen Lkw als Pkw zulassen, ist im Allgemeinen eigentlich nichts Besonderes – dennoch ist es an bestimmte Regeln geknüpft und kann nicht einfach nach Lust und Laune entschieden werden. Was möglich (bzw. nötig) ist, hängt aber nicht primär vom Modell des Fahrzeugs ab, sondern von dessen Innenausstattung und Nutzung.
Beachten Sie:
Bei Lkws über 3,5 Tonnen fließen in die Steuerberechnung zusätzlich die Schadstoff- und Geräuschklasse ein, was bei Personenkraftwagen (Pkw) nicht der Fall ist.
Ist ein Lieferwagen ein Pkw oder ein Lkw?
Ein Lkw ist per Definition ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Gütern und nicht von Personen dient. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist für die Betreibung ein Führerschein der Klasse C1 nötig.
Lese-Tipp:
Lkw mit Pkw-Führerschein fahren? Eine Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.
Dennoch können unter bestimmten Kriterien (unter Beachtung der Größe der Ladefläche, der Anzahl der Sitzplätze usw.) auch Lieferwagen und Kleintransporter als Lkw zugelassen werden. Daher entscheiden sich einige Besitzer aus steuerlichen Gründen, ihren Sprinter auf eine Pkw-Zulassung umzuschreiben.
Der Vorteil entsteht aus der unterschiedlichen Berechnung der Pkw- und Lkw-Steuer. Allerdings ist die Versicherung teurer, wenn Sie Ihren Lkw als Pkw zulassen. Daher ist die Lkw-Zulassung eines Sprinters oder Lieferwagens am Ende doch günstiger – es sei denn, der Hubraum des Fahrzeugs ist sehr groß. Dann kann der steuerliche Vorteil bei einer Lkw-Zulassung höher sein – wenn eine Zulassung überhaupt möglich ist.
Gut zu wissen:
Eine einmal erteilte Lkw-Zulassung ist meist nicht rückgängig zu machen. Bei der Versicherung hingegen lässt sich die Einstufung durch Merkmale wie Bauart, Ausstattung und Nutzung des Fahrzeugs eventuell anpassen.
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Lkw als Pkw zulassen: Worauf kommt es an?
Zunächst einmal kann ein Fahrzeug nur dann als Pkw zugelassen werden, wenn der überwiegende Teil des Fahrzeuginnenraums für die Personenbeförderung genutzt wird.
Ein entscheidendes Kriterium, um einen Lkw als Pkw zuzulassen, ist also das Verhältnis der Ladefläche zur Fläche für Personenbeförderung. Überwiegt die Ladefläche, ist eine Einstufung als Lkw wahrscheinlicher. Die Besteuerung richtet sich nach dem Gewicht: Je schwerer das Fahrzeug, desto höher die Steuer. Ob eine Lkw- oder Pkw-Zulassung erfolgt, hängt zudem vom Verhältnis des Leergewichts zum zulässigen Gesamtgewicht ab. Im Gegensatz zum Pkw, das hauptsächlich Personen und wenig Ladung transportiert, sind Lkws für die Beförderung schwerer Lasten konzipiert und haben ein höheres zulässiges Gesamtgewicht.
Es kommt also stark auf die Innenausstattung Ihres Lieferwagens an. Wer darin viele Sitzplätze hat und das Fahrzeug für die Personenbeförderung (z. B. als Pick-up) ausgebaut hat, wird mit der Zulassung als Pkw in der Regel keine Probleme bekommen.
Umgekehrt gilt aber auch: Wer sein Fahrzeug überwiegend zur Personenbeförderung ausgebaut hat, kann es nicht als Lkw zulassen. Wenn der Pkw also primär zur Personenbeförderung dient und als Lkw zugelassen werden soll, sind technische Anpassungen notwendig. Dazu gehört das dauerhafte Entfernen der hinteren Sitzbänke und Sicherheitsgurte sowie der Einbau einer Trennwand zur Ladefläche. Die Zulassungsstellen sind hierbei sehr strikt.
Sollten Sie unsicher sein, was für Ihr Fahrzeug möglich ist – am einfachsten ist es, die Details in der jeweiligen Zulassungsstelle bzw. in einer TÜV-Prüfungsstelle zu erfragen. Bei der Verti Lieferwagenversicherung wird die Personenbeförderung komplett ausgeschlossen.
Voraussetzungen für eine Pkw-Zulassung
Für eine Pkw-Zulassung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Kriterium | Beschreibung |
Fahrzeugtyp | Das Fahrzeug muss bauartbedingt zur Personenbeförderung geeignet und konstruiert sein. |
Abmessungen | Einhaltung vorgeschriebener maximaler Abmessungen für Länge, Breite und Höhe. |
Maximale Sitzplätze | Die Anzahl der Sitzplätze ist festgelegt und entspricht der Bauart des Fahrzeugs. |
Sicherheitsausrüstung | Komplette Sicherheitsausstattung gemäß EU-Normen, inklusive Gurt- und Airbagsysteme. |
Umweltstandards | Einhaltung der aktuellen EU-Abgasnormen. |
Technische Untersuchung | Erfolgreiche technische Überprüfung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU). |
Versicherungsnachweis | Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. |
Eigentumsnachweis | Vorlage des Fahrzeugbriefs, der den Besitzer als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist. |
Zulassungsgebühren | Für die Anmeldung und das Halten eines Pkws. |
Einen Lkw als Pkw zulassen, ist im Allgemeinen eigentlich nichts Besonderes – dennoch ist es an bestimmte Regeln geknüpft und kann nicht einfach nach Lust und Laune entschieden werden. Was möglich (bzw. nötig) ist, hängt aber nicht primär vom Modell des Fahrzeugs ab, sondern von dessen Innenausstattung und Nutzung.
Vorteile der Pkw-Zulassung und einer Lkw-Zulassung
Eine Lkw-Zulassung kann Ihnen bei der Kfz-Steuer finanzielle Vorteile mitbringen, da Nutzfahrzeuge wie z.B. Pick-ups oft niedriger besteuert werden. Allerdings sollten Sie vor einem Umbau genau prüfen, welche Auswirkungen dies auf Ihre Versicherungsprämien hat, denn oft sind die Kosten für eine Pick-up-Versicherung deutlich höher als für einen Pkw.
Seit einer Gesetzesänderung am 23.10.2020 ist für die steuerliche Einstufung ausschließlich die Eintragung als Lkw in den Fahrzeugpapieren entscheidend.
Neben einem möglichen finanziellen Vorteil bei der Versicherung ist es noch aus einem anderen Grund für einige Besitzer von Lieferwagen sinnvoll, diese als Pkw statt als Lkw zuzulassen. Ist das Fahrzeug nämlich als Lkw zugelassen, darf es sonn- und feiertags gewerblich nicht mit einem Anhänger unterwegs sein – das gilt unabhängig vom Gewicht. Lassen Sie Ihren Lkw als Pkw zu, entfällt des Fahrverbots mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Lkw zulassen, sollten Sie beachten, dass das auch weitere Verpflichtungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit sich bringt. Für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten beispielsweise auf Landstraßen spezielle Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen maximal 80 km/h fahren, während für schwerere Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ein Limit von 60 km/h gilt.
Zudem unterliegen Lkws ab 7,5 Tonnen, die im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, einem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Für private Fahrten besteht dieses Verbot jedoch nicht.
Gut zu wissen:
Bevor Sie Ihr Fahrzeug umbauen, um einen Lkw als Pkw zuzulassen oder eine Lkw-Zulassung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich mit einem Sachverständigen oder einem technischen Dienst in Verbindung setzen. Dies ist wichtig, da für die Änderung der Fahrzeugpapiere ein Gutachten dieser Fachleute erforderlich ist. Diese beraten Sie über die notwendigen Schritte.
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