Obwohl die Regeln zur Ladungssicherung hierzulande streng sind, kommt es immer wieder vor, dass Ladung während der Fahrt auf die Fahrbahn gelangt. Welche Risiken damit verbunden sind, wenn Sie Ihr Transportgut nicht vorschriftsmäßig sichern und es demzufolge auf der Autobahn verlieren, zeigt dieser Artikel auf.
Beladene Autos stellen immer ein Sicherheitsrisiko dar
Manchmal liegen Kleidungsstücke auf der Autobahn, Schuhe oder sogar Werkzeuge. Auch Reifenteile, Möbel, Kisten oder andere Behältnisse sind mitunter am Fahrbahnrand zu finden. Stellen Sie sich überdies die folgende Situation vor: Fahrräder, die auf dem Dach oder am Heck eines vor Ihnen fahrenden Wagens fixiert sind, lösen sich plötzlich aus ihrer Verankerung und fallen auf den Asphalt – direkt vor Ihren Pkw. Eine solche Situation ist sicherlich der Alptraum eines jeden Autofahrers. Wenn ein Lkw seine Ladung verliert, ist das ebenfalls mit einem beträchtlichen Unfallrisiko verbunden. Häufig muss aufgrund derartiger Vorfälle sogar die Autobahn ganz oder teilweise gesperrt werden, um das Gefahrenpotenzial zu reduzieren.
Sowohl verlorene Ladung als auch das Überladen von Fahrzeugen geht also zweifelsohne mit einem erheblichen Unfallrisiko einher. So lässt sich ein falsch beladener Wagen beim Fahren nur schwerlich kontrollieren. Das Fahrzeug könnte ausscheren und in Folge dessen einen schweren Unfall verursachen.
Wenn Sie Ladungs- oder Fahrzeugteile verloren haben, ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn das unverzügliche Absichern der Gefahrenstelle unabdingbar. Versuchen Sie jedoch auf keinen Fall, verlorene Gegenstände selbst einzusammeln.
Signalisieren Sie dem nachfolgenden Verkehr mithilfe des Warnblinkers, dass eine erhöhte Unfallgefahr besteht und dass man sich dieser risikobehafteten Situation umgehend anzupassen hat. Benachrichtigen Sie anschließend die Verkehrspolizei, die die Stelle sichert und die Gegenstände von der Fahrbahn entfernt.
Ladungssicherung ist das A und O
Eine optimale Fixierung des Transportgutes ist elementar, damit Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer keinen unnötigen Gefahren aussetzen. Wenn Ladung verloren gegangen ist, liegt das häufig an einer unzureichenden Ladungssicherung. Dabei sind sowohl der Halter des betreffenden Fahrzeugs als auch der Fahrer verpflichtet, eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zu gewährleisten. Selbst der Verlader kann bei einem Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden.
Mit Blick auf den Paragrafen 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer Folgendes berücksichtigen:
- Die Herstellervorgaben in der Montageanleitung von Fahrradträgern müssen eingehalten werden. So muss der Träger fest mit den zu transportierenden Fahrrädern verbunden sein.
- Dachboxen müssen so stabil fixiert sein, dass sie nicht herabfallen können.
- Die Ladung muss selbst bei abrupten Lenkbewegungen sicher und fest verankert sein.
- Das Transportgut darf auch bei einer etwaigen Vollbremsung nicht wackeln und muss gegen Verrutschen gesichert sein.
- Damit sich der Fahrzeugschwerpunkt nicht verschiebt, sollten Sie die Dachbox möglichst nicht mit zu schweren Gegenständen beladen.
- Bedenken Sie, dass das zusätzliche Gewicht der Ladung das Fahrverhalten des Fahrzeugs verändern kann.
- Planen Sie eine längere Fahrt mit einem beladenen Auto, drehen Sie vorher ein paar Testrunden. So sehen Sie, wie sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs verändert hat und können sich darauf einstellen, bevor Sie die lange Reise antreten.
Ladung auf der Autobahn verloren – wer haftet?
Gesetzt den Fall, dass sich ein Unfall ereignet, weil die Dachbox herabfällt oder weil der Heckgepäckträger nicht optimal gesichert ist, haften Sie bei einem etwaigen Unfall. Aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Begebenheiten auf der Straße sorgfältig im Blick zu halten und den Verkehr genau zu beobachten. Das beinhaltet nicht zuletzt, dass Sie sich der Fahrweise vorausfahrender Fahrzeuge anpassen müssen. Halten Sie deshalb stets einen Sicherheitsabstand ein. Bleiben Sie in Bremsbereitschaft und fahren Sie vorsichtig. Denn sofern Ihnen bei einem Unfall eine unvorsichtige Fahrweise nachgewiesen wird, müssen Sie mit der Auferlegung einer Teilschuld rechnen.
Nicht immer ist nachvollziehbar, wer seine Ladung unterwegs verloren hat. Wenn es aufgrund eines liegengebliebenen Gegenstandes auf der Autobahn zu einem Unfall kommt, ist es denkbar, dass Ihre Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
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