Musik ist für viele Menschen unverzichtbar. Unsere Lieblingssongs lassen uns unsere Probleme vergessen, helfen uns über schwere Zeiten hinweg und lassen uns die Welt für einen kurzen Moment ausblenden – und genau darin liegt das Problem, wenn Kopfhörer im Straßenverkehr getragen werden. Denn akustische Signale sind für die Verkehrssicherheit ebenso wichtig wie optische. Ist das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr deswegen verboten?
Beeinträchtige Wahrnehmung durch Kopfhörer – Der Maskierungseffekt
Laut einer Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates nutzt jeder fünfte Fußgänger und jeder fünfte Radfahrer regelmäßig Kopfhörer im Straßenverkehr. Bei jüngeren Menschen bis 34 Jahren ist es sogar jeder zweite. Doch das ist nicht ganz ungefährlich, denn die Nutzung von Kopfhörern beeinträchtigt die Wahrnehmung erheblich.
Das liegt am sogenannten Maskierungseffekt. Bei Frequenzen, die dicht nebeneinander liegen, werden leisere Geräusche von den lauteren überdeckt. Die Musik aus dem Kopfhörer verdrängt also den Verkehrslärm. Der Träger versetzt sich in eine Art akustische Blase, die ihn von der Außenwelt abgrenzt.
Kopfhörer im Straßenverkehr grundsätzlich erlaubt
Trotz der Gefahren, die durch diese Wahrnehmungsbeeinträchtigung bestehen, sind Kopfhörer im Straßenverkehr weder für Fußgänger noch für Fahrrad-, Auto- oder Motorradfahrer verboten. Zwar besagt die Straßenverkehrsordnung in §23 Absatz 1, dass das Gehör im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden darf, doch ob die Kopfhörer den Fahrer beeinträchtigen und eine Gefahr für die Sicherheit sind, wird immer im Einzelfall entschieden. Die Lautstärke und der Grad der Ablenkung entscheiden, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht.
Als Fußgänger haben Sie beim Musikhören kein Bußgeld zu befürchten. Wenn die Musik beim Fahrradfahren zu laut ist, Sie so wichtige Signale überhören und Hindernissen deswegen nicht rechtzeitig ausweichen können, zahlen Sie allerdings ein Bußgeld von 10 Euro. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, haben dabei Kopfhörer getragen und war das Tragen der Kopfhörer (mit)ursächlich für den Unfall,dann kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden. Dies hat möglicherweise Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Beim Führen eines Kraftfahrzeugs, sei es Auto oder Motorrad, sind Kopfhörer ebenfalls nicht verboten. Allerdings gefährdet zu laute Musik die Verkehrssicherheit maßgeblich, da Sie so Warnsignale, wie das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder das Martinshorn nicht vernehmen können. Beeinträchtigt Ihr Kopfhörer Ihr Gehör, so müssen Sie einer Verkehrskontrolle 10 Euro Verwarngeld zahlen. Es ist dringend davon abzuraten, beim Auto- oder Motorradfahren Musik über Kopfhörer zu hören.
Das gleiche gilt für das Telefonieren mit Kopfhörern. Seit 2001 ist das Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Steuer verboten. Viele Autofahrer weichen deswegen auf Freisprechanlagen oder Kopfhörer aus. Das ist erlaubt, so lang die Verkehrssicherheit nicht darunter leidet.
Zahlt die Versicherung bei Unfällen, die durch Kopfhörertragen verursacht wurden?
Sind Sie in einen Unfall verwickelt, der durch den Gebrauch von Kopfhörern verursacht wurde, wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs unter Umständen nicht von der Kfz-Versicherung übernommen. Die Nutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr gilt als grob fahrlässig. Achten Sie also darauf, dass Ihr Versicherungsvertrag eine Klausel enthält, die die Schadensregulierung auch bei grober Fahrlässigkeit einschließt. Dies ist heute bei den meisten Versicherern übrigens der Fall.
Mit dem Kopfhörer unterwegs – Gefahren vermeiden
Wenn Sie trotz Gefahren nicht auf Musik im Straßenverkehr verzichten wollen, können Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer mit einer moderaten Lautstärke besser vor Unfällen schützen.
Außerdem können Sie gern auf Half-In-Ear-Kopfhörer oder On-Ear-Kopfhörer zurückgreifen. Over-Ear-Phones und In-Ear-Buds gelten als besonders gefährlich, da sie den Gehörgang direkt abdecken. Zudem ist es empfehlenswert, bei Ear-Buds nur eine Seite zu benutzen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie akustische Signale rechtzeitig wahrnehmen.
Achtung: Im Ausland können andere Regelungen gelten. Zwar gibt es ähnliche Bedingungen in Österreich und der Schweiz, in Frankreich jedoch zahlen Sie bei der Nutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr 135 Euro, in Italien sogar 160 Euro. In Portugal ist die Nutzung während des Fahrens nur auf einem Ohr gestattet.