Endlich – Der Kfz-Kaufvertrag ist unterschrieben, die Bezahlung ist auch unter Dach und Fach und Sie sind stolzer Besitzer eines neuen oder gebrauchten Wagens. Jetzt heißt es, ab zur Zulassungsstelle, um das Auto anzumelden. Wie? Keine Zeit? Ob Geschäftsreise, zu viel Stress oder geprellter Fuß, nicht immer haben Halter Zeit, ihr Fahrzeug persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden. Kein Problem, denn mit einer Vollmacht für die Kfz-Zulassung können Sie den Behördengang auch einer Vertrauensperson überlassen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären dabei, worauf es für Sie und Ihre Vertretung bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs ankommt.
Wann wird eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung benötigt?
Fangen wir mit einer grundsätzlichen Erklärung an: Eine Vollmacht müssen Fahrzeughalter immer dann ausstellen, wenn sie das Fahrzeug auf ihren Namen von einer anderen Person bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden oder ummelden lassen wollen. Dabei spielt der Grund, weshalb eine Vertretung geschickt wird, keine Rolle.
Wann und wie Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle möglicherweise ganz sparen können und wie die Online-Zulassung funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel Online-Zulassung: das Fahrzeug im Internet anmelden.
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Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde
Sofern Sie Ihr Fahrzeug beim Autohändler kaufen, können Sie alternativ auch dort nachfragen, ob ein Zulassungsservice angeboten wird. Wenn ja, nutzen Autohändler dafür in der Regel vorgefertigte Formulare. In diesem Fall erhält dann der Zulassungsservice Ihre Vollmacht sowie alle weiteren zur Kfz-Anmeldung benötigten Unterlagen und erledigt alle Formalitäten für Sie – zuverlässig und bequem. Sie können aber auch selbst einen örtlichen Kfz-Zulassungsdienst gegen Zahlung einer Gebühr mit dem Behördengang beauftragen.
* Der Gutschein ist einmalig unter https://www.kroschke.de/partner_verti einlösbar. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nur bei einem Mindestbestellwert von 99,00 € gültig. Der Code ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und nicht bar auszahlbar. Nur bis einschließlich 31.12.2024 gültig. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits vollzogene Online-Zulassungen ist nicht möglich.
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Brauche ich auch eine Vollmacht für Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Grundsätzlich bedarf jede Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs, die durch eine vertretende Person bei der Zulassungsstelle erfolgen soll, einer erteilten Vollmacht. Darunter fällt auch die vorübergehende Zulassung eines Fahrzeugs zur Überführung von einem Ort zum anderen mit Kurzzeitkennzeichen”, die fünf Tage ab Zuteilung gültig sind.
Kann eine mit der Kfz-Anmeldung beauftragte Person bei der Zulassungsbehörde keinen Beweis über die Beauftragung vorlegen, war der Behördengang leider umsonst. Es gilt: Ohne Vollmacht keine Fahrzeuganmeldung; weder mit regulären Kennzeichen noch mit Kurzzeitkennzeichen.
Nehmen wir an, Sie haben privat ein Auto gekauft und müssen es von Mannheim zu Ihrem Wohnort nach Heidelberg überführen. Da Sie selbst verhindert sind, den Wagen bei der Kfz-Zulassung anzumelden und die Kurzzeitkennzeichen abzuholen, beauftragen Sie Ihre beste Freundin damit. In der Zulassungsstelle legt sie unter anderem Ihre schriftliche Vollmacht für Kurzzeitkennzeichen vor, um zu belegen, dass sie von Ihnen dafür autorisiert ist, und erhält daraufhin alle nötigen Zulassungspapiere ausgehändigt.
Wie schreibe ich eine Vollmacht für die Zulassungsstelle?
Die Vollmacht zur Autozulassung bedarf der schriftlichen Form. Ob handschriftlich oder mit Hilfe eines ausgefüllten Vordrucks, bleibt dabei der ausstellenden Person überlassen. Beispielsweise bieten Zulassungsbehörden in der Regel eigene Muster für die Kfz-Zulassungsvollmacht zum Download an.
Hier ist eine Checkliste, was eine gültige schriftliche Kfz-Zulassungsvollmacht beinhalten soll:
- Zweck der Vollmacht, beispielsweise „Vollmacht für die Kfz-Zulassung“
- Name und Anschrift der Person, auf die das Kfz zugelassen werden soll
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Angaben zum Fahrzeug: Hersteller, Typ und Fahrzeugidentifikationsnummer
- Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte über mögliche Steuer- und Gebührenrückstände informiert werden darf
- Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
- Datum und die eigenhändige Unterschrift des Fahrzeughalters
Stellen Sie Ihre Vollmacht zur Fahrzeuganmeldung am besten gleich zweifach aus. Neben der Kfz-Zulassungsstelle benötigt nämlich auch das Hauptzollamt ein unterschriebenes Exemplar für die Kfz-Steuer. So sparen Sie einen Arbeitsgang.
So sieht die Vollmacht zur Vorlage in der Zulassungsbehörde aus
Welche Unterlagen braucht meine Vertretung für die Kfz-Zulassung?
Wer eine Vertrauensperson mit dem Anmelden oder Ummelden des eigenen Fahrzeugs beauftragt, muss sicherstellen, dass diese neben der Vollmacht eine Reihe weiterer Unterlagen in der Zulassungsstelle vorlegen kann. Nur wenn alle Nachweise vollständig sind, kann ein Fahrzeughalter sich wirksam für die Kfz-Zulassung vertreten lassen.
Zum An- oder Ummelden des Autos muss sich jeder in der Zulassungsbehörde ausweisen. Eine Vertretung muss deshalb beide Identitätsnachweise vorlegen können: den eigenen Personalausweis im Original sowie den des Fahrzeughalters in Kopie. Auch ein Reisepass wird akzeptiert, jedoch nur zusammen mit der aktuellen Meldebescheinigung.
Diese Unterlagen benötigt eine bevollmächtigte Person zur An- oder Ummeldung eines Neuwagens:
- Gültigen eigenen Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II
Soll ein Gebrauchtwagen an- oder umgemeldet werden, benötigt die bevollmächtigte Person zudem:
- Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültige Bescheinigungen der Haupt- und Abgasuntersuchung vom TÜV, kurz auch HU und AU
- sowie die alten Kennzeichenschilder, sofern neue Kennzeichen gewünscht werden
Zum Abmelden Ihres Fahrzeugs durch eine andere Person müssen Sie keine Vollmacht ausstellen. Sofern also jemand an Ihrer statt Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden soll, benötigt Ihre Vertretung nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die alten Kfz-Schilder.
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Was muss ich bedenken, wenn ich neue Kennzeichen haben möchte?
Wer nach einem Umzug innerhalb Deutschlands sein Fahrzeug am neuen Wohnort anmelden will, kann die alten Kennzeichen behalten. Die bundesweite Kennzeichenmitnahme ist seit 2015 erlaubt. Für die stellvertretende Person bedeutet dies, dass sie die alten Nummernschilder nicht zur Zulassungsstelle mitbringen muss.
Wollen Fahrzeughalter hingegen neue Kennzeichen, müssen sie sich vor der Anmeldung entscheiden:
- ob sie sich ihr Wunschkennzeichen vorab online reservieren wollen,
- ob der Bevollmächtigte bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen auswählen darf oder,
- ob der Zufall entscheiden soll.
Im Falle der letzten beiden Varianten sollte die Vollmacht mit einem Satz um die entsprechende Erteilung der Erlaubnis ergänzt werden. Die Formulierung könnte je nach dem zum Beispiel lauten: „Bezüglich des neuen Kennzeichens erlaube ich
- meiner/m Bevollmächtigen, dieses selbst auszuwählen.”
- , dass mir nach dem Zufallsprinzip ein neues Kennzeichen zugeteilt wird.”
Wo finde ich das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und die eVB?
Die meisten örtlichen Zulassungsbehörden stellen Dokumente wie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer online zum Herunterladen zur Verfügung. Auch das Straßenverkehrsamt bietet Vollmachten und Anträge auf der Webseite zum Download. Einfach die benötigten PDF-Dokumente am Rechner öffnen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben – fertig.
Da kein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf der Straße fahren darf, verlangt die Zulassungsbehörde immer die Vorlage der eVB-Nummer. Diesen Versicherungsnachweis stellen Versicherer automatisch unmittelbar nach Abschluss einer Autoversicherung, Motorradversicherung oder sonstigen Kfz-Versicherung aus.
Vor der Kfz-Anmeldung: Versicherungsschutz wählen
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht sind nur Sach- und Personenschäden Dritter im Falle eines Unfalls abgedeckt. Je nach Wert des angeschafften Wagens bieten darüber hinaus eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung Schutz gegen finanzielle Folgen bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Dabei übernimmt die Teilkaskoversicherung Kosten, die unverschuldet beispielsweise durch Diebstahl, Wildunfall oder Unwetterschäden entstanden sind. Eine Vollkaskoversicherung trägt neben den Teilkaskoleistungen zudem die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigungen durch Fremde, also Vandalismus. Ein Vollkaskoschutz empfiehlt sich besonders bei Neuwagen oder hochwertigen Gebrauchtfahrzeugen.
Ganz gleich, welchen Umfang an Schutz Sie für Ihr Fahrzeug wünschen, bei Verti finden Sie die zu Ihnen persönlich passende günstige Autoversicherung. Mit unserem Onlinerechner können Sie Ihren persönlichen Tarif gleich hier ermitteln. Und bei Fragen steht Ihnen unser Serviceteam telefonisch unter 030 – 890 003 003 beratend zur Seite!