Für zahlreiche Menschen ist Musik ein wichtiger Begleiter, auch unterwegs im Auto. Dem Musikgenuss sind dort keine Grenzen gesetzt, nie zuvor waren Fahrzeuge mit solch guten Audiosystemen ausgestattet wie heute. Doch bei aller Liebe zur Musik, niemand sollte sein Autoradio zu laut einstellen. Im Auto sorgt Musik für Ablenkung, sie kann eine Gefahr darstellen und das Unfallrisiko maßgeblich erhöhen.
Unfälle aufgrund von Musik im Auto
Zahlreiche Verkehrsunfälle – sowohl leichte als auch schwere – gehen auf das Konto von Musik. Wissenschaftler aus dem Feld der Unfallforschung haben sich mit diesem Thema intensiv befasst und zwei wesentliche Risiken ausgemacht.
Zu hohe Lautstärke: Im fahrenden Pkw wirken oft laute Umgebungsgeräusche. Als Folge drehen einige Fahrer ihre Musik im Auto vergleichsweise laut auf. Damit laufen sie Gefahr, externe Geräusche nicht mehr wahrzunehmen, wie beispielsweise akustische Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer.
Auswirkungen auf Emotionen: Mehrere Studien belegen, dass während der Autofahrt sich Musik auf die Emotionen der Fahrzeuginsassen auswirkt. Einige Musikarten können aufputschen und damit Aggressivität und Risikobereitschaft steigern. Es besteht die Gefahr einer aggressiven Fahrweise, die leichter zu Unfällen führt.
Rechtliche Konsequenzen bei Autofahrten mit zu lauter Musik
Einige Kraftfahrer meinen, die Lautstärker ihrer Musik im Fahrzeug sei eine ausschließliche Privatangelegenheit. Die Straßenverkehrsordnung besagt jedoch, dass sich der Fahrer in der Lage befinden muss, Umgebungsgeräusche sicher wahrzunehmen. Ob Hupsignal eines anderen Autofahrers oder die Sirene eines Einsatzfahrzeugs: Wer diese akustischen Signale aufgrund zu lauter Musik nicht hört, darf mit einem Bußgeld bestraft werden.
Sofern kein weiterer Verstoß oder Konflikt vorliegt, beträgt das Bußgeld lediglich 10 Euro. Allerdings sind höhere Strafen möglich, sollte das Fehlverhalten zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Sollte der Fahrer beispielsweise das Martinshorn eines Krankenwagens überhören und er deshalb das Einsatzfahrzeug behindern, dürfen Ordnungshüter ein höheres Bußgeld verhängen. Am Ende kommt es stets auf den jeweiligen Einzelfall an.
Dies gilt auch für die Verursachung von Unfällen. Unter Umständen ist vor Gericht zu klären, ob und in welchem Ausmaß die Beschallung mit Musik zum Unfall beigetragen hat. Je nach Einzelfall ist es möglich, dass dem Fahrer eine Teilschuld oder sogar die volle Schuld zugesprochen wird.
Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung
Sollte sich herausstellen, dass laute Musik den Fahrer eines Unfallfahrzeugs abgelenkt hat oder er durch die Beschallung anderweitig negativ beeinflusst wurde, kann sich dies sogar auf seine Kfz-Versicherung auswirken. Grundsätzlich gilt, dass die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers für die Schäden der anderen Unfallbeteiligten aufkommt. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert, um eine finanzielle Absicherung der Unfallopfer zu gewährleisten.
Doch sollte ein Unfallverursacher, der sich nur über einen Basisschutz verfügt, grob fahrlässig gehandelt haben, kann seine Kfz-Versicherung sogenannte Regressansprüche gegen ihn geltend machen. Der Kfz-Versicherer könnte z.B. einen Teil der geleisteten Entschädigungszahlungen oder sogar die volle Entschädigungsleistung vom Versicherungsnehmer zurückverlangen. Die Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug könnte die Kaskoversicherung kürzen oder gar verweigern.
Angesichts dieser Risiken wird deutlich, dass das Hören lauter Musik in keiner Weise zu unterschätzen ist. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat stets Vorrang und jeder Verkehrsteilnehmer hat sich an die Vorschriften zu halten. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, auf den Musikgenuss im Auto verzichten zu müssen.